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Was sind kleinteilige Immobilienanlageprodukte? Umfassender Leitfaden zu Struktur, Steuervorteilen und Unterschieden zu anderen Investments

Ein Leitfaden für Investoren zu Funktionsweise kleinteiliger Immobilienanlageprodukte, den Unterschieden zwischen stiller Beteiligung und freiwilliger Gemeinschaftsbeteiligung, den Effekten bei der Erbschaftsteuerplanung sowie dem Vergleich mit REITs. Ein Gesamtüberblick über Immobilieninvestitionen mit geringem Einstiegskapital.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Immobilien-Kleinteilsprodukte sind ein Modell, mit dem sich bereits mit relativ kleinen Beträgen von einigen zehntausend Yen bis etwa 1 Million Yen pro Anteil in hochwertige Immobilien investieren lässt. In den letzten Jahren haben sie zudem als Instrument zur Erbschaftsteuerplanung deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Dieser Artikel erläutert die Funktionsweise, die Produktarten, die Vor- und Nachteile sowie die Unterschiede zu anderen Formen der Immobilienanlage.

Was für eine Anlage sind Immobilien-Kleinteilsprodukte?

Immobilien-Kleinteilsprodukte sind Anlageprodukte, bei denen mehrere Investoren jeweils kleinere Beträge einbringen, um gemeinsam Immobilien zu erwerben und zu bewirtschaften. Sie dürfen nur von Unternehmen angeboten werden, die eine Genehmigung des Präfekturgouverneurs erhalten haben. Es gibt zwei Vertragsformen: die Tokumei-Kumiai-Struktur und die Nin-i-Kumiai-Struktur.

  • Tokumei-Kumiai-Struktur: Ein Vertrag, der direkt zwischen dem Anbieter und dem Investor geschlossen wird
  • Nin-i-Kumiai-Struktur: Ein Vertrag, bei dem mehrere Investoren gemeinsam erwerben und die Erträge entsprechend ihrer Beteiligungsquote verteilt werden (wirksam für die Erbschaftsteuerplanung)

Worin unterscheiden sie sich von anderen Immobilienanlagen?

Unterschied zur direkten Immobilienanlage

Für direkte Immobilienanlagen sind Kapitalbeträge von mehreren Millionen bis hin zu mehreren hundert Millionen Yen erforderlich, dafür bieten sie jedoch viel Gestaltungsfreiheit und die Möglichkeit, Erträge zu maximieren. Kleinteilsprodukte hingegen lassen sich mit kleineren Beträgen beginnen, erlauben aber keine individuellen Managemententscheidungen

Unterschied zu REITs (Immobilieninvestmentfonds)

REITs zeichnen sich durch eine hohe Liquidität aus, da sie an Börsen gehandelt werden können, unterliegen jedoch stärkeren Kursschwankungen. Immobilien-Kleinteilsprodukte hingegen eine direkte Beteiligung an physischen Immobilien, was tendenziell für eine höhere Preisstabilität sorgt, während die Liquidität geringer ist.

Welche Vorteile haben Immobilien-Kleinteilsprodukte?

  • Investition mit kleinen Beträgen möglich: Da viele Produkte bereits mit rund 1 Million Yen oder weniger begonnen werden können, lässt sich das Risiko leichter streuen
  • Zugang zu erstklassigen und ertragsstarken Objekten: Es ist möglich, sich an hochwertigen Innenstadtobjekten zu beteiligen, die für Einzelpersonen nur schwer zu erwerben wären
  • Kein Verwaltungs- oder Betriebsaufwand: Objektverwaltung, Mietersuche und Vertragsabwicklung werden vollständig von der Verwaltungsgesellschaft übernommen
  • Wirksam für die Erbschaftsteuerplanung: Bei der Nin-i-Kumiai-Struktur kann der erbschaftsteuerliche Bewertungsansatz unter dem Marktwert liegen, wodurch ein Vermögenskompressionseffekt entsteht

Welche Nachteile haben Immobilien-Kleinteilsprodukte?

  • Begrenzte Auswahl: Da es sich noch um ein relativ neues Anlageprodukt handelt, ist die Zahl der Produkte und Anbieter begrenzt
  • Keine Garantie für Kapital oder Erträge: Bei anhaltendem Leerstand oder sinkenden Immobilienwerten besteht das Risiko von Kapitalverlusten
  • Fremdfinanzierung in der Regel nicht möglich: Da die Investition grundsätzlich mit Eigenmitteln erfolgen muss, sind der Finanzierung Grenzen gesetzt
  • Keine Freiheit bei Managemententscheidungen: Entscheidungen etwa zu Renovierungen oder zum Verkaufszeitpunkt können nicht selbst getroffen werden

Sind Immobilien-Kleinteilsprodukte wirklich wirksam für die Erbschaftsteuerplanung?

Durch die Umwandlung von Nachlassvermögen in Immobilien kann der erbschaftsteuerliche Wert auf etwa 80 % des Marktwerts reduziert werden. Insbesondere bei Kleinteilsprodukten in der Nin-i-Kumiai-Struktur gibt es Fälle, in denen der Bewertungsansatz noch niedriger ausfällt, sodass die Steuerbelastung gegenüber einer Haltung in Bargeld oder Bankguthaben reduziert werden kann. Da die Erträge als Ausschüttungen zufließen, kann zudem ein Effekt als passives Einkommen erwartet werden.

Für den Einsatz von Immobilien-Kleinteilsprodukten ist die enge Abstimmung mit einem Steuerberater wichtig.steuerliche und rechtliche Kenntnisse zur ImmobilienanlageBitte prüfen Sie diese Produkte erst, nachdem Sie sich systematisch steuerliches und rechtliches Wissen zur Immobilienanlage angeeignet haben. Auch eine Zweitmeinung zu Anlageentscheidungen kann zur Risikominderung beitragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag für Immobilien-Kleinteilsprodukte?

Das ist je nach Produkt unterschiedlich, in der Regel ist eine Investition jedoch ab etwa 10.000 Yen bis 1 Million Yen pro Anteil möglich.

Q. Wie lang ist die Laufzeit von Immobilien-Kleinteilsprodukten?

Das ist je nach Produkt unterschiedlich, viele Angebote sehen jedoch eine Laufzeit von etwa 3 bis 10 Jahren vor. Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, sollten Sie anhand der jeweiligen Vertragsbedingungen prüfen.

Q. Q. Wie genau hängen Immobilien-Kleinteilsprodukte und Erbschaftsteuerplanung zusammen?

Bei der Nin-i-Kumiai-Struktur kann die eingebrachte Immobilie als Nachlassvermögen nach Immobilienbewertungsmaßstäben bewertet werden, etwa auf Basis des Straßenrichtwerts und der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Dadurch liegt der Wert unter dem Marktwert, was die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage senkt.

Q. Wie sollten die Risiken von Immobilien-Kleinteilsprodukten gesteuert werden?

Sinnvoll sind eine Streuung über mehrere Objekte und Regionen, die Auswahl von Produkten zuverlässiger, zugelassener Anbieter sowie die Beratung durch einen Steuerberater oder Finanzplaner.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte