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So reagieren Sie treffsicher auf Reparaturen von Toilettenspülkästen in Mietobjekten | Regeln zur Kostentragung, Sofortmaßnahmen und das Vorgehen der Hausverwaltung

Erläuterung des richtigen Vorgehens bei Defekten am Toilettenspülkasten in Mietobjekten. Vorgestellt werden die entscheidenden Abgrenzungen bei der Kostentragung zwischen Vermieter und Mieter, die Schritte für Sofortmaßnahmen sowie die Punkte, die Verwaltungsmitarbeitende beachten sollten.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn der Toilettenspülkasten in einer Mietimmobilie ausfällt, wie sollte das Verwaltungspersonal handeln? Wird die Entscheidung über die Kostentragung falsch getroffen, kann das Vertrauensverhältnis sowohl zum Eigentümer als auch zum Mieter Schaden nehmen.Systematisches Wissen über die Ausstattung und einen klaren Reaktionsablauf aufzubauen, ist eine Kompetenz, die von professionellen Verwaltungsverantwortlichen erwartet wird.

Welche Störungen treten bei Toilettenspülkästen häufig auf?

Bevor von einem Defekt ausgegangen wird, sollte zunächst eine grundlegende Prüfung erfolgen.

  • Liegt kein Stromausfall und keine ausgelöste Sicherung vor?
  • Ist der Stecker nicht herausgezogen?
  • Prüfung von Wasserausfall und Hauptwasserhahn
  • Prüfung auf eingefrorene Leitungen (in kalten Regionen)

Vier typische Störungsmuster

  • Das Wasser am Handwaschbecken stoppt nicht: Häufig sind Probleme mit der Kette oder ein verschlissener Schwimmerball die Ursache
  • Der Tank füllt sich nicht mit Wasser: Verschleiß oder Beschädigung des Schwimmerventils oder des Überlaufrohrs
  • Der Hebel kehrt nicht zurück: Ursache ist Rost. Durch Zerlegen, Reinigen und Schmiermittel lässt sich dies oft beheben
  • Riss oder Bruch im Tank: Da er aus Keramik oder Kunststoff besteht, kann er durch Stöße beschädigt werden. Ein Austausch wird auch ohne sichtbares Leck empfohlen

Was sollte das Verwaltungspersonal zuerst tun, wenn eine Meldung vom Mieter eingeht?

1. Anweisung zu Sofortmaßnahmen

Wenn ein Wasseraustritt bestätigt wurde, sollte der Mieter angewiesen werden, den Netzstecker zu ziehen, das Absperrventil zu schließen und das Wasser auf dem Boden aufzuwischen. Oberste Priorität hat es, eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

2. Prüfung des Mietvertrags

Für die Beurteilung der Kostentragung ist die Prüfung des Vertrags unerlässlich. Je nachdem, ob die Kosten vom Vermieter oder vom Mieter zu tragen sind, ändert sich das Vorgehen der Hausverwaltung.

3. Meldung an den Eigentümer und Veranlassung der Reparatur

Wenn der Mieter eigenmächtig eine Reparatur veranlasst, kann es vorkommen, dass Kosten, die eigentlich vom Eigentümer zu tragen wären, dem Mieter auferlegt werden. Es sollte konsequent sichergestellt werden, dass stets der reguläre Beauftragungsprozess über die Hausverwaltung eingehalten wird.

Wer trägt die Kosten?

Fälle, in denen der Vermieter (Eigentümer) die Kosten trägt

Wenn etwas trotz normaler Nutzung kaputtgeht oder wenn Alterung die Ursache ist, gilt grundsätzlich, dass der Vermieter die Kosten trägt.

Fälle, in denen der Mieter die Kosten trägt

Wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich verursacht, etwas zerlegt oder umgebaut hat oder ohne Rücksprache mit dem Eigentümer eigenmächtig eine Reparatur beauftragt, trägt der Mieter die Kosten.

Übliche Kosten

  • Riss im Toilettenspülkasten (Austausch): 47.000 bis 85.000 Yen
  • Austausch oder Einstellung von Teilen: 6.000 bis 10.000 Yen
  • Austausch von Absperrventil oder Abwasserrohr: 6.000 bis 15.000 Yen

Wie ist mit Mietern umzugehen, bei denen keine Abhilfe geschaffen wird?

Wenn selbst nach einer Aufforderung keine Reparatur erfolgt, kann der Mieter nach dem japanischen Zivilrecht bei „dringenden Umständen“ selbst einen Dienstleister beauftragen und die Reparaturkosten dem Eigentümer in Rechnung stellen. Außerdem hat der Mieter das Recht, eine Mietminderung zu verlangen, wenn die Beeinträchtigung des Wohnens durch den Ausfall der Ausstattung andauert. Für Verwaltungsmitarbeitende ist es wichtig, diese rechtlichen Regeln zu kennen und dem Eigentümer auf dieser Grundlage angemessene Empfehlungen geben zu können.

FAQ

F. Wenn der Mieter den Wasseraustritt nicht bemerkt und ihn unbeachtet lässt, wer trägt dann die Verantwortung?
Wenn nach der Entdeckung keine zügige Meldung erfolgt, kann auch dem Mieter Fahrlässigkeit zugerechnet werden. Es ist wichtig, die Pflicht zur unverzüglichen Meldung im Vertrag eindeutig festzuhalten.
F. Wer haftet, wenn durch einen beschädigten Toilettenspülkasten Wasser in die darunterliegende Etage austritt?
Wenn der Mieter eine private Haftpflichtversicherung (als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung) abgeschlossen hat, können Schadenersatzansprüche anderer Bewohner gedeckt sein. Es ist wichtig, den Versicherungsschutz bereits beim Einzug zu bestätigen.
F. Wie ist mit einem Mieter umzugehen, der die Reparaturkosten nicht zahlen kann?
Es sollte geprüft werden, ob eine Mieterhaftpflichtversicherung greift, ob eine Ratenzahlung verhandelt werden kann und ob eine Kontaktaufnahme mit der Mietgarantiegesellschaft sinnvoll ist.
F. Gibt es Störungen, die der Mieter selbst beheben kann?
Einfache Reparaturen wie eine verrutschte Kette oder die Anpassung der Position des Schwimmerventils kann der Mieter in manchen Fällen selbst durchführen. Eine vorherige Meldung an den Eigentümer oder die Hausverwaltung ist jedoch zwingend erforderlich.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte