Streitigkeiten rund um die Kosten der Innenreinigung beim Auszug gehören zu den häufigsten Problemen im Mietverhältnis. Wenn Sie die üblichen Kosten, die Regeln zur Kostenverteilung und die wichtigen Punkte zur Vermeidung überhöhter Forderungen im Voraus kennen, können Sie unnötige Ausgaben beim Auszug vermeiden.
Wie hoch sind die üblichen Kosten für die Innenreinigung beim Auszug?
Die Kosten für die Innenreinigung unterscheiden sich je nach Grundriss und liegen im Allgemeinen in den folgenden Größenordnungen. Je nach Verschmutzungsgrad kann die Forderung jedoch darüber hinausgehen.
Übliche Kosten nach Grundriss
Die Kosten für die Innenreinigung steigen mit der Größe der Wohnung.Die Richtwerte sind wie folgt.
- Einzimmerwohnung / 1K: 15.000 bis 30.000 Yen
- 1DK / 1LDK: 30.000 bis 40.000 Yen
- 2DK / 2LDK: 30.000 bis 70.000 Yen
- 3DK / 3LDK: 50.000 bis 90.000 Yen
- 4DK / 4LDK: 75.000 bis 100.000 Yen
Familiengeeignete Objekte verfügen häufig über mehrere Klimaanlagen, und pro Klimaanlage können zusätzliche Reinigungskosten von 8.000 bis 15.000 Yen anfallen.
Wesentliche Bestandteile der Innenreinigung
Die Reinigung bzw. das Cleaning beim Auszug umfasst in der Regel vor allem die folgenden Leistungen.
- Reinigung der Böden und Auftragen von Wachs
- Austausch der Tapeten
- Reinigung von Küche, Bad, Toilette und anderen Nassbereichen
- Reinigung von Fensterschienen und Insektenschutzgittern
- Innenreinigung der Klimaanlage
- Reinigung des Balkons
- Schädlingsbekämpfung (Desinfektion gegen Insekten und andere Schädlinge)
Wenn die Tapeten in einem Zustand sind, der einen Austausch erfordert, kann die Forderung deutlich über dem üblichen Niveau liegen. Regelmäßige Reinigung im Alltag ist die wirksamste Vorsorgemaßnahme.
Wer trägt die Reinigungskosten beim Auszug?
Die Kostenverteilung richtet sich nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (Probleme rund um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die dazugehörigen Leitlinien).
Teile, die der Vermieter tragen sollte
Die folgenden Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter.
- Austausch von durch Alterung verblassten Tapeten oder beschädigten Tatamimatten
- Wachsen des Bodenbelags
- Übliche Desinfektion von Küche und Wohnräumen
Dies sind "Abnutzungen, die unabhängig von der Nutzungsweise des Mieters unvermeidbar sind", und der Vermieter trägt sie als Kosten für die Wiederherstellung des Zustands für den nächsten Mieter.
Teile, die der Mieter tragen sollte
Demgegenüber trägt der Mieter die folgenden Positionen als Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Vergilbung und Geruch der Tapeten durch Tabakrauch
- Schimmel und angesammelter Schmutz aufgrund unzureichender Reinigung
- Rost am Spülbecken in der Küche und Verschmutzungen der Toilette
- Kratzer an Boden oder Wänden (über die normale Nutzung hinaus)
Wichtige Punkte zur Vermeidung überhöhter Forderungen
Vorlage eines Kostenvoranschlags verlangen
Verlangen Sie beim Auszug unbedingt die Vorlage eines Kostenvoranschlags des Reinigungsunternehmens.Ein seriöser Eigentümer legt diesen oft von sich aus vor. Wenn Ihnen die Forderung jedoch zu hoch erscheint, haben Sie das Recht, die Offenlegung des zugrunde liegenden Kostenvoranschlags zu verlangen.
Prüfen, ob Kosten enthalten sind, die eigentlich vom Vermieter zu tragen sind
Wenn Einrichtungen wie Klimaanlage oder Warmwasserbereiter während der Vertragslaufzeit aufgrund von Alterung ausfallen, ist es unangemessen, dem Mieter die gesamten Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.Angemessen ist eine anteilige Berechnung unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer und der Wohndauer.
Immobilienfirma oder Verbraucherzentrale konsultieren
Wenn die Verhandlungen stocken, wenden Sie sich an die vermittelnde Immobilienfirma oder an das Nationale Verbraucherzentrum bzw. die Verbraucherzentrale. Die vom Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichten "Leitlinien zu Streitigkeiten rund um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands" können als Grundlage für Verhandlungen genutzt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Werden die Reinigungskosten durch die Kaution gedeckt?
A. Grundsätzlich werden sie mit der Kaution verrechnet. Übersteigen die Reinigungskosten jedoch die Kaution, wird ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt. Liegen die Reinigungskosten dagegen unter der Kaution, wird die Differenz zurückerstattet.
F. Was gilt, wenn im Vertrag steht: "Die Reinigungskosten trägt der Mieter"?
A. Wenn dies bei Einzug erläutert wurde und der Mieter zugestimmt hat, ist die Regelung grundsätzlich wirksam. Überhöhte Forderungen, die über den üblichen Reinigungsumfang hinausgehen, können jedoch unwirksam sein. Auch unter dem Gesichtspunkt des Verbrauchervertragsrechts ist eine Prüfung erforderlich.
F. Was bedeutet "Shikibiki" in der Kansai-Region?
A. Shikibiki ist eine Praxis, bei der beim Auszug ein Teil der Kaution als Reinigungs- oder Reparaturkosten einbehalten wird. Der einbehaltene Betrag wird auch dann nicht zurückerstattet, wenn etwas übrig bleibt. Prüfen Sie vor dem Einzug unbedingt die Höhe des Shikibiki und wie die Reinigungskosten behandelt werden.
F. Senken sich die Kosten, wenn ich vor dem Auszug selbst putze?
A. Wenn Sie Verschmutzungen, die sich im Rahmen des Alltags selbst beseitigen lassen, vorab reinigen, kann sich der Umfang der professionellen Reinigung verringern und die Kosten können sinken. Bereiche, die Arbeiten durch Fachkräfte erfordern, etwa das Innere der Klimaanlage, müssen Sie jedoch nicht selbst reinigen.