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Verkauf einer Immobilie mit Überschreitung der Bebauungsquote in Japan | So unterscheiden Sie Verstoß und Bestandsnichtkonformität

Eine Immobilie in Japan mit überschrittener Bebauungsquote ist nicht automatisch unverkäuflich. Wer jedoch falsch einordnet, ob es sich um eine **Bestandsnichtkonformität (kizon futekikaku, 既存不適格)** oder um ein **rechtswidriges Bauwerk bzw.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

Eine Immobilie in Japan mit überschrittener Bebauungsquote ist nicht automatisch unverkäuflich. Wer jedoch falsch einordnet, ob es sich um eine Bestandsnichtkonformität (kizon futekikaku, 既存不適格) oder um ein rechtswidriges Bauwerk bzw. einen Bauverstoß (ihan kenchikubutsu, 違反建築物) handelt, gerät bei Finanzierung, Preisbildung und vertraglicher Haftung schnell in eine schlechte Position.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Bei einer Überschreitung der Bebauungsquote ändert sich die Verkaufsstrategie je nachdem, ob Bestandsnichtkonformität oder ein Bauverstoß vorliegt.
  • Finanzierungsinstitute prüfen den Beleihungswert und die Einschränkungen bei einer späteren Neubebauung sehr streng.
  • Durch Neuvermessung, erneute Prüfung der bebauten Fläche und Korrekturmaßnahmen lässt sich die Situation in manchen Fällen verbessern.
  • Für Verkäufer ist entscheidend, Risiken in der Offenlegung und in den Vertragsbedingungen nicht zu verschweigen.

Dieses Thema ist klar Japan-spezifisch

Dieser Beitrag behandelt die japanische Rechts- und Transaktionspraxis rund um die Bebauungsquote. Gemeint ist insbesondere das Bauflächenverhältnis (kenpeiritsu, 建ぺい率) nach dem japanischen Bau- und Stadtplanungsrecht, also der Anteil der überbauten Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche.

Für Anleger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist wichtig: In Japan ist die spätere Wiederbebaubarkeit oft noch marktrelevanter, als man es aus dem DACH-Markt erwarten würde. Während im DACH-Raum stärker auf Grundbuch, Baubewilligung und laufende Nutzungssicherheit fokussiert wird, gewichten japanische Käufer und Banken sehr direkt die Frage, ob beim Neubau dieselbe Gebäudegröße überhaupt noch zulässig wäre.

Was bedeutet eine Überschreitung der Bebauungsquote?

Die Bebauungsquote ist das Verhältnis der bebauten Fläche zur Grundstücksfläche. Wird die im Rahmen der Stadtplanung festgelegte Obergrenze überschritten, spricht man umgangssprachlich von einer Überschreitung der Bebauungsquote.

Entscheidend ist, dass sich die bebaute Fläche nicht nach der eingetragenen Registerfläche bemisst, sondern nach der horizontal projizierten Fläche des Gebäudes in der Draufsicht. Deshalb ist der Abgleich zwischen dem tatsächlichen Zustand vor Ort und den Plänen unverzichtbar.

Für die Investitionsentscheidung reicht es nicht aus, nur festzustellen, dass ein Grenzwert überschritten ist. Es muss der Reihe nach geprüft werden, ob das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung legal war, ob später Anbauten vorgenommen wurden und ob bei Vordächern oder Balkonen die anrechenbare Fläche fehlerhaft angesetzt wurde.

Unterschied zwischen Bestandsnichtkonformität und illegalem Bauwerk

Kategorie Ursache Sichtweise beim Verkauf
Bestandsnichtkonformes Gebäude Gesetzesänderung oder Änderung der Stadtplanung nach der Errichtung Nicht sofort illegal, aber beim Neubau gelten Einschränkungen
Illegales Bauwerk / Bauverstoß Verstoß bereits bei Errichtung oder bei Umbau bzw. Erweiterung Risiko behördlicher Korrekturanweisungen, fehlender Finanzierung und sogar Vertragsrückabwicklung
Möglichkeit einer Fehlbeurteilung Fehler bei Vermessung, Plänen oder beim Umfang der Anrechnung Kann sich durch Neuvermessung oder Prüfung durch einen Architekten ordnen lassen

Wird diese Einordnung offengelassen und die Immobilie trotzdem vermarktet, stoppt die Finanzierung des Käufers häufig bereits in der Kreditprüfung. Der erste Schritt vor dem Verkauf ist deshalb das Zusammentragen von Baugenehmigungsunterlagen, Abnahmebescheinigungen, Umbauhistorie, Unterlagen zur Grundsteuerbewertung und der aktuellen Vermessung.

Warum beeinflusst das Verkaufspreis und Finanzierung?

Bei einer Immobilie mit überschrittener Bebauungsquote kann es sein, dass bei einer späteren Neubebauung kein Gebäude derselben Größe mehr errichtet werden darf. Aus Sicht des Käufers bedeutet das: Selbst wenn heute Mieteinnahmen erzielt werden, besteht beim späteren Exit das Risiko einer kleineren Neubauoption.

Banken betrachten die Sache ähnlich. Sie sehen drei Risiken zugleich: geringere Marktgängigkeit im Fall der Verwertung der Sicherheit, schwer kalkulierbare Kosten einer Korrektur und das Risiko behördlicher Maßnahmen. Wenn diese drei Punkte zusammenkommen, wird die Kreditvergabe schwieriger, und die Preisbildung nähert sich eher einem Niveau an, das für Barzahler oder Revitalisierungsunternehmen attraktiv ist.

Auch hier unterscheidet sich Japan oft von den Erwartungen vieler DACH-Investoren. Wo man im deutschsprachigen Raum noch häufiger mit Einzelfallprüfung und technischer Nachdokumentation rechnet, reagieren japanische Finanzierer bei Wiederbebaubeschränkungen und formellen Unklarheiten meist schneller mit Abschlägen oder Kreditzurückhaltung.

Praktisches Vorgehen zur Legalisierung oder Verbesserung

Der erste praktische Schritt ist eine Neuvermessung. Wenn bislang mit einer alten Kataster- oder Registerfläche gerechnet wurde, kann eine größere tatsächlich vermessene Grundstücksfläche die Bebauungsquote rechnerisch verbessern.

Danach sollte ein Architekt prüfen, welche Gebäudeteile in die bebaute Fläche einzurechnen sind und welche Teile ausgenommen werden können.

Bleibt die Überschreitung dennoch bestehen, kommen der Rückbau späterer Anbauten, die Bereinigung einer geänderten Nutzung, Korrekturarbeiten sowie eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde in Betracht. Auch wenn der Verkauf eilt, verbessert bereits die Darlegung, ob eine Korrektur möglich ist und in welcher ungefähren Kostenordnung sie liegt, die Transparenz in der Verhandlung mit dem Käufer.

Was im Kaufvertrag nicht verschwiegen werden darf

Der Verdacht einer Überschreitung der Bebauungsquote betrifft die Offenlegung wesentlicher Umstände (jūyō jikō setsumei, 重要事項説明) und die Vertragsbedingungen. Wenn der Verkäufer den Sachverhalt kennt, ihn aber nicht offenlegt, kann dies Fragen der Haftung wegen Vertragswidrigkeit bzw. Nichterfüllung der geschuldeten Beschaffenheit (keiyaku futekigō sekinin, 契約不適合責任) und Schadenersatz auslösen.

Auch wenn die Prüfung noch läuft, ist eine Haltung erforderlich, die bestätigte Tatsachen und noch ungeklärte Punkte sauber trennt und beides offenlegt.

Aus praktischer INA-Sicht sind nicht unverkäufliche Immobilien das größere Problem, sondern Immobilien, die sich nicht nachvollziehbar erklären lassen. Zahlen, Pläne, behördliche Rückmeldungen und eine nachvollziehbare Korrekturstrategie zusammenzustellen, sodass der Käufer das Risiko in den Preis einrechnen kann, ist der eigentliche Ausgangspunkt des Verkaufs.

Welche Unterlagen vor dem Verkauf gesammelt werden sollten

Bei Immobilien mit dem Verdacht einer Überschreitung der Bebauungsquote entscheidet die Unterlagenaufbereitung vor Vermarktungsbeginn oft über das Ergebnis. Wenn Dokumente vorliegen, mit denen sich Käufern und Banken die Situation erklären lässt, wird das Objekt nicht bloß als „wahrscheinlich rechtswidrig“ wahrgenommen.

Unterlage Was sich damit prüfen lässt Bezugsquelle / Prüfstelle
Baugenehmigungsunterlagen und Abnahmebescheinigung Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung Unterlagen des Eigentümers / behördliches Register
Historie von Um- und Anbauten Möglichkeit einer später entstandenen Überschreitung Bauverträge / Pläne
Aktueller Vermessungsplan Grundstücksfläche und Grenzen Vermessungsfachmann
Gebäudepläne und Steuerunterlagen Hinweise auf die bebaute Fläche Register / Kommune
Vermerk über Behördenkonsultation Möglichkeit einer Korrektur Bauaufsicht bzw. zuständige Fachabteilung

Was vor einer Preissenkung zu prüfen ist

Allein weil eine Überschreitung der Bebauungsquote vorliegt, muss nicht sofort mit einem starken Preisabschlag gestartet werden. Zuerst sollte geprüft werden, ob die Grundstücksfläche durch Neuvermessung größer ausfällt, ob die bebaute Fläche falsch angerechnet wurde, ob anrechenbare spätere Anbauten entfernt werden können und welche Nutzung ein Käufer nach einer Sanierung oder Neupositionierung realistisch umsetzen kann.

In Preisverhandlungen geht es oft schneller voran, wenn das Problem nicht versteckt, sondern zusammen mit Korrekturkosten und Risiken offen benannt wird. Ist der Käufer ein Investor oder ein An- und Weiterverkäufer, kann er ein numerisch fassbares Risiko in sein Angebot einpreisen. Ein erklärbares Risiko lässt sich meist leichter verkaufen als eine unerklärte Unsicherheit.

Verkaufsszenarien je nach Käufertyp

Selbst bei derselben Überschreitung der Bebauungsquote ändert sich die Verkaufsstrategie je nachdem, wer der Käufer ist. Eigennutzer achten besonders auf Wohnungsfinanzierung und spätere Neubebauung. Investoren sehen auf Mieterträge, Instandhaltungskosten und Exit-Preis. An- und Weiterverkäufer kalkulieren Korrekturmaßnahmen und Wiederverkaufsdauer direkt in ihren Ankaufspreis ein.

Für Verkäufer ist es effizienter, zuerst den wahrscheinlichen Käufertyp zu definieren und erst dann die Unterlagen gezielt aufzubereiten. Für allgemeine Endkunden braucht es Dokumente, die in der Darlehensprüfung überzeugen. Für gewerbliche Käufer sind Korrekturkosten und der erwartete spätere Verkaufspreis relevant. Für Investoren sollten die aktuelle Miete und die künftigen Einschränkungen klar dargestellt werden. Je enger das Käuferprofil gefasst wird, desto eher lassen sich Verhandlungen über Bedingungen statt nur über Preisabschläge führen.

Häufige Fragen

Kann eine Immobilie trotz Überschreitung der Bebauungsquote verkauft werden?

A. Ja, ein Verkauf ist möglich. Da jedoch Finanzierung, Preis und Vertragsbedingungen beeinflusst werden, müssen Prüfunterlagen und eine klare Offenlegungsstrategie vorbereitet werden.

Ist eine Bestandsnichtkonformität unproblematisch?

A. Nicht unbedingt. Sie ist nicht zwingend sofort rechtswidrig, aber bei einer Neubebauung müssen in der Regel die aktuellen Vorschriften eingehalten werden, was den Vermögenswert beeinflusst.

Kann eine Neuvermessung das Problem lösen?

A. Ja, das kommt vor. Wenn die Registerfläche veraltet ist, kann sich durch tatsächliche Vermessung und Grenzfeststellung die rechnerische Bebauungsquote verändern.

Wie weit muss gegenüber dem Käufer offengelegt werden?

A. Offengelegt werden sollten die bekannten Tatsachen, die ungeklärten Punkte und die Möglichkeit einer Korrektur, jeweils getrennt voneinander. Es ist wichtig, nicht mit unklarer Sachlage in Werbung oder Vertrag zu gehen.

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Referenzen

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte