"Shikibiki" ist eine für Westjapan typische Mietgewohnheit und für Menschen aus Ostjapan oft ein wenig geläufiger Begriff. Dabei wird ein fester Betrag von der Sicherheitsleistung abgezogen und der Rest erstattet. Die Regelung unterscheidet sich von der Kaution. In diesem Artikel erklären wir die Bedeutung von Shikibiki, die üblichen Beträge und Möglichkeiten, es zu vermeiden.
Was ist Shikibiki?
Shikibiki ist eine für Westjapan typische Mietgewohnheit, bei der beim Auszug ein fester Betrag von der Sicherheitsleistung abgezogen und nur der Restbetrag zurückgezahlt wird. Die Sicherheitsleistung ist ein vom Mieter an den Vermieter gezahlter Hinterlegungsbetrag; üblich sind zwei Monatsmieten.
Beträgt die Miete zum Beispiel 70.000 Yen, die Sicherheitsleistung 3 Monatsmieten und das Shikibiki 1 Monatsmiete, ergibt sich bei Auszug eine Rückzahlung von 210.000 Yen - 70.000 Yen = 140.000 Yen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Shikibiki und Kaution?
Während bei der in Ostjapan üblichen Kaution der Restbetrag nach Abzug der Reparaturkosten zurückgezahlt wird, wird bei Shikibiki unabhängig davon, ob Reparaturen anfallen, ein fester Betrag einbehalten. Im Großraum Tokio liegt die übliche Kaution bei ein bis zwei Monatsmieten.
Wie hoch ist Shikibiki üblicherweise?
Laut den Erhebungsdaten von SUUMO liegt die Sicherheitsleistung im Durchschnitt bei etwa 1,8 Monatsmieten und Shikibiki bei etwa 1,6 Monatsmieten. Allerdings gibt es auch Objekte mit hohem Shikibiki, bei denen keine Erneuerungsgebühr anfällt oder die Miete niedriger angesetzt ist. Deshalb ist es wichtig, die Gesamtkosten zu vergleichen.
Wie kann man vermeiden, Shikibiki zu zahlen?
- Ein sogenanntes Zero-Zero-Objekt wählen: also ein Objekt ohne Sicherheitsleistung und ohne Shikibiki. Achten Sie jedoch auf Vertragsstrafen oder höher angesetzte Mieten
- Den Mietvertrag prüfen: Kontrollieren Sie, ob in den besonderen Bestimmungen ein Hinweis auf "Shikibiki" enthalten ist
Ist Shikibiki nicht rechtswidrig?
Shikibiki gilt rechtlich grundsätzlich als wirksam, kann jedoch gegen Artikel 10 des japanischen Verbrauchervertragsgesetzes verstoßen. Es kann daher unwirksam sein, wenn es als "Verstoß gegen Treu und Glauben und als einseitige Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen" eingestuft wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Kann man über eine Reduzierung von Shikibiki verhandeln?
Vor Abschluss des Mietvertrags ist eine Verhandlung möglich. Ob dies akzeptiert wird, hängt jedoch von der Entscheidung des Vermieters oder der Immobilienfirma ab.
F. Sollte man Objekte mit Shikibiki vermeiden?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es kann auch Vorteile geben, etwa keine Erneuerungsgebühr oder eine niedrigere Miete als Ausgleich für Shikibiki. Wichtig ist ein umfassender Kostenvergleich.
F. Worauf sollten Vermieter achten, wenn sie eine Shikibiki-Klausel festlegen?
Ist der Shikibiki-Betrag zu hoch, kann dies Mietinteressenten abschrecken und das Risiko erhöhen, dass es zu einem Rechtsstreit kommt. Legen Sie einen marktgerechten Betrag fest und halten Sie ihn im Vertrag klar fest.
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