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Leitfaden zum Austausch von Beleuchtung in Mietobjekten | Abläufe und wichtige Punkte für die Kommunikation mit Mietern

Dieser Beitrag erläutert Regeln und Abläufe für den Austausch von Beleuchtung in Mietobjekten aus Sicht von Verwaltungsverantwortlichen. Vorgestellt werden praxisrelevante Kenntnisse für die Kommunikation mit Mietern, etwa Fälle mit Genehmigungspflicht, Fälle mit zulässigem Eigenaustausch und die Handhabung beim Auszug.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Im Verwaltungsalltag von Mietobjekten treten Probleme und Anfragen zum Austausch von Beleuchtung regelmäßig auf. Um reibungslos reagieren zu können, wenn Mieter fragen, ob sie eine Beleuchtung austauschen dürfen, ist es notwendig, die Arten von Leuchten, die Installationsmethoden und die Regeln zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands systematisch zu verstehen.

Welche Arten von Leuchten werden in Mietobjekten häufig verwendet?

Als Verwaltungsverantwortliche sollten Sie vor allem die folgenden sechs Arten von Leuchten kennen.

Deckenleuchte

Eine runde Leuchte, die in der Mitte der Decke angebracht wird und die in Apartments und Mehrfamilienhäusern am häufigsten vorkommende Beleuchtungsform ist. Viele Modelle sind mit einem Deckenanschluss kompatibel, sodass ein Austausch durch den Mieter selbst in vielen Fällen möglich ist.

Pendelleuchte

Eine von der Decke abgehängte Form. Sie findet sich häufig in japanischen Zimmern älterer Apartments. Heute gibt es eine große Designvielfalt, und auch für Wohnzimmer geeignete Typen nehmen zu, weshalb sie zu den Leuchten gehört, deren Austausch Mieter häufig wünschen.

Wandleuchte

Ein direkt an Wand oder Pfeiler montierter Typ. Sie wird häufig als Zusatzbeleuchtung in Fluren eingesetzt. Da sie direkt an der Wand befestigt wird, ist bei einer Neuinstallation in Mietobjekten unter dem Gesichtspunkt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands besondere Vorsicht geboten.

Downlight

Ein in die Decke eingelassener Typ. Er kommt häufig in engen Bereichen wie Eingängen und Fluren vor. Da für Austausch oder Ausbau eine Deckenrenovierung erforderlich ist, sollten Mieter darüber informiert werden, dass ein Austausch durch sie selbst grundsätzlich nicht zulässig ist.

Spotlight

Ein Typ zur Beleuchtung bestimmter Bereiche. Er findet sich häufig in Designerobjekten. Wenn es sich um ein Standmodell handelt, kann der Mieter es frei verwenden.

Kronleuchter

Da er ein hohes Gewicht hat, ist für Installation und Austausch häufig ein Fachbetrieb erforderlich. Wenn Mieter ihn selbst austauschen möchten, ist auch aus Sicherheitsgründen eine vorherige Bestätigung erforderlich.

Installationsarten von Leuchten: Was ist der Unterschied zwischen Festmontage und Steckanschluss?

Die Installationsart ist eine wichtige Information, um beurteilen zu können, ob ein Austausch der Beleuchtung zulässig ist.

Typ mit Deckenanschluss

Ein System, bei dem der Stecker der Leuchte in den Deckenanschluss oder Rosettenanschluss eingesetzt wird; ein Austausch durch den Mieter selbst ist möglich. Bei Deckenanschlüssen (maximal 5 kg) und Rosettenanschlüssen (maximal 10 kg) unterscheiden sich die zulässigen Traglasten.

Fest montierter Typ

Hier führt das Kabel direkt aus der Decke, sodass es sich um Arbeiten handelt, für die eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich ist. Mieter sollten darüber informiert werden, dass ein eigenständiger Austausch nicht möglich ist, und es sollte auf die Beauftragung eines Fachbetriebs hingewiesen werden. Die marktübliche Kostenspanne für den Austausch einer Festmontage liegt bei etwa 8.000 bis 15.000 Yen.

Wie ist vorzugehen, wenn ein Mieter wegen eines Beleuchtungsaustauschs anfragt?

Es ist sinnvoll, den Reaktionsablauf aus Sicht der Verwaltung zu ordnen.

Fälle, in denen ein Beleuchtungsaustausch zulässig ist

  • Beim Einzug war keine Leuchte installiert (der Mieter beschafft und installiert sie selbst)
  • Die Erlaubnis des Vermieters für Ausbau oder Austausch liegt bereits vor
  • Ein Deckenanschluss ist vorhanden und die neue Leuchte liegt innerhalb der zulässigen Traglast

Fälle, in denen ein Beleuchtungsaustausch nicht zulässig ist

  • Im Vertrag oder in der Hausordnung ist der Austausch von Beleuchtung untersagt
  • Die Zustimmung des Vermieters zum Austausch kann nicht eingeholt werden
  • Es handelt sich um eine fest montierte Ausführung, bei der Arbeiten mit Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich sind

Wie sind Leuchten beim Auszug zu behandeln?

Beim Auszug gilt grundsätzlich, dass der Zustand vor dem Einzug als ursprünglicher Zustand wiederherzustellen ist. Leuchten, die der Mieter ausgetauscht hat, müssen entfernt und durch die ursprünglichen Leuchten ersetzt werden. Wurde jedoch eine neue Leuchte eingebaut und hat der Vermieter zugestimmt, kann sie in manchen Fällen verbleiben.

Glühbirnen und Leuchtstofflampen gelten als Verbrauchsmaterialien, daher trägt beim Auszug in vielen Fällen der Eigentümer die Kosten, auch wenn sie nicht mehr funktionieren (vgl. die Leitlinie des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands).

Um in der Mietverwaltung klare Regeln für die Kommunikation mit Mietern zu etablieren, ist Grundwissen zur Leitlinie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unverzichtbar. Einen guten Überblick über das gesamte Verwaltungssystem bietet außerdem das Betriebssystem für eine Verwaltung ohne Vertragskündigungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie sollte vorgegangen werden, wenn ein Mieter die Beleuchtung ohne Genehmigung ausgetauscht hat?

Beim Auszug kann verlangt werden, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es jedoch sinnvoll, die Kostentragung für die Wiederherstellung anhand der Leitlinie des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nachzuvollziehen und dem Mieter sorgfältig zu erläutern.

F. Wer trägt die Kosten, wenn bei einer Leuchte die Glühbirne ausgefallen ist?

Glühbirnen und Leuchtstofflampen werden in der Regel als Verbrauchsmaterialien dem Mieter zugeordnet, doch wenn sie unmittelbar nach dem Einzug ausfallen, können die Kosten auch dem Eigentümer zugewiesen werden. Eine klare Regelung im Vertrag hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.

F. Kann ein Mieter die Umrüstung eines Downlights auf LED selbst vornehmen?

Wenn das vorhandene Downlight eine Fassung wie E26 oder E17 hat, ist ein eigenständiger Austausch gegen eine LED-Lampe möglich. Soll jedoch die gesamte Leuchte ausgetauscht werden, ist eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich, und eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter ist notwendig.

F. Ist eine Genehmigung in Schriftform erforderlich, wenn ein Beleuchtungsaustausch erlaubt wird?

Sie ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch, den Inhalt der Genehmigung nicht nur mündlich, sondern schriftlich (einschließlich E-Mail) festzuhalten. Das trägt dazu bei, Streitigkeiten beim Auszug zu verhindern.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte