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Fahrzeugparkgenehmigung fuer Mietimmobilien - Antragsverfahren und notwendige Dokumente

Vollständiger Leitfaden zur Beantragung eines Garagennachweises (車庫証明) für Mietobjekte. Erläutert werden erforderliche Dokumente, Antragsverfahren, Kostenrahmen und die Anmeldepflicht für Kleinstfahrzeuge. Zur Prüfung vor dem Umzug.

Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie über einen Umzug in ein Mietobjekt nachdenken, müssen Sie nicht nur Ihre Adresse ändern, sondern auch einen Garagennachweis beantragen. Auch wenn Sie beim Fahrzeugkauf bereits einen erhalten haben, ist beim Umzug eine erneute Antragstellung erforderlich. Im Folgenden erläutern wir die Beantragung eines Garagennachweises im Zusammenhang mit einem Umzug in eine Wohnung oder ein Appartement zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, dem Antragsverfahren und den Kosten.

Was ist ein Garagennachweis und warum wird er auch bei Mietobjekten benötigt?

Der Garagennachweis ist offiziell als „Jidōsha Hokan Basho Shōmeisho" (自動車保管場所証明書) bekannt. Es handelt sich um ein Dokument, das bescheinigt, dass ein geeigneter Abstellplatz für das Fahrzeug vorhanden ist. Er wird beim Fahrzeugkauf, der Übertragung und bei der Adressänderung benötigt. In Japan ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Fahrzeugabstellplatz außerhalb öffentlicher Straßen zu haben. Für Standardfahrzeuge ist der Garagennachweis Pflicht. In einigen Regionen ist er für Kleinstfahrzeuge (Kei-Jidōsha) nicht erforderlich.

Wie erhält man für ein Mietobjekt einen Garagennachweis?

Für einen Garagennachweis bei einem Mietobjekt sind drei Schritte erforderlich: Prüfung der Bedingungen für den Abstellplatz, Vorbereitung der Unterlagen und Antragstellung. Im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Erläuterung.

Bedingungen für den Abstellplatz prüfen

Laut der Metropolpolizei Tokyo müssen alle folgenden Bedingungen für den Fahrzeugabstellplatz erfüllt sein.

  • Problemlose Ein- und Ausfahrt von einer für Fahrzeuge befahrbaren Straße
  • Ausreichend Platz für das gesamte Fahrzeug (Breite, Länge und Höhe)
  • Rechtlich legitimierte Nutzungsbefugnis für den Abstellplatz (bei Mietobjekten ist die Genehmigung des Eigentümers erforderlich)
  • Abstellplatz außerhalb öffentlicher Straßen (Parkplatz, Freifläche, Garage)
  • Entfernung von weniger als 2 km vom Hauptwohnsitz des Nutzers

Die Nutzung öffentlicher Straßen als Garage verstößt gegen das Garagengesetz und kann bestraft werden. Eine vorherige Rücksprache mit dem Polizeipräsidium empfiehlt sich.

Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Für die Beantragung des Garagennachweises sind folgende Unterlagen erforderlich.

  • Antrag auf Ausstellung des Garagennachweises (自動車保管場所証明申請書)
  • Antrag auf Ausstellung des Abstellplatz-Aufklebers (保管場所標章交付申請書)
  • Lageplan und Stellplan des Abstellplatzes
  • Nutzungsgenehmigung für den Abstellplatz (保管場所使用承諾証明書, bei Mietobjekten)

Bei Mietobjekten ist nicht eine Selbsterklärung, sondern eine Nutzungsgenehmigung für den Abstellplatz erforderlich. Da dieses Dokument vom Eigentümer oder der Immobilienverwaltung ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt werden muss, sollten Sie es frühzeitig beantragen.

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig

Die Antragsgebühren für den Garagennachweis variieren je nach Präfektur. Als Richtwert sind hier die Gebühren für Standardfahrzeuge in den wichtigsten Regionen aufgeführt.

RegionGebühr für StandardfahrzeugGebühr für Kei-Jidōsha
Tokio2.600 Yen500 Yen
Osaka2.700 Yen500 Yen
Aichi2.700 Yen500 Yen
Hokkaido2.750 Yen550 Yen
Fukuoka2.750 Yen550 Yen

※Stand Ende Mai 2021. Zusätzlich ist eine Aufkleberausstellungsgebühr von 500 Yen zu entrichten.

Wie verläuft das Antragsverfahren für den Garagennachweis?

Der Garagennachweis wird beim zuständigen Polizeipräsidium beantragt: Unterlagen abholen, ausfüllen, einreichen und abholen.

Unterlagen beim zuständigen Polizeipräsidium abholen

Die Unterlagen für den Garagennachweis erhalten Sie am Schalter des zuständigen Polizeipräsidiums. Sie können auch von der Website der Polizeibehörde heruntergeladen werden, sind dort jedoch nicht als Durchschreibeformulare verfügbar, was den Aufwand erhöht. Der direkte Bezug am Schalter wird empfohlen.

Nutzungsgenehmigung für den Abstellplatz einholen

Dieses Dokument ist erforderlich, wenn ein fremdes Grundstück (z. B. ein Mietparkplatz) genutzt wird. Es muss vom Eigentümer oder der Immobilienverwaltung unterzeichnet und gestempelt werden. Da teils Gebühren erhoben werden, sollten Sie im Voraus klären, ob eine Kopie des Parkplatz-Mietvertrages als Ersatz akzeptiert werden kann.

Unterlagen ausfüllen und Antrag einreichen

Messen Sie die Abmessungen des Abstellplatzes und tragen Sie den Stellplan sowie die Entfernung zwischen Wohnung und Abstellplatz ein. Die Bedingung ist, dass der Abstellplatz in Luftlinie weniger als 2 km vom Wohnort entfernt ist. Nach dem Ausfüllen reichen Sie die Unterlagen bei der Verkehrsabteilung des zuständigen Polizeipräsidiums ein.

Garagennachweis abholen

Die Ausstellung erfolgt ca. 3–7 Tage nach der Antragstellung. Die Öffnungszeiten sind Montag–Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen und über die Jahreswechselpause) 8:30–17:15 Uhr. Nach Erhalt müssen Sie den Nachweis innerhalb eines Monats beim regionalen Verkehrsamt (運輸支局) vorlegen und den Abstellplatz-Aufkleber auf der Heckscheibe des Fahrzeugs anbringen.

Welche Unterlagen werden je nach Eigentums- oder Mietverhältnis benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Nutzungsform des Abstellplatzes.

AbstellplatzErforderliche Unterlagen
EigentumAntragsformular, Lageplan und Stellplan, Selbsterklärung des Nutzungsrechts (自認書)
Miete/PachtAntragsformular, Lageplan und Stellplan, Nutzungsgenehmigung des Abstellplatzes (保管場所使用承諾証明書)

In welchen Regionen ist kein Garagennachweis für Kei-Jidōsha erforderlich?

Für Kei-Jidōsha ist ein Garagennachweis in Präfekturhauptstädten, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und Gemeinden innerhalb eines 30-km-Radius um Großstädte erforderlich. In anderen Regionen kann er entfallen. Beachten Sie, dass bei Kei-Jidōsha die Anmeldung innerhalb von 15 Tagen nach der Nummernschilderteilung erfolgen muss — ein wesentlicher Unterschied zu Standardfahrzeugen. Eine vorherige Klärung beim zuständigen Polizeipräsidium wird empfohlen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wenn der neue Wohnort im gleichen 2-km-Radius wie der bisherige Parkplatz liegt, ist dann keine Ummeldung nötig?

Korrekt. Wenn der Parkplatz weniger als 2 km vom Wohnort entfernt ist, müssen weder der Parkplatz geändert noch eine Ummeldung vorgenommen werden. Allerdings ist die Ummeldung der neuen Adresse weiterhin erforderlich.

F. Ist die Nutzungsgenehmigung für den Abstellplatz kostenpflichtig?

Je nach Eigentümer oder Verwaltungsgesellschaft können Gebühren anfallen. In diesem Fall kann eine Kopie des Parkplatz-Mietvertrages als Ersatz akzeptiert werden. Klären Sie dies im Voraus.

F. Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Garagennachweises?

In der Regel ca. 3–7 Tage. Da an Wochenenden, Feiertagen und über die Jahreswechselpause keine Annahme erfolgt, planen Sie ausreichend Puffer ein.

F. Was tun, wenn das Mietobjekt keinen Parkplatz hat?

Sie können einen Monatsstellplatz innerhalb von 2 km von Ihrem Wohnort anmieten und vom Verwalter die Nutzungsgenehmigung einholen, um einen Garagennachweis zu beantragen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte