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Wer trägt die Reinigungskosten bei Mietobjekten? Ein Profi erklärt das richtige Wissen zu Auszugskosten

Ein Verwaltungsprofi erläutert die Aufteilung der Reinigungskosten beim Auszug, den Unterschied zwischen Hausreinigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie Punkte zur Kostensenkung. Grundwissen, das Vermieter, Verwaltungsverantwortliche und Mieter gleichermaßen kennen sollten.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Die beim Auszug aus einer Mietwohnung anfallenden Reinigungskosten gehören zu den häufigsten Streitpunkten unter den Kostenpositionen. Um Probleme wie "Es sollte doch von der Kaution abgezogen werden, trotzdem wurde zusätzlich berechnet" oder "Der Betrag ist viel zu hoch" zu vermeiden, sind präzises Wissen und eine Bestätigung vor Vertragsabschluss unverzichtbar. In diesem Beitrag ordnen wir die Regeln zur Kostentragung aus der Sicht der Verwaltungspraxis ein.

Wer trägt die Reinigungskosten beim Auszug?

In den Richtlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zu Streitigkeiten rund um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gilt grundsätzlich, dass die Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen und Abnutzung durch gewöhnliche Nutzung (altersbedingte Abnutzung) vom Vermieter getragen werden. Schäden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters gehen jedoch zulasten des Mieters.

  • Beispiele für Kosten zulasten des Vermieters: Vergilbung der Tapete durch den Zeitablauf, Ausbleichen von Tatami durch Sonneneinstrahlung, natürliche Kratzer im Bodenbelag
  • Beispiele für Kosten zulasten des Mieters: Kratzer durch Schleifen beim Umzug, Kratzer oder Gerüche durch Haustiere, zurückgelassene Flecken und Verschmutzungen

Worin unterscheiden sich Hausreinigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch eindeutig voneinander.

  • Hausreinigung: Fachgerechte Reinigung von Küche, Dunstabzug, Bad und ähnlichen Bereichen. Unabhängig davon, wie gründlich der Mieter gereinigt hat, ist es üblich, dass beim Auszug in jedem Fall eine professionelle Reinigung erfolgt. Die Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter (finanziert aus der Kaution).
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Reparaturen, mit denen Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Mieters in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu zählen etwa der Austausch von Tapeten oder die Ausbesserung von Bodenbelägen; diese Kosten trägt der Mieter.

Wenn eine Rechnung eingeht, ist es wichtig, die Posten getrennt nach "Kosten für die Hausreinigung" und "Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands" zu prüfen.

Wie lassen sich Reinigungskosten auch nur ein wenig senken?

Vor dem Auszug Kostenvoranschlag und Rechnungsdetails prüfen

Wenn Ihnen Auszugskosten vorgelegt werden, sollten Sie stets eine detaillierte Aufstellung verlangen. Prüfen Sie im Internet die üblichen Preise für den Austausch von Tapeten oder die Ausbesserung von Bodenbelägen; wenn die Forderung deutlich davon abweicht, kann ein Hinweis darauf zu einer Reduzierung führen.

Regelmäßig reinigen und bei Ein- und Auszug Kontrollen durchführen

Wenn der Zustand des Zimmers vor dem Einzug und vor dem Auszug fotografisch festgehalten wird, kann man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren. Auch für Verwaltungsverantwortliche ist die Pflege einer Checkliste vor dem Einzug eine grundlegende Maßnahme zur Vermeidung von Problemen.

Den Inhalt besonderer Vertragsklauseln vor dem Einzug prüfen

Wenn im Vertrag in einer besonderen Klausel Formulierungen wie "pauschale Auszugskosten von XX.000 Yen" oder "die Reinigungskosten trägt der Mieter" festgehalten sind, entsteht eine Zahlungspflicht, solange diese Klausel wirksam ist. Die Inhalte solcher besonderen Klauseln vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen, ist die beste Maßnahme, um spätere Probleme zu vermeiden.

Welche Risiken bergen Wohnungen ohne Kaution?

Wohnungen ohne Kaution und Schlüsselgeld senken zwar die anfänglichen Kosten, zugleich besteht jedoch das Risiko, dass die Auszugskosten vollständig aus eigener Tasche zu zahlen sind. Wenn keine Kaution hinterlegt wurde, müssen Reinigungskosten und Reparaturkosten aus eigenen Mitteln beglichen werden, was zu unerwartet hohen Ausgaben führen kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Müssen die Reinigungskosten beim Auszug immer bezahlt werden?
A. Wenn es keine besondere Vertragsklausel und keine vom Mieter verursachte Verschmutzung oder Beschädigung gibt, trägt grundsätzlich der Vermieter die Kosten (innerhalb der Kaution). Prüfen Sie die Einzelposten und legen Sie gegen unberechtigte Forderungen Widerspruch ein.
F. Was sollte ich tun, wenn mir die Auszugskosten zu hoch erscheinen?
A. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung des Kostenvoranschlags an und prüfen Sie diese anhand der Richtlinien des Ministeriums sowie der marktüblichen Preise. Auch eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale kann sinnvoll sein.
F. Fallen auch bei Wohnungen ohne Kaution Auszugskosten an?
A. Ja. Da keine Kaution vorhanden ist, müssen Reinigungskosten und Reparaturkosten vollständig aus eigener Tasche gezahlt werden. Deshalb sollten die voraussichtlichen Kosten beim Auszug frühzeitig einkalkuliert werden.
F. Kann ich die Kosten senken, wenn ich selbst putze?
A. Da die Hausreinigung grundsätzlich von Fachkräften durchgeführt wird, lassen sich die Kosten durch eigenes Putzen nicht auf null senken. Wenn jedoch Verschmutzungen beseitigt werden, die auf ein Verschulden des Mieters zurückgehen, können die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands reduziert werden.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte