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COLUMN

Hypothekensteuerabzug beim Neubau: Im ersten Jahr Steuererklärung, danach Jahresausgleich

Dieser Leitfaden erklärt, wie der Steuerabzug für ein Hypothekendarlehen nach dem Kauf eines Neubaus beantragt wird. Im ersten Jahr ist eine Steuererklärung erforderlich, ab dem zweiten Jahr kann der Vorgang meist über den Jahresausgleich abgewickelt werden. Benötigte Unterlagen und Abläufe werden klar erläutert.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Für Personen, die ein neu gebautes Eigenheim gekauft haben, ist die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung ein sehr attraktives System. Um sie in Anspruch zu nehmen, sind Verfahren wie die Einkommensteuererklärung und der Jahresausgleich erforderlich, jedoch unterscheidet sich das Verfahren je nach Jahr. In diesem Artikel ordnen wir die Verfahren und erforderlichen Unterlagen vom ersten Jahr an.

Ist für den Erhalt der Hypothekendarlehenssteuerermäßigung eine Einkommensteuererklärung erforderlich?

Für die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung (offizielle Bezeichnung: besondere Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw.) ist im ersten Jahr zwingend eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Ab dem zweiten Jahr können Angestellte dies im Rahmen des Jahresausgleichs erledigen.

Was ist die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung?

Die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung ist ein System, bei dem beim Kauf eines Eigenheims mit einem Wohnungsdarlehen 0,7 % des Jahresendstands des Darlehens von der Einkommensteuer usw. abgezogen werden. Ab dem Einzug werden Einkommensteuer und Einwohnersteuer für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 13 Jahre) gemindert. Als Voraussetzungen müssen unter anderem eine Darlehenslaufzeit von mindestens 10 Jahren, ein Gesamteinkommen von höchstens 30 Millionen Yen sowie eine vorgeschriebene Wohnfläche erfüllt sein.

Ab dem zweiten Jahr kann das Verfahren über den Jahresausgleich erfolgen

Reichen Sie im ersten Jahr unbedingt die Einkommensteuererklärung ein. Andernfalls erhalten Sie keine Steuererstattung. Ab dem zweiten Jahr ist das Verfahren für Angestellte mit dem Jahresausgleich beim Arbeitgeber abgeschlossen. Sie müssen lediglich die vom Finanzamt zugesandte "Bescheinigung über die Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. für den Jahresausgleich" sowie die "Saldo-Bescheinigung" des Finanzinstituts beim Unternehmen einreichen. Selbstständige und Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 20 Millionen Yen müssen jedoch auch ab dem zweiten Jahr weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Welche Unterlagen werden für die Einkommensteuererklärung benötigt?

Für die Einkommensteuererklärung im ersten Jahr sollten Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten.

Liste der erforderlichen Unterlagen

  • Einkommensteuererklärung (für Angestellte Formular A; erhältlich beim Finanzamt oder auf der Website der National Tax Agency)
  • Aufstellung zum Betrag der besonderen Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. (beim Finanzamt oder als Download erhältlich)
  • Identitätsnachweise (My-Number-Karte oder Benachrichtigungskarte + Führerschein usw.)
  • Grundbuchauszug für Grundstück und Gebäude (die Online-Beantragung beim Rechtsamt ist praktisch)
  • Kopie des Immobilienkaufvertrags
  • Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber erhältlich)

Auch die für den Jahresausgleich erforderlichen Unterlagen sollten Sie kennen

Für den Jahresausgleich ab dem zweiten Jahr werden die folgenden zwei Unterlagen benötigt.

Antrag auf besondere Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. für Bezieher von Arbeitseinkommen

Dieser wird etwa im Oktober des Jahres nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zugesandt. Beträgt der Ermäßigungszeitraum 10 Jahre, erhalten Sie die restlichen 9 Jahre gesammelt, bei 13 Jahren die restlichen 12 Jahre gesammelt. Wenn die Unterlagen verloren gehen, beantragen Sie bitte eine Neuausstellung beim Finanzamt.

Bescheinigung über den Jahresendstand des Darlehens für die Finanzierung des Wohnungserwerbs

Diese wird jedes Jahr etwa zwischen Oktober und November von dem Finanzinstitut zugesandt, bei dem Sie das Wohnungsdarlehen aufgenommen haben. Im ersten Jahr wird sie passend zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung versandt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Kann ich die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung noch erhalten, wenn ich die Einkommensteuererklärung vergessen habe?
A. Innerhalb von fünf Jahren können Sie sie rückwirkend als "Erstattungsantrag" beantragen. Wenden Sie sich möglichst früh an das zuständige Finanzamt.
F. Kann ich die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung auch in dem Jahr eines Jobwechsels über den Jahresausgleich erhalten?
A. Der Jahresausgleich beim neuen Arbeitgeber ist möglich, je nach Zeitpunkt des Jobwechsels kann jedoch eine eigene Einkommensteuererklärung erforderlich sein.
F. Gilt die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung auch für gebrauchte Wohnimmobilien?
A. Sie gilt auch für gebrauchte Wohnimmobilien und Renovierungsarbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einzelheiten finden Sie auf der Website der National Tax Agency oder beim Finanzamt.
F. Wie kann ich meine Identität nachweisen, wenn ich keine My-Number-Karte habe?
A. Sie können eine Kombination aus Benachrichtigungskarte + Führerschein usw. verwenden, also Unterlagen, mit denen Ihre My Number und Ihre Identität bestätigt werden können.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte