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COLUMN

Kostenlose Geraetemiete bei Fluessiggas-Vertraegen - Funktionsweise und Risiken

Japanische Fluessiggas-Anbieter bieten kostenlose Geraete an. Dieser Artikel erklaert Chancen und Risiken fuer Vermieter.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Zu den Dienstleistungen von Flüssiggasanbietern gehört der sogenannte „kostenlose Geräteüberlassungsvertrag" (無償貸与契約, mushō taiyō keiyaku). Das Konzept, Gasanlagen ohne Anfangsinvestition einzubauen, klingt attraktiv, entspricht jedoch in der Praxis eher einem Leasingvertrag, und wenn man das Prinzip nicht richtig versteht, kann es zu Problemen kommen. Dieser Artikel erklärt ausführlich den Mechanismus dieser Verträge, typische Streitfälle und deren Lösungen.

Was ist ein kostenloser Geräteüberlassungsvertrag für Flüssiggas?

Bei einem Geräteüberlassungsvertrag stellt der Gasanbieter für die Vertragslaufzeit (in der Regel 10–15 Jahre) Gasgeräte wie Warmwasserbereiter und Gasherd kostenlos zur Verfügung. „Kostenlos" bedeutet jedoch nur, dass keine Anfangszahlung fällig wird – die Gerätekosten werden über monatliche Aufschläge auf die Gasrechnung zurückgefordert.

Funktionsweise des Geräteüberlassungsvertrags

  • Der Gasanbieter installiert Warmwasserbereiter, Gasherd usw. kostenlos
  • Die Gerätekosten werden durch monatliche Aufschläge auf die Gasrechnung zurückgezahlt
  • Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 10–15 Jahre
  • Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Restwerts der Geräte an

Manche Gasanbieter bieten diesen Service unter dem Begriff „Gerätebereitstellungsvertrag" an.

Warum sind diese Verträge in Neu- und Mietwohnungen weit verbreitet?

In Gebieten mit Flüssiggasversorgung sind Geräteüberlassungsverträge in Neu- und Mietwohnungen sehr häufig.

Risiko: Käufer oder Mieter kennen den Vertragsinhalt nicht

Das Problem ist, dass manche Käufer oder Mieter gar nicht über die Existenz eines Geräteüberlassungsvertrags informiert werden. Sie bemerken zwar, dass die Gasrechnung hoch ist, können aber den Anbieter nicht wechseln, was zu Streitigkeiten führen kann.

Flüssiggas: freie Preisgestaltung

Flüssiggas unterliegt im Gegensatz zum öffentlichen Versorgungsnetz für Erdgas einer freien Preisgestaltung – die Anbieter können ihre Tarife eigenständig festlegen. In derselben Region können die Tarife je nach Anbieter stark variieren. Wenn Sie vor dem Einzug nicht die Gaskosten prüfen, kann die Belastung höher als erwartet ausfallen.

Vorteile des Geräteüberlassungsvertrags

Erhebliche Reduzierung der Anfangskosten

Der größte Vorteil ist, dass die Anschaffungskosten für Gasgeräte auf null reduziert werden. Das bei der Bauphase eingesparte Kapital kann für andere Investitionen genutzt werden.

Vorteile für Vermieter

  • Moderne Gasgeräte ohne eigene Investition einbauen
  • Höhere Attraktivität für Mieter, was zur Reduzierung des Leerstands beiträgt
  • In manchen Fällen übernimmt der Gasanbieter die Gerätewartung

Nachteile des Geräteüberlassungsvertrags

Risiko von Vertragsstrafen

Bei Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Restwerts der Geräte an. Wer kündigt, ohne den Restbetrag zu kennen, riskiert eine unerwartet hohe Forderung.

Höhere Gasrechnung

Da die Gerätekosten auf die Gasrechnung aufgeschlagen werden, ist diese noch höher als der normale Flüssiggas-Tarif. Unseriöse Anbieter rechnen manchmal auch Geräte, die nichts mit Gas zu tun haben (Klimaanlage, Waschbecken usw.), über die Gasrechnung ab.

Beschwerden durch höhere Nebenkosten der Mieter

In Mietobjekten schlägt sich der Geräteaufschlag letztendlich auf die Gasrechnung des Mieters nieder. Beschwerden wie „Meine Gasrechnung hat sich im Vergleich zur alten Wohnung verdoppelt" können zur Kündigung führen.

Häufige Streitfälle bei Geräteüberlassungsverträgen

Keine Aufklärung beim Neubau

Manche Bauunternehmen lassen Eigentümer einen Geräteüberlassungsvertrag unterschreiben, ohne ihn ausreichend zu erklären. Wenn der Eigentümer dies später herausfindet und kündigen will, wird eine hohe Vertragsstrafe fällig.

Mehrmalige Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit

Bei 15-jährigen Verträgen kann es zu wiederholten Preiserhöhungen kommen, und erst beim Kündigungsversuch erfährt man von der Existenz hoher Vertragsstrafen.

Überhöhte Forderungen durch unseriöse Anbieter

Manche Anbieter berechnen Installationskosten weit über dem Marktpreis (ca. 250.000 Yen), sodass die monatliche Gasrechnung überhöhte Beträge enthält.

Wie lassen sich Streitigkeiten bei Geräteüberlassungsverträgen vermeiden?

Vertrag vorab prüfen

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt: Vertragslaufzeit, ob Vertragsstrafen anfallen und deren Höhe. Da solche Verträge beim Neubau oft 15 Jahre laufen, ist es wichtig, die Restlaufzeit zu kennen.

Anbieter suchen, der Vertragsstrafen übernimmt

Manche Flüssiggasanbieter übernehmen die Vertragsstrafe gegenüber dem bisherigen Anbieter gegen Abschluss eines neuen Vertrags. Der übernommene Betrag wird in den neuen Tarif eingerechnet, aber die monatliche Differenz beläuft sich oft auf nur wenige Dutzend Yen.

Rechtsreform 2017 nutzen

Die Flüssiggas-Handelsreform von 2017 machte folgendes verpflichtend:

  • Gasanbieter veröffentlichen Standardtarife auf ihrer Website
  • Wenn Gerätekosten in der Gasrechnung enthalten sind, müssen sie auf der Rechnung ausgewiesen werden
  • Angemessene Beantwortung von Tarifanfragen künftiger Mieter
  • Ankündigung von Preiserhöhungen mindestens 1 Monat im Voraus

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Ist ein Geräteüberlassungsvertrag nicht wirklich „kostenlos"?

A. Die Erstinstallation ist kostenlos, aber die Gerätekosten werden monatlich über die Gasrechnung in Rechnung gestellt. In der Praxis handelt es sich um einen Leasingvertrag.

F. Wie hoch sind die Vertragsstrafen bei einem Geräteüberlassungsvertrag?

A. Sie hängen von der Restlaufzeit und den Geräten ab, können aber von einigen zehntausend bis zu mehreren hunderttausend Yen betragen. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

F. Wie kann ich vor dem Einzug prüfen, ob ein Geräteüberlassungsvertrag besteht?

A. Fragen Sie die Immobilienagentur oder den Vermieter direkt nach dem Gasvertrag. Es empfiehlt sich, beim Übergabegespräch (重要事項説明) nach Art des Gases und Art des Vertrags zu fragen.

F. Kann ich Gasgeräte auch ohne Geräteüberlassungsvertrag erwerben?

A. Ja. Wenn Sie die Geräte selbst kaufen, können Sie den Gasanbieter frei wählen, ohne Vertragslaufzeit oder monatliche Aufschläge.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte