Viele Menschen erben von ihren Eltern ein ländliches Grundstück, wissen jedoch nicht, wie sie es nutzen sollen, und ziehen deshalb eine Veräußerung in Betracht. Lässt man es ungenutzt, summiert sich die Grundsteuer, und auch die Verwaltungskosten steigen. In diesem Artikel erläutern wir umfassend konkrete Wege, ein geerbtes, nicht mehr benötigtes ländliches Grundstück zu veräußern.
Warum sollte man ungenutztes Land nicht einfach brachliegen lassen?
Ein ungenutztes Grundstück brachliegen zu lassen, bringt für Eigentümer praktisch nur Nachteile. Die fortlaufende Grundsteuer, anfallende Verwaltungskosten und mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Einsturzrisiken verschärfen die Probleme mit der Zeit immer weiter.
Die Grundsteuer fällt weiterhin an
Auch wenn eine Immobilie nicht genutzt wird, fällt jedes Jahr Grundsteuer an. Bei ländlichen Grundstücken ist der Bewertungsbetrag oft niedrig, sodass die Steuer nicht sehr hoch sein muss, doch über lange Zeiträume summiert sie sich zu einer erheblichen Belastung. Bei unbebauten Grundstücken gilt die steuerliche Sonderregelung für Wohngrundstücke nicht, daher ist besondere Vorsicht geboten.
Aufwand und Kosten für die Verwaltung entstehen ebenfalls
Eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert Baumschnitt und das Entfernen von Unkraut. Wenn Sie weit entfernt wohnen, entstehen zudem Kosten für die Beauftragung eines Dienstleisters. Wenn noch ein Gebäude auf dem Grundstück steht, müssen außerdem weiterhin die Grundgebühren für Strom und Wasser bezahlt werden.
Es besteht auch die Gefahr von Einstürzen oder Hangrutschen
Bei Grundstücken an Klippen oder Hängen kann es sein, dass der Eigentümer schadensersatzpflichtig wird, wenn durch einen Erdrutsch Schäden entstehen. Auch das Risiko von Verletzungen durch den Einsturz eines leerstehenden Hauses sollte nicht unterschätzt werden.
Welche konkreten Möglichkeiten gibt es, ländliches Land zu veräußern?
Für die Veräußerung eines Grundstücks gibt es mehrere Optionen, und es ist wichtig, die zur Situation passende Methode zu wählen. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Wege zusammen.
Erbausschlagung
Vor Abschluss des Erbverfahrens kann die Erbschaft selbst ausgeschlagen werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht nur das unerwünschte Grundstück, sondern das gesamte Erbe ausgeschlagen werden muss. Das Verfahren muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls eingeleitet werden, und das Eigentum fällt an andere Erben oder an den Staat.
Verkauf
Für ländliche Grundstücke ist es oft schwierig, Käufer zu finden, aber die Ansprache von Eigentümern benachbarter Grundstücke ist eine wirksame Methode. In der Regel ist es sinnvoll, mit einem Immobilienunternehmen einen Maklervertrag abzuschließen und die Verhandlungen darüber voranzubringen.
Eintragung in eine Leerstandsbörse
Leerstandsbörsen der Kommunen können genutzt werden, um für schwer verkäufliche Grundstücke passende Interessenten zu finden. Die Registrierung ist kostenlos, und weil ein Vertrag mit einem mit der Kommune kooperierenden Immobilienunternehmen möglich ist, lässt sich eine effiziente Veräußerung erwarten.
Schenkung oder Übertragung
Auch eine Schenkung an die Kommune oder eine Übertragung an Privatpersonen oder Unternehmen kommt infrage. Bei einer Schenkung erhalten Sie zwar kein Geld, werden aber von den laufenden Erhaltungskosten entlastet. Im Fall einer Übertragung sollten Sie vorab klar vereinbaren, wer Kosten wie Schenkungsteuer, Stempelsteuer und Eintragungs- bzw. Registrierungssteuern trägt.
Das Grundstück verpachten
Wenn Sie das Grundstück verpachten, können Sie die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten senken und zugleich mit stabilen Einnahmen rechnen. Wenn Sie es abgeben möchten, kann die Wahl eines gewöhnlichen Erbbaurechts dazu führen, dass das Grundstück faktisch dauerhaft nicht zurückkehrt, sodass eine praktische Trennung möglich wird. Vor der Verpachtung sollten Sie die marktüblichen Konditionen mit Fachleuten prüfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Wie hoch ist die Grundsteuer für ländliches Land?
Das hängt vom Bewertungsbetrag ab, aber üblich sind jährlich einige Tausend bis einige Zehntausend Yen. Bei unbebauten Grundstücken gilt jedoch die Steuerermäßigung für Wohngrundstücke nicht, sodass sie teurer sein können als Grundstücke mit Gebäuden.
Q. Muss ich bei einer Erbausschlagung auch auf andere Vermögenswerte verzichten?
Ja. Die Erbausschlagung bezieht sich auf das gesamte Erbe. Nur auf das Grundstück zu verzichten, ist nicht möglich.
Q. Kostet die Registrierung in einer Leerstandsbörse etwas?
Die Registrierung selbst ist kostenlos. Da sie von der Kommune betrieben wird, ist eine effiziente Vermittlung ohne Gewinnorientierung zu erwarten.
Q. Was ist der letzte Ausweg, wenn sich das Grundstück an niemanden verkaufen lässt?
Eine Schenkung an die Kommune ist der letzte Ausweg. Sie sollte geprüft werden, nachdem ausreichende Verkaufsbemühungen unternommen wurden und sich kein Käufer gefunden hat.