Im Verwaltungsalltag von Mietobjekten treten Probleme und Anfragen zum Austausch von Beleuchtung regelmäßig auf. Um reibungslos reagieren zu können, wenn Mieter fragen, ob sie eine Beleuchtung austauschen dürfen, ist es notwendig, die Arten von Leuchten, die Installationsmethoden und die Regeln zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands systematisch zu verstehen.
Welche Arten von Leuchten werden in Mietobjekten häufig verwendet?
Als Verwaltungsverantwortliche sollten Sie vor allem die folgenden sechs Arten von Leuchten kennen.
Deckenleuchte
Eine runde Leuchte, die in der Mitte der Decke angebracht wird und die in Apartments und Mehrfamilienhäusern am häufigsten vorkommende Beleuchtungsform ist. Viele Modelle sind mit einem Deckenanschluss kompatibel, sodass ein Austausch durch den Mieter selbst in vielen Fällen möglich ist.
Pendelleuchte
Eine von der Decke abgehängte Form. Sie findet sich häufig in japanischen Zimmern älterer Apartments. Heute gibt es eine große Designvielfalt, und auch für Wohnzimmer geeignete Typen nehmen zu, weshalb sie zu den Leuchten gehört, deren Austausch Mieter häufig wünschen.
Wandleuchte
Ein direkt an Wand oder Pfeiler montierter Typ. Sie wird häufig als Zusatzbeleuchtung in Fluren eingesetzt. Da sie direkt an der Wand befestigt wird, ist bei einer Neuinstallation in Mietobjekten unter dem Gesichtspunkt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands besondere Vorsicht geboten.
Downlight
Ein in die Decke eingelassener Typ. Er kommt häufig in engen Bereichen wie Eingängen und Fluren vor. Da für Austausch oder Ausbau eine Deckenrenovierung erforderlich ist, sollten Mieter darüber informiert werden, dass ein Austausch durch sie selbst grundsätzlich nicht zulässig ist.
Spotlight
Ein Typ zur Beleuchtung bestimmter Bereiche. Er findet sich häufig in Designerobjekten. Wenn es sich um ein Standmodell handelt, kann der Mieter es frei verwenden.
Kronleuchter
Da er ein hohes Gewicht hat, ist für Installation und Austausch häufig ein Fachbetrieb erforderlich. Wenn Mieter ihn selbst austauschen möchten, ist auch aus Sicherheitsgründen eine vorherige Bestätigung erforderlich.
Installationsarten von Leuchten: Was ist der Unterschied zwischen Festmontage und Steckanschluss?
Die Installationsart ist eine wichtige Information, um beurteilen zu können, ob ein Austausch der Beleuchtung zulässig ist.
Typ mit Deckenanschluss
Ein System, bei dem der Stecker der Leuchte in den Deckenanschluss oder Rosettenanschluss eingesetzt wird; ein Austausch durch den Mieter selbst ist möglich. Bei Deckenanschlüssen (maximal 5 kg) und Rosettenanschlüssen (maximal 10 kg) unterscheiden sich die zulässigen Traglasten.
Fest montierter Typ
Hier führt das Kabel direkt aus der Decke, sodass es sich um Arbeiten handelt, für die eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich ist. Mieter sollten darüber informiert werden, dass ein eigenständiger Austausch nicht möglich ist, und es sollte auf die Beauftragung eines Fachbetriebs hingewiesen werden. Die marktübliche Kostenspanne für den Austausch einer Festmontage liegt bei etwa 8.000 bis 15.000 Yen.
Wie ist vorzugehen, wenn ein Mieter wegen eines Beleuchtungsaustauschs anfragt?
Es ist sinnvoll, den Reaktionsablauf aus Sicht der Verwaltung zu ordnen.
Fälle, in denen ein Beleuchtungsaustausch zulässig ist
- Beim Einzug war keine Leuchte installiert (der Mieter beschafft und installiert sie selbst)
- Die Erlaubnis des Vermieters für Ausbau oder Austausch liegt bereits vor
- Ein Deckenanschluss ist vorhanden und die neue Leuchte liegt innerhalb der zulässigen Traglast
Fälle, in denen ein Beleuchtungsaustausch nicht zulässig ist
- Im Vertrag oder in der Hausordnung ist der Austausch von Beleuchtung untersagt
- Die Zustimmung des Vermieters zum Austausch kann nicht eingeholt werden
- Es handelt sich um eine fest montierte Ausführung, bei der Arbeiten mit Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich sind
Wie sind Leuchten beim Auszug zu behandeln?
Beim Auszug gilt grundsätzlich, dass der Zustand vor dem Einzug als ursprünglicher Zustand wiederherzustellen ist. Leuchten, die der Mieter ausgetauscht hat, müssen entfernt und durch die ursprünglichen Leuchten ersetzt werden. Wurde jedoch eine neue Leuchte eingebaut und hat der Vermieter zugestimmt, kann sie in manchen Fällen verbleiben.
Glühbirnen und Leuchtstofflampen gelten als Verbrauchsmaterialien, daher trägt beim Auszug in vielen Fällen der Eigentümer die Kosten, auch wenn sie nicht mehr funktionieren (vgl. die Leitlinie des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands).
Um in der Mietverwaltung klare Regeln für die Kommunikation mit Mietern zu etablieren, ist Grundwissen zur Leitlinie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unverzichtbar. Einen guten Überblick über das gesamte Verwaltungssystem bietet außerdem das Betriebssystem für eine Verwaltung ohne Vertragskündigungen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Wie sollte vorgegangen werden, wenn ein Mieter die Beleuchtung ohne Genehmigung ausgetauscht hat?
Beim Auszug kann verlangt werden, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es jedoch sinnvoll, die Kostentragung für die Wiederherstellung anhand der Leitlinie des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nachzuvollziehen und dem Mieter sorgfältig zu erläutern.
F. Wer trägt die Kosten, wenn bei einer Leuchte die Glühbirne ausgefallen ist?
Glühbirnen und Leuchtstofflampen werden in der Regel als Verbrauchsmaterialien dem Mieter zugeordnet, doch wenn sie unmittelbar nach dem Einzug ausfallen, können die Kosten auch dem Eigentümer zugewiesen werden. Eine klare Regelung im Vertrag hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
F. Kann ein Mieter die Umrüstung eines Downlights auf LED selbst vornehmen?
Wenn das vorhandene Downlight eine Fassung wie E26 oder E17 hat, ist ein eigenständiger Austausch gegen eine LED-Lampe möglich. Soll jedoch die gesamte Leuchte ausgetauscht werden, ist eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich, und eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter ist notwendig.
F. Ist eine Genehmigung in Schriftform erforderlich, wenn ein Beleuchtungsaustausch erlaubt wird?
Sie ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch, den Inhalt der Genehmigung nicht nur mündlich, sondern schriftlich (einschließlich E-Mail) festzuhalten. Das trägt dazu bei, Streitigkeiten beim Auszug zu verhindern.