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COLUMN

Ist ein eingeschossiges Haus mit 35 Tsubo zu klein? Grundrissideen und 3 Punkte für mehr Wohnkomfort

Ein eingeschossiges Haus mit 35 Tsubo (ca. 116 m²) kann einen 3- bis 4-LDK-Grundriss bieten. Der Beitrag erläutert praktische Ideen für Familien, Mehrgenerationenwohnen und Hobbyräume sowie wichtige Punkte zu Stauraum, Nassbereichen und Gebäudeform.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Während das Interesse an Bungalows wächst, werden immer häufiger Häuser dieser Art mit der üblichen Wohnfläche von 35 Tsubo (ca. 115,7㎡) gebaut. Mit durchdachter Planung lässt sich ein komfortabler Wohnraum für eine Familie mit 3 bis 4 Personen schaffen.

Was ist ein Bungalow mit 35 Tsubo? Richtwerte für Fläche und Kosten

35 Tsubo entsprechen etwa 115,7㎡ und sind eine Größe, mit der sich ein 3〜4LDK-Grundriss realisieren lässt. Damit liegt die Fläche über dem Richtwert für die Wohnfläche einer 3-köpfigen Familie (ca. 30,3 Tsubo), wirkt für eine 4-köpfige Familie (ca. 37,8 Tsubo) jedoch etwas kompakt. Als Kostenrichtwert gelten bei 3LDK etwa 10 bis 20 Millionen Yen, bei 4LDK liegt der Marktpreis bei rund 20 Millionen Yen.

Welche Grundrissideen gibt es für einen Bungalow mit 35 Tsubo?

Für Familien mit Kindern: Kinderzimmer und Gästezimmer einplanen

Bei 1 bis 2 Kindern ist es sinnvoll, von Anfang an ein Zimmer vorzusehen und den Grundriss so zu planen, dass es später mit einer Trennwand in zwei Zimmer geteilt werden kann. So lassen sich spätere Umbaukosten reduzieren. Ein separates Gästezimmer erleichtert zudem den Schutz der Privatsphäre.

Einen Arbeitsbereich einrichten

Da Homeoffice heute deutlich verbreiteter ist, stellt ein von Wohnbereich getrenntes Arbeitszimmer eine wertvolle Ausstattung dar. Es kann auch als Raum für Hobbys genutzt werden.

Auch ein Zweifamilienhaus mit teilweiser gemeinsamer Nutzung ist möglich

Bei 4LDK lässt sich auch ein Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem LDK realisieren. Ein Vorteil ist, dass sich die Baukosten im Vergleich zu einer vollständig getrennten Lösung senken lassen.

Drei Punkte, damit ein Bungalow mit 35 Tsubo auch wirklich komfortabel wird

1. Stauraum gezielt schaffen

Bei einem Bungalow besteht die Herausforderung oft darin, dass Stauraum knapp wird. Durch die Nutzung vertikaler Flächen, etwa mit einem Loft oder Regalen in ungenutzten Bereichen, lässt sich Stauraum schaffen, ohne die Wohnfläche einzuengen.

2. Einen Grundriss wählen, der sich bei der Zimmerzahl anpassen lässt

Wenn der Grundriss mit Trennwänden geplant wird, sodass sich Zimmer entsprechend dem Wachstum der Kinder oder Veränderungen in der Familienstruktur vergrößern oder verkleinern lassen, verbessert das die langfristige Nutzbarkeit deutlich.

3. Wasserbereiche gebündelt anordnen

Wenn Küche, Bad und Toilette verstreut angeordnet werden, werden die Wege komplizierter, und auch Bau- und Wartungskosten steigen. Werden die Wasserbereiche an einer Stelle konzentriert, lassen sich die Haushaltswege optimieren und die Kosten begrenzen.

Welche Merkmale haben die verschiedenen Bungalowformen?

  • I-Form:einfache Wegeführung und niedrige Baukosten. Tageslicht und Schallschutz erfordern jedoch Aufmerksamkeit
  • L-Form:private Bereiche und Gästebereich lassen sich gut trennen. Die Baukosten sind etwas höher
  • O-Form:über den Innenhof kann jedes Zimmer mit Tageslicht versorgt werden. Die Entwässerung erfordert Wartung
  • U-Form:ein großer Innenhof bietet Raum für Gartenarbeit. Die Kosten sind eher höher

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Kann eine 4-köpfige Familie in einem Bungalow mit 35 Tsubo leben?

Er kann etwas beengt wirken, doch mit gutem Stauraum und einem passenden Grundriss ist ein komfortables Wohnen möglich. Sinnvoll ist eine Prüfung im Vergleich zum Richtwert für die Wohnfläche (4 Personen: ca. 37,8 Tsubo).

Q2. Wie hoch sind die Baukosten für einen Bungalow mit 35 Tsubo?

Für einen 3LDK gelten etwa 10 bis 20 Millionen Yen als Richtwert. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Baumaterialien, Ausstattung und Bauweise.

Q3. Ist ein Bungalow teurer als ein zweigeschossiges Haus?

Bei gleicher Gesamtgeschossfläche ist ein Bungalow in der Regel etwas teurer, weil Fundament- und Dachfläche größer ausfallen. Dafür bietet er auch Vorteile wie den Verzicht auf Treppen und eine einfache Wegeführung.

Q4. Kann in einem Bungalow ein Loft eingebaut werden?

Ja. Dachbodenstauraum (Loft) wird nach dem japanischen Baugesetz nicht zur Gesamtgeschossfläche gezählt und eignet sich daher gut zur Sicherung von Stauraum. Für Höhe und Bodenfläche gelten jedoch Begrenzungen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte