Wer einen Umzug in eine Mietwohnung plant, ist oft von den hohen Anfangskosten überrascht. Wenn Sie die üblichen Beträge und Sparmöglichkeiten vorab kennen, lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden. In diesem Artikel erläutern wir die Arten und Richtwerte der Anfangskosten bei einem Mietvertrag sowie fünf Möglichkeiten, diese Kosten zu senken.
Wie hoch sind die Anfangskosten bei einem Mietvertrag?
Als Richtwert für die Anfangskosten gelten 4 bis 5 Monatsmieten. Hinzu kommen noch Umzugskosten sowie Ausgaben für neue Möbel und Haushaltsgeräte.
Wichtige Arten von Anfangskosten und ihre Richtwerte
- Kaution (Shikikin): 1 bis 2 Monatsmieten (wird bei Auszug nach Abzug der Wiederherstellungskosten zurückerstattet)
- Schlüsselgeld (Reikin): 1 bis 2 Monatsmieten (keine Rückerstattung; Wohnungen ohne Schlüsselgeld nehmen zu)
- Vorausmiete und anteilige Miete: die Miete für den Folgemonat plus ein anteiliger Betrag bei Einzug mitten im Monat
- Maklerprovision: 0,5 bis 1 Monatsmiete plus Verbrauchsteuer (gesetzliche Obergrenze: 1 Monatsmiete)
- Gebühr für die Bürgschaftsgesellschaft: 0,5 bis 1 Monatsmiete (jährliche Verlängerungsgebühr etwa 10.000 Yen)
- Feuerversicherungsprämie: 15.000 bis 20.000 Yen (eine Verlängerung alle zwei Jahre ist üblich)
Zu Reinigungsgebühren und Kosten für den Schlüsseltausch
Die Reinigungsgebühr liegt meist bei 30.000 bis 40.000 Yen und kann bereits beim Einzug berechnet werden. Auch wenn Sie selbst gründlich reinigen, ist eine Reduzierung der professionellen Reinigungskosten in der Regel schwierig. Die Kosten für den Schlüsseltausch liegen meist bei etwa 10.000 bis 20.000 Yen. Wer diese trägt, hängt davon ab, ob der Austausch beim Auszug oder beim Einzug erfolgt. Nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus gilt „eine Kostenübernahme durch den Vermieter als angemessen“, dennoch sollten Sie den Vertrag prüfen.
Welche fünf Möglichkeiten gibt es, die Anfangskosten zu senken?
1. Wählen Sie ein Immobilienunternehmen mit niedriger Maklerprovision
Die Maklerprovision kann bis zu einer Monatsmiete betragen, es gibt aber auch Unternehmen mit günstigeren Sätzen, etwa 0,5 Monatsmieten. Bei einem Direktvertrag für eine eigene Immobilie des Unternehmens kann die Maklerprovision sogar entfallen.
2. Wählen Sie eine Wohnung mit geringer Kaution und wenig Schlüsselgeld
Wohnungen mit „Zero-Zero“-Konditionen nehmen zu, doch beim Auszug können zusätzliche Reparaturkosten berechnet werden. Prüfen Sie außerdem unbedingt, ob der Beitritt zu einer Bürgschaftsgesellschaft verpflichtend ist und ob es eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung gibt.
3. Nutzen Sie Wohnungen mit mietfreier Anfangszeit
Wohnungen mit einer mietfreien Zeit von ein bis drei Monaten nach dem Einzug können die Anfangskosten effektiv senken. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Kündigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die mietfreie Zeit nachberechnet werden kann.
4. Ziehen Sie in der Nebensaison ein (etwa von April bis August)
Wenn Sie die Hauptumzugszeit (Dezember bis März) vermeiden und in der Nebensaison einziehen, steigt die Zahl der Wohnungen mit niedriger Kaution und wenig Schlüsselgeld, und auch die Preise der Umzugsunternehmen fallen.
5. Verhandeln Sie mit dem Eigentümer oder dem Immobilienunternehmen
Am erfolgreichsten sind Verhandlungen meist dann, wenn die Wohnung feststeht und bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. In der Nebensaison sind Eigentümer und Immobilienunternehmen tendenziell eher zu Verhandlungen bereit.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F1. Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Schlüsselgeld?
Die Kaution ist ein „hinterlegter Betrag“, der bei Auszug nach Abzug der Wiederherstellungskosten zurückerstattet wird. Das Schlüsselgeld ist eine Dankeszahlung an den Vermieter und wird nicht zurückerstattet.
F2. Kann man die Anfangskosten mit Kreditkarte bezahlen?
Je nach Immobilienunternehmen ist das möglich. Klären Sie das bitte vorab. Der Vorteil besteht darin, dass Sie die Anfangskosten bezahlen und zugleich von einer Punktegutschrift profitieren können.
F3. Muss man einer Bürgschaftsgesellschaft beitreten?
Bei manchen Wohnungen ist das nicht erforderlich, wenn ein Bürge vorhanden ist. Heute nimmt jedoch die Zahl der Wohnungen zu, bei denen der Beitritt zu einer Bürgschaftsgesellschaft verpflichtend ist.
F4. Worauf sollte man bei Wohnungen mit mietfreier Anfangszeit achten?
Zu beachten sind Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung. Außerdem kann eine mietfreie Zeit statt einer niedrigeren Miete langfristig teurer sein.
F5. Muss man die Kosten für den Schlüsseltausch immer bezahlen?
Nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus gilt eine Kostenübernahme durch den Vermieter als angemessen. Wenn im Vertrag jedoch festgelegt ist, dass der Mieter die Kosten trägt, ist eine Zahlung erforderlich. Prüfen Sie das vor dem Einzug.