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Wie Maklergebühren bei gebrauchten Eigentumswohnungen funktionieren: Obergrenze, Verhandlung und Null-Provisions-Fälle

Dieser Leitfaden erläutert die gesetzliche Obergrenzenformel für Maklergebühren bei gebrauchten Eigentumswohnungen, den richtigen Zeitpunkt und die richtigen Ansätze für Preisverhandlungen sowie Fälle ohne Provision. Außerdem zeigt er praktische Wege, um Kosten zu senken, die bei einem Kaufpreis von 30 Millionen Yen über 1 Million Yen liegen können.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Beim Handel mit gebrauchten Eigentumswohnungen sind Maklergebühren neben dem Kaufpreis ein wichtiger Kostenfaktor. Bei einer Immobilie für 30 Millionen Yen können Maklergebühren von mehr als 1 Million Yen anfallen. Für Investoren und Käufer ist ein präzises Verständnis dieser Kostenstruktur daher eine Grundlage jeder Renditeberechnung.

Was sind Maklergebühren bei gebrauchten Eigentumswohnungen?

Maklergebühren sind eine erfolgsabhängige Vergütung, die ein Immobilienunternehmen dafür erhält, zwischen Verkäufer und Käufer zu vermitteln und den Abschluss herbeizuführen.Grundsätzlich werden sie bei abgeschlossener Übergabe gezahlt; kommt kein Geschäft zustande, entsteht keine Zahlungspflicht. Das Höchstmaß ist durch das japanische Gesetz über Immobiliengeschäfte geregelt.

Wie hoch ist die Obergrenze der Maklergebühr? Die Berechnung erklärt

Gesetzliche Höchstformel: (Immobilienpreis × 3 % + 60.000 Yen) × 1,1 (Verbrauchsteuer)

ImmobilienpreisObergrenze der Maklergebühr (inkl. Steuer)
10 Millionen Yen435.600 Yen
20 Millionen Yen759.000 Yen (ca. 760.000 Yen)
30 Millionen Yen1.155.000 Yen (ca. 1,16 Millionen Yen)
50 Millionen Yen1.815.000 Yen (ca. 1,82 Millionen Yen)

Eine Forderung über diese Obergrenze hinaus ist rechtswidrig. Liegt der Betrag jedoch unterhalb der Obergrenze, kann er im Einvernehmen beider Parteien frei zwischen 0 Yen und dem Höchstbetrag festgelegt werden.

Wie ist es bei Maklergebühren für Neubauwohnungen?

Bei Neubauwohnungen sind die Vertriebskosten in der Regel bereits im Kaufpreis enthalten. Deshalb zahlt der Käufer üblicherweise keine separate Maklergebühr.

Was passiert, wenn der Vertrag wegen einer abgelehnten Darlehensprüfung aufgehoben wird?

Wird ein Vertrag hinfällig, weil ein Wohnungsdarlehen nicht genehmigt wird, ist die Zahlung einer Maklergebühr in der Regel nicht erforderlich. Allerdings verlangen manche Immobilienunternehmen dafür eine Art „Aufwandsentschädigung“, weshalb eine vorherige Klärung zu empfehlen ist.

Verhandlungstipps, um Maklergebühren zu senken

Der richtige Zeitpunkt für die Verhandlung ist entscheidend

Die Grundregel lautet, über einen Nachlass möglichst früh vor Vertragsabschluss zu sprechen.Verhandlungen nach Vertragsunterzeichnung bergen das Risiko, die Beziehung zu belasten.

Fälle, in denen ein Nachlass eher durchsetzbar ist

  • Immobilien, die über einen langen Zeitraum unverkauft geblieben sind (der Verkäufer wünscht einen zügigen Abschluss)
  • Immobilien mit besonderer Lage oder speziellem Umfeld
  • Wenn die Maklergebühr auf den Höchstbetrag festgesetzt ist
  • Verhandlungen, die mit einem Preisnachlass auf die Immobilie selbst kombiniert werden

Fälle, in denen die Maklergebühr entfällt oder niedrig ausfällt

Bei einer Doppelprovisionierung (einem Geschäft, bei dem vom Verkäufer und vom Käufer Gebühren vereinnahmt werden) kann die Gebühr auf Käuferseite entfallen oder reduziert werden.In diesem Fall wird es tendenziell schwieriger, zusätzlich einen Preisnachlass auf die Immobilie selbst zu verhandeln. Auch bei Ankaufs- und Wiederverkaufsobjekten, bei denen das Immobilienunternehmen selbst direkter Verkäufer ist, fällt keine Maklergebühr an.

Einfluss der Maklergebühr auf die Rendite, den Investoren kennen sollten

Bei der Renditeberechnung im Immobilieninvestment ist es wichtig, nicht nur den Kaufpreis, sondern die „tatsächlichen Anschaffungskosten“ einschließlich Maklergebühr, Eintragungskosten, Steuern und weiterer Nebenkosten zu berücksichtigen. Fallen bei einer Immobilie für 30 Millionen Yen Maklergebühren von mehr als 1 Million Yen an, wirkt sich das mit etwa 0,3 bis 0,4 % auf die tatsächliche Rendite aus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Wie sollte man die Verhandlung über einen Nachlass bei der Maklergebühr anstoßen?

Am wirksamsten ist eine offene Formulierung wie: „Die Maklergebühr liegt beim Höchstbetrag. Wäre es möglich, hier etwas anzupassen?“ In Kombination mit Preisverhandlungen zur Immobilie steigen die Erfolgschancen zusätzlich.

F2. Kann die Maklergebühr als Aufwand geltend gemacht werden?

Maklergebühren beim Kauf einer Anlageimmobilie können als Anschaffungskosten in den Buchwert der Immobilie einbezogen werden oder je nach steuerlicher Wahl als Aufwand erfasst werden. Klären Sie dies bitte mit Ihrem Steuerberater.

F3. Wer zahlt die Maklergebühr, Verkäufer oder Käufer?

Verkäufer und Käufer zahlen jeweils an das zuständige Immobilienunternehmen. In der Praxis verlangen das Immobilienunternehmen auf Verkäuferseite und das auf Käuferseite jeweils häufig den Höchstbetrag, aber wenn ein Unternehmen beide Seiten betreut und eine Doppelprovisionierung vorliegt, besteht Verhandlungsspielraum.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte