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4 Risiken beim Generalmietvertrag mit Untervermietung: Mietkürzung, vorzeitige Kündigung und Insolvenzrisiko erklärt

Dieser Leitfaden für Investoren erläutert vier zentrale Risiken eines Generalmietvertrags mit Untervermietung: Streitigkeiten bei Mietanpassungen, die Schwierigkeit einer vorzeitigen Kündigung, das Insolvenzrisiko der Immobilienverwaltung und den Mechanismus sinkender Erträge. Diese Punkte sollten vor Vertragsabschluss verstanden werden.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Das Komplettanmietungsmodell (Sublease) ist ein praktisches System, bei dem die Verwaltungsgesellschaft das Leerstandsrisiko für den Eigentümer übernimmt. Wer jedoch allein mit der Vorstellung eines „garantiert stabilen Einkommens“ abschließt, läuft Gefahr, später unerwartete Nachteile zu erleiden. In diesem Beitrag erläutern wir die Funktionsweise des Komplettanmietungsmodells und vier wichtige Hinweise.

Was ist eine Komplettanmietung (Sublease)?

Bei der Komplettanmietung mietet eine Verwaltungsgesellschaft die Immobilie des Eigentümers vollständig an und vermietet sie an Mieter weiter. Selbst wenn Leerstand entsteht oder Mieten ausbleiben, zahlt die Verwaltungsgesellschaft die Miete weiterhin an den Eigentümer. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt dem Eigentümer 80 bis 90 % der Miete aus, nachdem sie 10 bis 20 % als Gebühr einbehalten hat. Da auch Mietersuche, Mietinkasso und Beschwerdebearbeitung von der Verwaltungsgesellschaft übernommen werden, wird der Verwaltungsaufwand des Eigentümers deutlich reduziert.

Vorteile der Komplettanmietung

  • Reduzierung von Leerstands- und Mietausfallrisiken:Auch bei Leerstand oder Zahlungsrückständen zahlt die Verwaltungsgesellschaft die Miete
  • Auslagerung der Verwaltungsaufgaben:Ideal für Eigentümer mehrerer Objekte oder für Eigentümer, die wenig Zeit für die Verwaltung aufbringen können
  • Unterstützung bei der Steuererklärung:In manchen Fällen wird auch Unterstützung bei der Berechnung der Abschreibung angeboten

Vier Punkte, auf die man bei der Komplettanmietung achten sollte

1. Probleme durch die Überprüfung der Anmietungsmiete

Bei Verträgen zur Komplettanmietung werden Miete und Verwaltungsinhalt in der Regel alle zwei bis zehn Jahre überprüft. Wenn die Miete wegen der Alterung von Gebäude und Ausstattung oder wegen zunehmender Konkurrenzobjekte gesenkt wird, kann die Verwaltungsgesellschaft den Vertrag kündigen, wenn der Eigentümer nicht zustimmt. Eine Finanzplanung auf der Annahme, dass die Anfangsmiete eines Neubaus dauerhaft bestehen bleibt, ist riskant. Unverzichtbar ist daher eine konservative Ertragsplanung, die das Risiko von Mietanpassungen einbezieht.

2. Risiko sinkender Mieteinnahmen

Auch während der Vertragslaufzeit kann die Miete überprüft werden. Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, bei der Verwaltungsgesellschaft zu klären, „in welchen Abständen überprüft wird“ und „wie stark die Miete maximal sinken kann“, und sich dies schriftlich eindeutig bestätigen zu lassen. Seit September 2016 sind Anbieter von Mietverwaltungsleistungen verpflichtet, auf wichtige Punkte hinzuweisen.

3. Vorzeitige Kündigung ist schwierig

Eine vorzeitige Kündigung aus Gründen auf Seiten des Eigentümers ist grundsätzlich schwierig, weil sie die rechtlich geschützten Rechte der Verwaltungsgesellschaft aus dem zustande gekommenen Mietvertrag beeinträchtigt. Auch wenn die Immobilie verkauft oder die Verwaltungsgesellschaft gewechselt werden soll, können Einschränkungen entstehen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt, ob Vertragsstrafenklauseln bestehen und welche Kündigungsbedingungen gelten.

4. Insolvenzrisiko der Verwaltungsgesellschaft

Wenn die Verwaltungsgesellschaft insolvent wird, geht die Pflicht zur Rückzahlung der Kautionen an die Mieter auf den Eigentümer über. Da der Eigentümer jedoch keine direkten Verträge mit den Mietern geschlossen hat, sind deren Kontaktdaten unter Umständen nicht bekannt, was zu Problemen führen kann. Deshalb ist es wichtig, Größe, Finanzlage und Geschäftshistorie des Unternehmens vorab zu prüfen und eine Verwaltungsgesellschaft mit geringem Insolvenzrisiko zu wählen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Was ist eine Komplettanmietung (Sublease)?
A. Dabei mietet eine Verwaltungsgesellschaft die Immobilie des Eigentümers vollständig an und vermietet sie an Mieter weiter. Auch bei Leerstand oder Mietrückständen wird Miete gezahlt, allerdings werden Gebühren abgezogen.
F. Ist die Miete bei der Komplettanmietung dauerhaft garantiert?
A. Nein, sie ist nicht dauerhaft garantiert. Durch regelmäßige Überprüfungen kann die Miete gesenkt werden.
F. Kann man eine Komplettanmietung vorzeitig kündigen?
A. Eine vorzeitige Kündigung aus Gründen des Eigentümers ist schwierig, und in manchen Fällen fallen Vertragsstrafen an. Es ist zwingend erforderlich, die Kündigungsbedingungen vor Vertragsabschluss zu prüfen.
F. Was passiert, wenn die Verwaltungsgesellschaft insolvent wird?
A. Die Pflicht zur Rückzahlung der Kautionen an die Mieter geht auf den Eigentümer über. Das Risiko lässt sich durch die Wahl einer finanziell stabilen Verwaltungsgesellschaft verringern.
F. Sind Komplettanmietung und Sublease dasselbe?
A. Ja, beide Begriffe bezeichnen dasselbe Modell. Bezeichnungen wie „Sublease“, „Komplettanmietung“ oder „Mietgarantieverwaltung“ meinen inhaltlich dasselbe.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte