Für Personen, die ein neu gebautes Eigenheim gekauft haben, ist die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung ein sehr attraktives System. Um sie in Anspruch zu nehmen, sind Verfahren wie die Einkommensteuererklärung und der Jahresausgleich erforderlich, jedoch unterscheidet sich das Verfahren je nach Jahr. In diesem Artikel ordnen wir die Verfahren und erforderlichen Unterlagen vom ersten Jahr an.
Ist für den Erhalt der Hypothekendarlehenssteuerermäßigung eine Einkommensteuererklärung erforderlich?
Für die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung (offizielle Bezeichnung: besondere Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw.) ist im ersten Jahr zwingend eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Ab dem zweiten Jahr können Angestellte dies im Rahmen des Jahresausgleichs erledigen.
Was ist die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung?
Die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung ist ein System, bei dem beim Kauf eines Eigenheims mit einem Wohnungsdarlehen 0,7 % des Jahresendstands des Darlehens von der Einkommensteuer usw. abgezogen werden. Ab dem Einzug werden Einkommensteuer und Einwohnersteuer für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 13 Jahre) gemindert. Als Voraussetzungen müssen unter anderem eine Darlehenslaufzeit von mindestens 10 Jahren, ein Gesamteinkommen von höchstens 30 Millionen Yen sowie eine vorgeschriebene Wohnfläche erfüllt sein.
Ab dem zweiten Jahr kann das Verfahren über den Jahresausgleich erfolgen
Reichen Sie im ersten Jahr unbedingt die Einkommensteuererklärung ein. Andernfalls erhalten Sie keine Steuererstattung. Ab dem zweiten Jahr ist das Verfahren für Angestellte mit dem Jahresausgleich beim Arbeitgeber abgeschlossen. Sie müssen lediglich die vom Finanzamt zugesandte "Bescheinigung über die Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. für den Jahresausgleich" sowie die "Saldo-Bescheinigung" des Finanzinstituts beim Unternehmen einreichen. Selbstständige und Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 20 Millionen Yen müssen jedoch auch ab dem zweiten Jahr weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Welche Unterlagen werden für die Einkommensteuererklärung benötigt?
Für die Einkommensteuererklärung im ersten Jahr sollten Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten.
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Einkommensteuererklärung (für Angestellte Formular A; erhältlich beim Finanzamt oder auf der Website der National Tax Agency)
- Aufstellung zum Betrag der besonderen Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. (beim Finanzamt oder als Download erhältlich)
- Identitätsnachweise (My-Number-Karte oder Benachrichtigungskarte + Führerschein usw.)
- Grundbuchauszug für Grundstück und Gebäude (die Online-Beantragung beim Rechtsamt ist praktisch)
- Kopie des Immobilienkaufvertrags
- Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber erhältlich)
Auch die für den Jahresausgleich erforderlichen Unterlagen sollten Sie kennen
Für den Jahresausgleich ab dem zweiten Jahr werden die folgenden zwei Unterlagen benötigt.
Antrag auf besondere Steuerermäßigung für Wohnungsdarlehen usw. für Bezieher von Arbeitseinkommen
Dieser wird etwa im Oktober des Jahres nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zugesandt. Beträgt der Ermäßigungszeitraum 10 Jahre, erhalten Sie die restlichen 9 Jahre gesammelt, bei 13 Jahren die restlichen 12 Jahre gesammelt. Wenn die Unterlagen verloren gehen, beantragen Sie bitte eine Neuausstellung beim Finanzamt.
Bescheinigung über den Jahresendstand des Darlehens für die Finanzierung des Wohnungserwerbs
Diese wird jedes Jahr etwa zwischen Oktober und November von dem Finanzinstitut zugesandt, bei dem Sie das Wohnungsdarlehen aufgenommen haben. Im ersten Jahr wird sie passend zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung versandt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- F. Kann ich die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung noch erhalten, wenn ich die Einkommensteuererklärung vergessen habe?
- A. Innerhalb von fünf Jahren können Sie sie rückwirkend als "Erstattungsantrag" beantragen. Wenden Sie sich möglichst früh an das zuständige Finanzamt.
- F. Kann ich die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung auch in dem Jahr eines Jobwechsels über den Jahresausgleich erhalten?
- A. Der Jahresausgleich beim neuen Arbeitgeber ist möglich, je nach Zeitpunkt des Jobwechsels kann jedoch eine eigene Einkommensteuererklärung erforderlich sein.
- F. Gilt die Hypothekendarlehenssteuerermäßigung auch für gebrauchte Wohnimmobilien?
- A. Sie gilt auch für gebrauchte Wohnimmobilien und Renovierungsarbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einzelheiten finden Sie auf der Website der National Tax Agency oder beim Finanzamt.
- F. Wie kann ich meine Identität nachweisen, wenn ich keine My-Number-Karte habe?
- A. Sie können eine Kombination aus Benachrichtigungskarte + Führerschein usw. verwenden, also Unterlagen, mit denen Ihre My Number und Ihre Identität bestätigt werden können.