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Brandschutzuebungen in Mehrfamilienhaeusern - Rechtliches, Ablauf und Teilnahmequoten

Wie organisiert man Brandschutzuebungen in Mehrfamilienhaeusern? Rechtliche Pflichten, Ablauf und Strategien zur Erhoehung der Teilnahme.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

In vielen japanischen Mehrfamilienhäusern (Mansion) finden Brandschutzübungen in der Praxis nur selten tatsächlich statt. Dabei sind Vermieter beziehungsweise der von ihnen bestellte Brandschutzbeauftragte (bōka kanrisha) gesetzlich verpflichtet, solche Übungen durchzuführen. Wird nach einem Brandfall bekannt, dass keine Übung abgehalten wurde, drohen dem Brandschutzbeauftragten strafrechtliche Konsequenzen.

Dieser Artikel erklärt umfassend, warum Brandschutzübungen so wichtig sind, wie ihre Durchführung konkret abläuft, mit welchen Maßnahmen sich die Teilnahmequote erhöhen lässt und welche gesetzlichen Prüfpflichten für die Fluchtausrüstung bestehen – alles Punkte, die eine Hausverwaltung kennen sollte. Zum Vergleich: In Deutschland schreiben die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnräume vor, doch eine verpflichtende, wiederkehrende Räumungsübung für gewöhnliche Mehrfamilienhäuser wie in Japan kennt das deutsche Recht in dieser Form nicht. Regelmäßige Unterweisungen und Übungen verlangt die Brandschutzordnung nach DIN 14096 vor allem in Sonderbauten wie Hochhäusern oder Beherbergungsstätten.

Warum sind Brandschutzübungen in Mehrfamilienhäusern notwendig?

Laut Daten der japanischen Feuerwehrbehörde (Shōbōchō) aus dem Jahr 2022 entfielen von insgesamt 35.222 Bränden landesweit 19.549 Fälle – also mehr als 55 % – auf Gebäudebrände. Mehrfamilienhäuser gelten zwar als feuerbeständige Bauweise, doch tatsächlich ereignen sich rund 60 % aller Brände gerade in solchen feuerbeständigen Gebäuden. Die Bauweise allein schützt also nicht vor Rauchentwicklung und Brandausbreitung im Inneren. Ein interessanter Vergleich zu Deutschland: Auch hier gilt Massivbauweise als sicher, doch die eigentliche Gefahr geht meist nicht von der Gebäudehülle aus, sondern von Rauchgasen im Treppenraum – weshalb Rauchwarnmelder, Rauchabzugsanlagen und funktionierende zweite Rettungswege in den deutschen Landesbauordnungen eine zentrale Rolle spielen.

Risiken bei fehlender Übung

  • Kommt es zu einem Brand und werden dabei Bewohner verletzt, wird anschließend stets geprüft, ob und wann zuletzt eine Brandschutzübung stattgefunden hat.
  • Wird das Fehlen einer Übung als mitursächlich für das Ausmaß des Schadens eingestuft, kann der Brandschutzbeauftragte strafrechtlich belangt werden.
  • In oberen Stockwerken ist das Risiko, die Flucht zu verpassen, besonders hoch: Drehleitern der japanischen Feuerwehr erreichen üblicherweise nur bis etwa 35 Meter Höhe, also rund das elfte Obergeschoss – darüber ist eine Rettung von außen kaum noch möglich. Zum Vergleich: Auch die genormten Drehleitern deutscher Feuerwehren erreichen meist nur eine Rettungshöhe von rund 23 Metern, weshalb hierzulande zusätzlich ein zweiter baulicher Rettungsweg vorgeschrieben ist.

Sechs typische Risiken bei einem Brand im Mehrfamilienhaus

  1. Verspätete Flucht — Aufzugsstillstand oder Panik verzögern die Evakuierung; besonders riskant sind hohe Stockwerke.
  2. Kohlenmonoxidvergiftung — Das im Rauch enthaltene Kohlenmonoxid kann bereits bei geringer Einatmung zu Bewusstlosigkeit führen.
  3. Totalverlust der Wohnung — Die Wände selbst brennen kaum, doch Bodenbeläge, Möbel und Tapeten sind leicht entflammbar.
  4. Wasserschäden — Durch die Löscharbeiten können auch Wohnungen außerhalb des eigentlichen Brandherds durch Löschwasser beschädigt werden.
  5. Brandausbreitung — Wäsche auf dem Balkon oder gelagerte Kerosinkanister können das Feuer zusätzlich anfachen und die Ausbreitung begünstigen.
  6. Kein Anspruch auf Schadensersatz — Ohne grobe Fahrlässigkeit besteht gegenüber der Person, in deren Wohnung der Brand ausbrach, nach dem japanischen Sonderrecht zur Brandhaftung in der Regel kein Ersatzanspruch.

Hier unterscheidet sich die Rechtslage deutlich von Deutschland: Während in Japan einfache Fahrlässigkeit von der Haftung ausgenommen ist, haftet der Verursacher eines Brandes in Deutschland grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des BGB – hier greift meist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Arten von Brandschutzübungen: fünf zentrale Übungsinhalte

ÜbungInhaltWichtige Punkte
LöschübungUmgang mit Feuerlöscher und Wandhydrant erlernenAuf Anfrage begleitet die Feuerwache auch eine reale Löschübung mit Wasserabgabe
EvakuierungsübungÜberprüfung der Fluchtwege, Umgang mit Rettungsleiter und AbseilgerätMindestens zwei unabhängige Fluchtwege sollten allen bekannt sein
Alarmierungs- und MeldeübungNotruf über die Nummer 119, Bedienung der AlarmglockeAuch die Notruf-Alternativen per E-Mail und Fax sollten bekannt gemacht werden; die 119 entspricht der deutschen 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst
Erste-Hilfe-ÜbungUmgang mit dem Defibrillator (AED), Anlegen eines Dreieckstuchs, Transport VerletzterMaßnahmen vor Eintreffen des Rettungswagens können den Schaden entscheidend begrenzen
GesamtübungKombination aller oben genannten Elemente in einem durchgehenden AblaufÜbt die komplette Kette von der Meldung bis zur Erste-Hilfe-Versorgung

Sechs Schritte zur Durchführung einer Brandschutzübung

Schritt 1: Planung erstellen

Auf Grundlage des Brandschutzplans werden Termin und Inhalt der Übung festgelegt. Idealerweise bespricht die Eigentümerversammlung beziehungsweise die Hausgemeinschaft die Aufgabenverteilung bereits einige Monate im Voraus. Da im September – dem japanischen „Monat der Katastrophenvorsorge" – besonders viele Übungen stattfinden, sollte die zuständige Feuerwache frühzeitig kontaktiert werden. In Deutschland übernimmt diese Koordination meist der Brandschutzbeauftragte gemeinsam mit der Hausverwaltung; einen bundesweit einheitlichen „Vorsorgemonat" wie in Japan gibt es hier nicht, wohl aber lokale Aktionstage der freiwilligen Feuerwehren.

Schritt 2: Unterlagen bei der Feuerwache einreichen

Die Einreichung eines „Durchführungsplans für die Brandschutzübung" (shōbō kunren jisshi keikakusho) bei der zuständigen Feuerwache ist verpflichtend. Wird zusätzlich der Einsatz eines Löschfahrzeugs oder eine fachliche Anleitung durch die Feuerwehr gewünscht, muss dies gesondert beantragt werden.

Schritt 3: Um Unterstützung von Dienstleistern und Kommune bitten

Der Wartungsbetrieb für die Brandschutzanlagen wird gebeten, Übungsfeuerlöscher bereitzustellen und die Brandmeldeanlage testweise auszulösen. Manche Kommunen stellen darüber hinaus kostenlos Notverpflegung oder Gefahrenkarten zur Verfügung.

Schritt 4: Ankündigung gegenüber den Bewohnern

Die Ankündigung erfolgt über das Schwarze Brett, Aushänge im Aufzug und Handzettel in jedem Briefkasten. Wird die Brandmeldeanlage ohne vorherige Ankündigung ausgelöst, kann dies bei den Bewohnern Panik auslösen – eine rechtzeitige Information ist daher unerlässlich.

Schritt 5: Vorbereitung

Dazu gehören die Erstellung eines Zeitplans, die Organisation von Give-aways (Getränke, Proben von Notfallausrüstung) sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Megafon, Bewohnerliste und Anmeldetisch.

Schritt 6: Durchführung und Nachbesprechung

Nach der Übung sollte unbedingt eine Nachbesprechung stattfinden, damit Verbesserungspunkte in die nächste Übung einfließen können.

Fünf Ideen, um die Teilnahmequote zu erhöhen

① Erlebnisangebote für Kinder einbauen

Ein Sitz im Löschfahrzeug oder das Anprobieren einer Mini-Feuerwehruniform sind Erlebnisse, die Kinder begeistern und dadurch die Teilnahme von Familien fördern. Viele Feuerwachen kommen einer entsprechenden Bitte gerne nach.

