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Was ist die Einzimmerwohnungs-Verordnung? Vorschriften im Bezirk Taito und ihre Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen

Erläutert die Funktionsweise von Einzimmerwohnungs-Verordnungen und die konkreten Vorschriften im Bezirk Taito. Behandelt Mindestwohnfläche, die Pflicht zu Familienwohnungen und die Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

In vielen Bezirken Tokios wird der Bau von Mietwohngebäuden durch Einzimmerwohnungsverordnungen reguliert. Für alle, die im Rahmen von Immobilieninvestitionen den Betrieb von Einzimmerwohnungen erwägen, hat das erhebliche Auswirkungen. In diesem Artikel erläutern wir den Inhalt der Einzimmerwohnungsverordnung und die konkreten Regeln im Bezirk Taito.

Was ist eine Einzimmerwohnungsverordnung?

Eine Einzimmerwohnungsverordnung ist eine von jeder Kommune eigenständig festgelegte Beschränkung für den Bau von Mietwohngebäuden. Sie wird getrennt vom Baugesetz eingeführt, um eine übermäßige Errichtung von Einzimmerwohnungen zu verhindern.

Konkrete Regulierungsinhalte

  • Mindestwohnfläche pro Einheit:In per Regierungsverordnung ausgewiesenen Großstädten sind 16 bis 18㎡ üblich, in urbanen Gebieten in der Regel 25㎡
  • Pflicht zur Einrichtung von Familienwohnungen:Ein bestimmter Anteil an familiengeeigneten Wohneinheiten muss vorgesehen werden
  • Pflicht zur Einsetzung eines Hausverwalters:Je höher die Zahl der Wohneinheiten, desto eher ist ein ständig anwesender Verwalter erforderlich
  • Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen:Im Bezirk Setagaya ist vorgeschrieben, mindestens 1/10 der Zahl der Einheiten unter 40㎡ als Stellplätze vorzuhalten

Warum gibt es diese Regulierung?

Der Zweck der Einzimmerwohnungsverordnung besteht darin, die Rentabilität der Wohngebäudebewirtschaftung bewusst unter Druck zu setzen. Damit soll eine übermäßige Konzentration junger Menschen und Alleinstehender verhindert und die Ansiedlung von Familienhaushalten gefördert werden, um die Steuereinnahmen zu stabilisieren.

Welche konkreten Regeln gelten für die Einzimmerwohnungsverordnung im Bezirk Taito?

Im Bezirk Taito gelten die folgenden Vorgaben.

  • Anwendungsbereich:10 oder mehr Wohneinheiten
  • Mindestwohnfläche pro Einheit:25㎡ oder mehr
  • Definition einer Einzimmerwohnung:unter 40㎡

Die Pflicht zur Einrichtung von Familienwohnungen wird je nach Gesamtzahl der Wohneinheiten und Gebäudehöhe stufenweise festgelegt. Um nicht in den Anwendungsbereich der Einzimmerwohnungsverordnung zu fallen, muss die Zahl der Einheiten unter 10 liegen, weshalb bereits bei der Grundstückssuche eine sorgfältige Planung erforderlich ist.

Welche Auswirkungen hat das auf Immobilieninvestitionen?

Da die Einzimmerwohnungsverordnung den Bau von Einzimmerwohnungen selbst erschwert, hat sie großen Einfluss auf die Investitionsplanung. Wenn Sie eine Investition in regulierten Gebieten prüfen, ist es wichtig, Baupläne mehrerer Haushersteller zu vergleichen und fachlichen Rat einzuholen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Gilt die Einzimmerwohnungsverordnung überall in Japan?

Nein. Da jede Kommune sie eigenständig festlegt, gibt es auch Regionen ohne entsprechende Regulierung. Sie wird vor allem in städtischen Gebieten angewendet.

F. Hat sie auch Auswirkungen auf bestehende Einzimmerwohngebäude?

Die Verordnung gilt bei Neubauten, daher gibt es keine direkten Auswirkungen auf bestehende Objekte. Bei einem Neubau nach Abriss gilt jedoch die neue Verordnung.

F. Gibt es Möglichkeiten, die Regulierung zu umgehen?

Es gibt Möglichkeiten, etwa die Zahl der Einheiten unterhalb der Regulierungsschwelle zu halten oder größere Einheiten mit mindestens der vorgeschriebenen Fläche zu planen. Wir empfehlen die Abstimmung mit einem Fachberater.

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Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte