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Wann sollte man mit der Haussuche beginnen? Zeitplan und wichtige Hinweise je nach Umzugstermin

Dieser Leitfaden erklärt den richtigen Zeitpunkt für die Haussuche und zeigt einen konkreten Zeitplan bis zum Umzug. Verständlich dargestellt werden die Merkmale von Hoch- und Nebensaison, das Vorgehen bei einem Start ein oder zwei Monate vorher sowie die Bestätigung des Auszugstermins.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Viele Menschen fragen sich: „Der Umzug steht fest, aber wann sollte ich mit der Wohnungssuche beginnen?“ Wer zu früh startet, kann selbst bei einer guten Immobilie möglicherweise noch keinen Vertrag abschließen. Wer zu spät beginnt, hat hingegen weniger Auswahl. In diesem Artikel erläutern wir den besten Zeitpunkt für den Start der Wohnungssuche, die Besonderheiten nach Monaten sowie einen konkreten Zeitplan bis zum Umzug.

Wann sollte man mit der Wohnungssuche beginnen?

Der ideale Zeitpunkt für den Start der Wohnungssuche liegt ein bis zwei Monate vor dem geplanten Umzugstermin.

Wenn Sie mehr als einen Monat vorher beginnen, haben Sie ausreichend Zeit für Besichtigungen, Vergleiche, Prüfungen und Vertragsformalitäten. Wenn Sie dagegen mehr als zwei Monate vorher starten, kann es passieren, dass Sie zwar eine gute Immobilie finden, diese aber nicht reservieren können und das Risiko besteht, dass die Miete vorzeitig anfällt.

Wenn Sie derzeit in einer Mietwohnung leben, ist auch die Frist für die Kündigungsmitteilung wichtig. Bei vielen Mietobjekten ist eine Mitteilung mehr als einen Monat vor dem Auszug erforderlich. Erfolgt sie zu spät, kann eine anteilige Miete anfallen. Außerdem ist es hilfreich, zwischen Umzugstag und Auszugstag einen Puffer von 3 Tagen bis 1 Woche einzuplanen, damit vergessene Gegenstände und Nacharbeiten leichter zu bewältigen sind.

Welche Besonderheiten hat die Wohnungssuche je nach Monat?

Januar bis März (Hochsaison)

In dieser Zeit ist die Nachfrage nach Immobilien am höchsten, weil Studienbeginn, Berufseinstieg und Versetzungen zusammenfallen. Im Januar nehmen die Informationen zu geplanten Auszügen zu, im Februar steigt die Zahl der Anträge stark an, sodass gute Objekte sehr schnell vergeben sind. Im März nehmen die verfügbaren Informationen ab, und die Immobilienunternehmen sind stark ausgelastet, sodass eine ruhige Auswahl schwierig wird. In dieser Phase ist frühes Handeln unerlässlich.

April bis Mai und September bis Oktober (Zwischensaison)

Im Vergleich zur Hochsaison lässt sich in dieser Zeit entspannter nach Immobilien suchen. Auch Besichtigungen unter Nutzung längerer Feiertage sind möglich. Im Herbst (September bis Oktober) kommen viele Neubauobjekte auf den Markt, und auch das Angebot an familiengeeigneten Wohnungen ist umfangreich.

Juni bis August (Nebensaison)

Sowohl Umzugsunternehmen als auch Immobilienfirmen haben in dieser Zeit mehr freie Kapazitäten, wodurch Mietverhandlungen leichter fallen und sich auch die Umzugskosten besser senken lassen. Für Menschen mit Fokus auf die Kosten ist dies ein sehr günstiger Zeitraum.

November bis Dezember

Mit Blick auf die Hochsaison nehmen die Immobilienangebote allmählich wieder zu, und auch die Immobilienunternehmen haben noch Spielraum. Es ist eine geeignete Zeit für Menschen, die in Ruhe nach einer Immobilie suchen möchten, die ihren Wunschkriterien entspricht.

Konkretes Beispiel für den Zeitplan bis zum Umzug

Wenn Sie 2 Monate vorher beginnen

  • 2 Monate vorher: Wunschkriterien festlegen (Miete, Grundriss, Lage, Ausstattung), Prioritäten bestimmen und mit der Informationssammlung beginnen
  • 1,5 Monate vorher: Besichtigungen durchführen (als Obergrenze gelten etwa 3 bis 4 Objekte pro Tag)
  • 1 Monat vorher: Einzugsobjekt festlegen, Antrag stellen, Einzugsprüfung (ca. 3 bis 10 Tage) und Vertragsformalitäten abschließen sowie die Kündigungsmitteilung für die aktuelle Adresse einreichen
  • 3 bis 4 Wochen vorher: Umzugsunternehmen beauftragen sowie Strom, Gas, Wasser und Internet über die Adressänderung informieren
  • 1 bis 2 Wochen vorher: Ummeldung für den Wegzug einreichen (ab 14 Tagen vor dem Umzug möglich) und Nachsendeauftrag bei der Post veranlassen

Wenn Sie 1 Monat vorher beginnen

Da der zeitliche Spielraum gering ist, müssen Wohnungssuche und Organisation des Umzugsunternehmens parallel vorangetrieben werden. Spätestens 3 Wochen vorher sollten die Besichtigungen abgeschlossen und die neue Wohnung festgelegt sein. 2 Wochen vorher folgen dann Vertragsformalitäten sowie Mitteilungen zum Auszug und zur Adressänderung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie viele Monate vorher sollte man idealerweise mit der Wohnungssuche beginnen?

Optimal sind ein bis zwei Monate vor dem geplanten Umzugstermin. Wenn Sie zwei Monate vorher beginnen, können Sie den Prozess mit einem ausreichenden Zeitpuffer angehen. In der Hochsaison (Januar bis März) ist jedoch ein noch früheres Handeln wichtig.

F. Wie viele Besichtigungen sind möglich?

Als Richtwert lassen sich pro Tag etwa 3 bis 4 Objekte besichtigen. Bei mehr Terminen wird die Entscheidung oft schwieriger. Empfehlenswert ist es, die Besichtigungen planvoll auf mehrere Tage zu verteilen.

F. Wie lange dauert die Einzugsprüfung?

In der Regel dauert sie etwa 3 bis 10 Tage. In der Hochsaison kann sie auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig einzureichen.

F. Was passiert, wenn sich die Kündigungsmitteilung verspätet?

In vielen Mietverträgen ist eine Mitteilung bis einen Monat vor dem Auszug erforderlich. Bei Verspätung kann eine anteilige Miete anfallen. Es ist wichtig, die Frist für die Kündigungsmitteilung im Vertrag im Voraus zu prüfen.

F. Worauf sollte man achten, wenn man in der Hochsaison nach einer Wohnung sucht?

Da gute Objekte sehr schnell Bewerbungen erhalten, sollten Sie darauf vorbereitet sein, nach der Besichtigung zügig zu entscheiden. Wenn Sie unsicher sind, ob die Prüfung erfolgreich verläuft, hilft es, die erforderlichen Unterlagen vorab bereitzuhalten.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte