Die Sonderregelung fuer kleine Grundstuecke (小規模宅地等の特例) kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren. Dieser Artikel erklaert die Voraussetzungen.
Was ist die Sonderregelung?
Bei kleinen Wohn- oder Betriebsgrundstucken kann der Bewertungsabschlag fuer Erbschaftsteuerzwecke 50-80% betragen.
6 Anwendungsvoraussetzungen
- Das Grundstueck muss als Wohnflaeche oder Betriebsflaeche genutzt werden
- Bestimmte Flaechen-Obergrenzen (330 m2 fuer Wohnen)
- Erbe muss das Grundstueck selbst nutzen oder erhalten
- Bei der Wohnnutzung muss der Erbe im selben Haushalt gelebt haben (oder Ausnahmen greifen)
- Keine anderweitige Veraeusserung oder Nutzungsaenderung vor Abgabe der Erbschaftsteuererklaerung
- Korrekte Anmeldung in der Steuererklaerung
Fazit
INA&Associates beraet bei allen steuerlichen Aspekten der Immobilienvererbung.