Wenn Sie eine Mietwohnung verlassen, fragen sich viele: „Wann und wen muss ich kontaktieren?" Eine verspätete Kündigung kann zu unnötigen Mietkosten führen. In diesem Artikel erklären wir ausführlich den richtigen Zeitpunkt der Kündigung, wie Sie diese mitteilen, den Ablauf von der Kündigung bis zum Umzug sowie Möglichkeiten zur Reduzierung der Auszugskosten.
Bis wann und an wen muss die Kündigung mitgeteilt werden?
Da Mietverhältnisse ohne Kündigung des Mieters automatisch verlängert werden, muss der Kündigungswille innerhalb der im Mietvertrag festgelegten „Kündigungsfrist" mitgeteilt werden.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Bei den meisten Mietobjekten beträgt die Frist einen Monat vor dem Auszugstermin, bei manchen Objekten auch 2–3 Monate. Bitte prüfen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag. Überprüfen Sie gleichzeitig, ob die Einreichung einer schriftlichen Kündigung erforderlich ist.
An wen soll man sich wenden?
In der Regel kontaktiert man die Immobilienverwaltung telefonisch. Bei manchen Objekten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vermieter erforderlich – prüfen Sie daher die Kontaktangaben im Mietvertrag. Da E-Mails das Risiko des Nichtempfangs oder Nichtlesens bergen, gilt grundsätzlich das Telefon als bevorzugtes Kommunikationsmittel.
Was passiert bei einer verspäteten Kündigung?
Wird die Kündigungsfrist überschritten, fallen für die verspäteten Tage zusätzliche Mietzahlungen an. Bei einer Verzögerung von ein oder zwei Tagen kann die Verwaltung unter Umständen darauf verzichten, jedoch kann eine geforderte Zahlung nicht verweigert werden. Wenn Sie eine Verspätung bemerken, kontaktieren Sie uns sofort.
Wie und in welchen Schritten kündigt man?
Was beim Telefonat mitgeteilt werden sollte
Teilen Sie beim Anruf folgende Informationen mit:
- Name des Mieters
- Objektname und Zimmernummer
- Gewünschter Auszugstermin
- Kontakttelefonnummer
Wenn der Umzugstermin noch nicht feststeht, geben Sie eine ungefähre Angabe wie „voraussichtlich vierte Märzwoche" an und teilen Sie die genauen Details zu einem späteren Zeitpunkt mit.
Einreichung der schriftlichen Kündigung
Nach dem Telefonat wird häufig die Einreichung einer schriftlichen Kündigung verlangt. Da viele Verwaltungsgesellschaften den Eingang der schriftlichen Kündigung – und nicht den Tag des Telefonats – als maßgeblichen Zeitpunkt betrachten, senden Sie das Dokument bitte so schnell wie möglich zurück. Falls Sie die Kündigungsformular verloren haben, fordern Sie es bei der Verwaltung an. Wir empfehlen, es spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beschaffen und zurückzusenden.
Ablauf von der Kündigung bis zum Umzug
Der grobe Ablauf ist wie folgt:
- Kündigung (telefonisch)
- Einreichung der schriftlichen Kündigung
- Umzugsbezogene Formalitäten (Ummeldung von Strom, Gas, Wasser, Nachsendeantrag für Post, Abmeldung beim Einwohnermeldeamt etc.)
- Umzug und Reinigung der Wohnung
- Wohnungsübergabe (Dauer: ca. 30–60 Minuten)
- Abrechnung der Kaution
Was bei der Wohnungsübergabe geprüft wird
Bei der Übergabe werden Verschmutzungen, Schäden und Mängel in der Wohnung festgestellt und die Kostenteilung für Reparaturen bestimmt. Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten für Schäden und Verschmutzungen, die er absichtlich oder fahrlässig verursacht hat, während der Vermieter für normale Abnutzung und altersbedingte Schäden aufkommt.
Richtwerte für Auszugskosten und Sparmöglichkeiten
Die üblichen Auszugskosten (Wiederherstellungskosten + Reinigungskosten) nach Wohnungsgröße sind wie folgt:
- Studio/1K: 15.000–30.000 Yen
- 1DK/1LDK: 20.000–40.000 Yen
- 2DK/2LDK: 30.000–50.000 Yen
- 3DK/3LDK: 50.000–60.000 Yen
Um die Auszugskosten zu senken, ist es am effektivsten, beim Einzug Schäden und Verschmutzungen fotografisch zu dokumentieren und der Verwaltung einzureichen. Regelmäßige Reinigung trägt ebenfalls zur Reduzierung der Wiederherstellungskosten bei.
Weitere Informationen zu den Regeln der Wiederherstellung finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zur Einzugsinspektion.
Weitere empfehlenswerte Artikel
- 【Pflichtlektüre für Vermieter】Vollständiger Leitfaden zur „Einzugsinspektion" bei Mietobjekten
- Wiederherstellungskosten bei Mietwohnungen: Kostenregelungen, die Eigentümer kennen sollten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Bedeutet „1 Monat Kündigungsfrist", dass man einen Monat vor dem Auszugstermin kündigen muss?
Ja, die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Auszugstermin (Übergabe der Wohnung) erfolgen. Rechnen Sie nicht ab dem Umzugstag, sondern ab dem Tag zurück, an dem Sie die Schlüssel zurückgeben und die Wohnung übergeben.
F: Reicht eine mündliche (telefonische) Kündigung aus?
In den meisten Fällen ist nach dem Telefonat die Einreichung einer schriftlichen Kündigung erforderlich. Da manche Verwaltungsgesellschaften den Eingang der schriftlichen Kündigung als maßgeblichen Zeitpunkt werten, senden Sie das Dokument bitte umgehend nach dem Telefonat zu.
F: Wird die Kaution immer zurückerstattet?
Wenn die Wiederherstellungskosten die Kaution unterschreiten, wird die Differenz erstattet. Häufig bleiben die Kosten innerhalb der Kaution, bei erheblichen Beschädigungen oder Verschmutzungen können jedoch Nachforderungen gestellt werden.
F: Muss man der Wohnungsübergabe beiwohnen?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, jedoch erhöht die Abwesenheit bei der Übergabe das Risiko ungerechtfertigter Reparaturforderungen. Wir empfehlen grundsätzlich dringend, an der Übergabe teilzunehmen.
F: Kann die Gebäudeversicherung für Auszugskosten genutzt werden?
Je nach Inhalt der abgeschlossenen Gebäudeversicherung kann diese unter Umständen für Auszugskosten genutzt werden. Ein Antrag beim Versicherungsunternehmen muss zum Zeitpunkt des Schadens gestellt werden. Wenn Sie den Antrag bis zum Auszug vergessen haben, wird die Versicherung möglicherweise nicht angewendet.