② Jedes Jahr ein anderes Erlebnisprogramm anbieten

Ein Raucherlebnishaus, ein AED-Kurs oder andere ungewöhnliche Angebote, die im Alltag nicht möglich sind, verhindern durch jährlichen Wechsel, dass Routine eintritt. So lässt sich der häufige Einwand „Es ist ja doch immer dasselbe" entkräften.

③ Bisherige Übungserfolge mit Zahlen belegen

Aussagen wie „Alle Teilnehmenden konnten anschließend den Feuerlöscher bedienen" oder „Die Evakuierungszeit wurde um X Minuten verkürzt" machen den konkreten Nutzen der Teilnahme sichtbar.

④ Verpflegung und Notfallartikel verteilen

Die Ausgabe von Vorratsnahrung (Alpha-Reis, Hartkeks) oder eine gemeinsame Verpflegungsaktion wirken als Teilnahmeanreiz. Manche Kommunen stellen eingelagerte Notfallartikel kostenlos zur Verfügung – eine Nachfrage beim zuständigen Katastrophenschutzamt lohnt sich.

⑤ Die Risiken einer Nichtteilnahme verständlich vermitteln

Illustrierte Broschüren, die die Gefahr einer verspäteten Flucht oder von Panik greifbar machen, können verteilt werden. Drastische Fotos oder Bilder mit Blut sollten dabei jedoch vermieden werden, da sie eher abschreckend als aufklärend wirken – die Risiken sollten vorstellbar, nicht schockierend dargestellt werden.

Warum Übungen oft ausfallen – und wie man gegensteuert

Häufige Gründe für Nichtteilnahme und Gegenmaßnahmen

Grund für NichtteilnahmeGegenmaßnahme
Keine Zeit freihalten wollenAnreize durch Erlebnisprogramme und Give-aways schaffen
Immer dieselben InhalteJährlich wechselnde Übungsinhalte, externe Fachkräfte einladen
Keine Kenntnis von der ÜbungMehrfache Ankündigung über Schwarzes Brett, Handzettel und Aushang im Aufzug

Organisatorische Verbesserungsmaßnahmen

  • Gründung eines Katastrophenschutzausschusses — Wenn Ausschussmitglieder selbst mit gutem Beispiel vorangehen, stärkt das die Teilnahmebereitschaft der übrigen Bewohner.
  • Einbindung von Fachleuten für Gemeinschaftsbildung — Ein Blick von außen ermöglicht vielseitigere Ansätze zur Förderung der Teilnahme.
  • Beauftragung externer Berater — Die Erstellung eines Brandschutzhandbuchs oder die Planung der Übung kann an Fachleute ausgelagert werden.

Gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung der Fluchtausrüstung

Mehrfamilienhäuser gelten als besonders brandschutzrelevante Objekte. Gesetzlich vorgeschrieben sind daher die regelmäßige Prüfung der Brandschutzanlagen sowie deren Meldung an die zuständige Feuerwache. Unterbleibt die Prüfung oder wird eine falsche Meldung abgegeben, drohen Sanktionen.

  • Gerätekontrolle: alle sechs Monate — Prüfung von Aufstellung und äußerem Zustand der Anlagen
  • Funktionsprüfung: einmal jährlich — die Anlagen werden dabei tatsächlich in Betrieb genommen und getestet

Diese Prüfungen müssen von einer Fachkraft für Brandschutzanlagen oder einer entsprechend zertifizierten Prüfperson durchgeführt werden. Bewohner sollten zudem vorab darauf hingewiesen werden, im Bereich von Rettungsleitern keine Gegenstände zu lagern. Deutsche Leser kennen ein vergleichbares Prinzip aus der wiederkehrenden Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie von Feuerlöschern nach den jeweiligen Landesbauordnungen und der Arbeitsstättenverordnung, wenn auch mit abweichenden Prüfintervallen.

Fazit

Brandschutzübungen in Mehrfamilienhäusern sind zugleich gesetzliche Pflicht zum Schutz des Lebens der Bewohner und ein Gradmesser für die Qualität der Hausverwaltung. Um die Teilnahmequote zu steigern, wirken Erlebnisangebote für Kinder oder die Verteilung von Notfallartikeln besonders effektiv – kurz gesagt: Anreize schaffen, die zur Teilnahme motivieren.

INA&Associates Inc. bietet eine umfassende Hausverwaltung an, zu der auch die Unterstützung bei der Durchführung von Brandschutzübungen gehört. Für Fragen rund um die Organisation des Brandschutzes stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte