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Wie wird man Bürohaus-Eigentümer in Japan? Kapital, Wissen, Ablauf und Risikomanagement im Detail

Für die Anlage in japanische Bürogebäude braucht es keinen Befähigungsnachweis. Wir erklären den Einstieg mit rund 5 % Eigenkapital, die Ertragskraft, den Unterschied bei den Rückbaukosten und die Punkte des Risikomanagements – mit Vergleichen für DACH-Investoren.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

Innerhalb der japanischen Immobilienanlage rückt eine besonders renditestarke Variante zunehmend in den Fokus internationaler Investoren: der Erwerb ganzer Bürogebäude, in Japan als Tätigkeit eines biru ōnā (ビルオーナー, wörtlich „Gebäudeeigentümer“, gemeint ist der Eigentümer und Betreiber eines gewerblich vermieteten Bürohauses) bezeichnet. Ein besonderer Befähigungsnachweis ist dafür nicht erforderlich. Zugleich unterscheidet sich diese Anlageklasse in ihren Risiken und in der laufenden Bewirtschaftung deutlich von der in Japan weit verbreiteten Wohnungsanlage (manshon-Investment). Für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum (DACH) ist wichtig: Anders als bei einer deutschen Gewerbeimmobilie, deren Bewirtschaftung stark vom Gewerbemietrecht des BGB geprägt ist, gelten in Japan eigene rechtliche und marktübliche Spielregeln, die man kennen sollte, bevor man investiert.

Kann wirklich jeder Bürohaus-Eigentümer werden?

Ein biru ōnā ist ein Investor, der ein Bürogebäude mit gewerblichen Mietern – Ladengeschäften, Kanzleien, Büros – besitzt und bewirtschaftet. Im Vergleich zur Wohnungsanlage liegt die Rendite höher, weshalb diese Anlageform bei Investoren beliebt ist, die auf effiziente Erträge zielen. Für DACH-Anleger ist die gedankliche Brücke einfach: Es entspricht in etwa dem Erwerb eines vermieteten Geschäftshauses in einer deutschen Innenstadt – nur dass die japanischen Rahmenbedingungen bei Mietrecht, Instandhaltung und Steuern eigenen Regeln folgen.

Kein besonderer Befähigungsnachweis nötig

Um biru ōnā zu werden, ist keine spezielle Lizenz oder Qualifikation erforderlich. Hilfreich sind allerdings Kenntnisse eines Finanz- und Vermögensplaners (in Japan das FP-Zertifikat, fainansharu purannā) sowie steuerliches Wissen zur Einkommensteuererklärung, denn sie erhöhen die Präzision der unternehmerischen Steuerung spürbar. Anders als in Deutschland, wo für die Verwaltung fremder Immobilien mitunter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ins Spiel kommt, ist der reine Eigenbesitz und Betrieb des eigenen Bürohauses in Japan zulassungsfrei.

Mit rund 5 % Eigenkapital dank Finanzierung starten

Für den Ankauf eines Bürogebäudes lässt sich ein Darlehen einsetzen. Bereits mit etwa 5 % Anzahlung auf den Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten (zusammen rund 15–20 %) kann man in das Investment einsteigen. Bei einem Bürogebäude für 50 Mio. JPY (ca. 295.000 €; Umrechnung zu 170 JPY/EUR, 1 万円 ≈ 59 €) sind damit rund 3,5 Mio. JPY (ca. 20.650 €) an Eigenmitteln als Richtwert vorzuhalten. DACH-Investoren sei zum Vergleich gesagt: Deutsche Banken verlangen bei Gewerbeobjekten üblicherweise deutlich mehr Eigenkapital, häufig 20–40 %; die in Japan mögliche hohe Fremdfinanzierung ist ein struktureller Unterschied, der die Eigenkapitalrendite hebt, aber zugleich das Zinsänderungs- und Leerstandsrisiko verschärft.

Vor- und Nachteile für Bürohaus-Eigentümer

Vorteil: hohe Ertragskraft

Büromieten liegen über den Wohnmieten, sodass sich bei gleicher vermietbarer Fläche gegenüber einer Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus leicht der 1,5- bis 2-fache Ertrag erzielen lässt. Lassen sich langfristige Verträge abschließen, ist mit stabilen, fortlaufenden Einnahmen zu rechnen. Anders als in Deutschland, wo gewerbliche Mietverträge oft mit Indexmietklauseln (VPI-Kopplung) und festen Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren arbeiten, sind in Japan die Vertragsstrukturen tendenziell kürzer, was Chancen zur Mietanpassung, aber auch häufigere Nachvermietungsphasen bedeutet.

Vorteil: keine Rückbaukosten für den Eigentümer

Bei Bürogebäuden trägt der Mieter die Kosten der Wiederherstellung des Ursprungszustands beim Auszug (genjō-kaifuku, 原状回復 – die in Japan geregelte Rückführung der Mietfläche in den Ausgangszustand); Standard ist die Übergabe im Rohbauzustand (sukeruton watashi, スケルトン渡し, „skeleton handover“, also ohne Ausbau). Anders als bei der Wohnungsanlage entstehen dem Eigentümer damit praktisch keine Rückbaukosten – ein erheblicher Vorteil. Für DACH-Leser ist das eine bemerkenswerte Abweichung: Im deutschen Recht ist der Streit um „Schönheitsreparaturen“ und die Wirksamkeit entsprechender Klauseln notorisch; in japanischen Gewerbeobjekten liegt die Last des Rückbaus dagegen klar beim Mieter.

Vorteil: steuerliche Entlastung

Es lassen sich Effekte zur Optimierung der Erbschaftsteuer (sōzoku-zei, 相続税) sowie eine Minderung der Einkommensteuerlast erwarten. Im Vergleich zur deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer bietet die Bewertung fremdvermieteter Immobilien in Japan eigene Gestaltungsspielräume, deren Details unbedingt mit einem japanischen Steuerberater zu klären sind.

Nachteil: erhebliches unternehmerisches Risiko

Im Wettbewerb mit großen Bürotürmen sind kleinere und mittlere Gebäude anfälliger für Konjunktur- und Wirtschaftszyklen. Der Einfluss eines gleichzeitigen Auszugs mehrerer Mieter auf den Ertrag ist größer als bei der Wohnungsanlage – hierauf ist besonders zu achten. Während sich bei einem Mehrfamilienhaus das Leerstandsrisiko über viele kleine Einheiten verteilt, konzentriert es sich beim Bürohaus auf wenige, oft flächenstarke Mietverhältnisse.

Nachteil: Risiko aus der Darlehensrückzahlung

Nutzt ein Unternehmensmieter mehrere Etagen, bricht der Ertrag bei dessen Auszug massiv ein. Eine hohe Eigenkapitalquote und ein geringer Fremdkapitalanteil sind der Grundpfeiler der Risikominderung. Für DACH-Investoren, die niedrige japanische Finanzierungszinsen reizvoll finden, gilt daher: Der Hebel wirkt in beide Richtungen, und ein tragfähiger Kapitaldienst muss auch mehrere leerstandsbedingte Monate überbrücken können.

Drei Punkte, die Bürohaus-Eigentümer kennen sollten

Vorsorge gegen Leerstands- und Darlehensrückzahlungsrisiko

Da der Auszug eines Unternehmensmieters gleich mehrere Etagen betreffen kann, sollten Sie stets ausreichend liquide Reserven vorhalten, um die Darlehensraten während der Leerstandszeit tragen zu können. Als Orientierung empfiehlt sich ein Puffer, der mehrere Monatsraten deckt – ein Grundsatz, der für DACH-Anleger vertraut klingt, in Japan wegen der konzentrierten Mieterstruktur aber besonderes Gewicht hat.

Verbot der Mitnutzung durch Dritte im Vertrag festhalten

Es kommt häufig zu Problemen, wenn verbundene Unternehmen des Mieters unerlaubt mitnutzen. Halten Sie im Mietvertrag eine Klausel zum Verbot der Mitnutzung (dōkyo kinshi, 同居禁止) fest und beugen Sie so dem Risiko vor, dass sich Räumungsverhandlungen auf mehrere Parteien erstrecken. Anders als im deutschen Gewerbemietrecht, wo Untervermietung typischerweise über § 540 BGB und ausdrückliche Zustimmungsvorbehalte geregelt wird, ist die vertragliche Klarstellung in Japan der praktische Schlüssel zur Vermeidung solcher Konflikte.

Zulässigen Umfang der Nutzung von Gemeinschaftsflächen vorab festlegen

Wünsche der Mieter zu Gemeinschaftsflächen – etwa das Anbringen von Schildern am Eingang – sind zahlreich. Legen Sie den zulässigen Umfang im Voraus fest und halten Sie ihn im Vertrag fest, dann lassen sich Konflikte im Vorfeld vermeiden. Das entspricht funktional dem, was DACH-Eigentümer über die Hausordnung und Regelungen zur Fassaden- und Werbenutzung kennen, wird in Japan jedoch üblicherweise unmittelbar in den einzelnen Mietvertrag geschrieben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie hoch ist das Mindestkapital, um Bürohaus-Eigentümer zu werden?

Je nach Objekt, aber als Richtwert gelten rund 5 % Anzahlung auf den Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten. Bei einem Bürogebäude für 50 Mio. JPY (ca. 295.000 €) kann man mit rund 3,5 Mio. JPY (ca. 20.650 €) beginnen.

F. Was hat die höhere Rendite – Wohnungs- oder Bürohaus-Anlage?

In der Regel bieten Bürogebäude die höhere Rendite, doch ist auch das Risiko schwankender Erträge beim Auszug von Mietern größer. Entscheidend ist eine Abwägung, die Risiko und Rendite ausbalanciert.

F. Was ist zu tun, wenn ein Mieter auszieht?

Da die Übergabe im Rohbauzustand (sukeruton watashi) Standard ist, trägt der Mieter die Wiederherstellung. Für die Zeit nach dem Auszug sind eine engere Zusammenarbeit mit Vermittlungsmaklern und die Festlegung einer marktgerechten Miete zur Bekämpfung des Leerstands entscheidend.

F. Welches Wissen braucht man für den Betrieb eines Bürogebäudes?

Rechtskenntnisse zum Mietverhältnis (das Land- und Gebäudemietgesetz, shakuchi-shakka-hō, 借地借家法, Japans Mietschutzrecht), Steuerwissen (Einkommensteuererklärung, Abschreibung), Gebäudemanagement (Instandhaltungsplanung) und Vermietungsstrategie sind die wesentlichen Bereiche.

F. Ist es vorteilhafter, ein Gebäude als Privatperson oder über eine Gesellschaft zu halten?

Das Halten über eine Gesellschaft bietet häufig größere steuerliche Vorteile, verursacht jedoch Gründungs- und Erhaltungskosten. Empfehlenswert ist, die Entscheidung im Einzelfall im Gespräch mit einem Steuerberater (zeirishi, 税理士) und einem Rechtspfleger/Notariatsspezialisten (shihō-shoshi, 司法書士) zu treffen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte