In der Mietverwaltung sind Streitigkeiten rund um die Wiederherstellung des Originalzustands bei Auszug eines der Probleme, mit denen viele Immobilieneigentuemer konfrontiert sind. Obwohl die Leitlinien des Ministeriums fuer Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus ausgearbeitet wurden, gibt es in der Praxis immer noch unzaehlige Faelle, in denen die Meinungen darueber aufeinandertreffen, ob es "eine Beschaedigung war, die von Anfang an vorhanden war, oder eine, die der Mieter verursacht hat". Das wirksamste Mittel zur Vorbeugung solcher Streitigkeiten sind eine gruendliche Objektpruefung und Dokumentation vor dem Einzug.
Aktuelle Situation und Hauptursachen fuer Wiederherstellungsstreitigkeiten
Die meisten Wiederherstellungsstreitigkeiten entstehen aus dem Unterschied in der Wahrnehmung des Objektzustands zum Zeitpunkt des Einzugs und des Auszugs. Besonders bei laengerfristigen Aufenthalten wird es schwieriger zu beurteilen, ob es sich um altersbedingte Verschlechterung handelt oder um absichtliche oder fahrlaeassige Handlungen des Mieters. Ausserdem wird es schwierig zu widerlegen, wenn der Zustand des Objekts zum Zeitpunkt des Einzugs nicht korrekt dokumentiert wurde und bei Auszug behauptet wird: "Das war eine Beschaedigung, die von Anfang an vorhanden war."
Bereiche, die haeufig zu Streitigkeiten fuehren, und ihre Ursachen
| Bereich | Hauptursachen fuer Streitigkeiten | Beispielhafte Behauptung des Eigentuemers | Beispielhafte Behauptung des Mieters |
|---|---|---|---|
| Tapete | Verblassen durch Sonneneinstrahlung, Nikotinverfaerbung, Stecknadellocher, Moebeldruckspuren | Verschmutzung durch Fahrlaeassigkeit des Mieters | Altersbedingte Verschlechterung oder normale Abnutzung |
| Bodenbelag | Kratzer durch Schleppen von Moebeln, Raddruckspuren, Verblassen | Kratzer durch Unachtsamkeit des Mieters | War von Anfang an vorhanden oder normale Abnutzung |
| Nassbereich (Kueche/Bad) | Schimmel, Wasserkalk, Fettverunreinigungen | Verschmutzung durch vernachlaessigte Tagesreinigung | Strukturelles Problem (mangelnde Belueftung usw.) |
| Bauteil (Tuer/Insektenschutzgitter) | Fehlfunktion, Risse, Kratzer | Schaeden durch ruppige Behandlung des Mieters | Fehlfunktion durch altersbedingte Verschlechterung |
Checkliste vor Einzug: Wichtige zu pruefende Punkte
Die Objektpruefung vor Einzug muss nicht nur visuell, sondern auch systematisch mit einer Checkliste durchgefuehrt werden.
1. Pruefung des gesamten Innenraums
Zunaechst den gesamten Raum ueberschauen und pruefen, ob es auffaellige Kratzer oder Verschmutzungen gibt. Insbesondere abgeloeste oder verschmutzte Tapeten und Kratzer im Bodenbelag werden nach dem Einzug leicht zu Streitigkeiten, weshalb sie sorgfaeltig geprueft werden sollten.
Die Aufzeichnung mit Fotos und Videos ist unverzichtbar. Die Aufnahmezeit und -datum einstellen und sowohl den gesamten Raum als auch Nahaufnahmen der betreffenden Stellen aufnehmen.
2. Betriebspruefung der Ausstattungsgeraete
Pruefen, ob Ausstattungsgeraete wie Klimaanlagen, Warmwasserbereiter und Ventilatoren normal funktionieren. Es ist wichtig, die Geraete tatsaechlich einzuschalten und die Funktion zu pruefen, um zu verhindern, dass spaeter behauptet wird "Es war von Anfang an kaputt."
Leitfaden zur Kostentragung: Grundlegendes Denken ueber die Verantwortung bei der Wiederherstellung des Originalzustands
Gemaess der Wiederherstellungsrichtlinie des Ministeriums fuer Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus sind die grundlegenden Prinzipien wie folgt: Der Mieter traegt die Kosten fuer Schaeden, die ueber normale Abnutzung und altersbedingte Verschlechterung des Mietobjekts hinausgehen. Normale Abnutzung (Verblassen durch Sonneneinstrahlung, normales Reinigen von Bodenbelaegen usw.) ist der Eigentuemer verantwortlich. Der Mieter traegt Kosten fuer Schaeden durch absichtliche oder fahrlaeassige Handlungen, Verschmutzung durch unzureichende Belueftung oder Luftfeuchtigkeit sowie Schaeden durch Tiere usw.
FAQ
Q. Was ist die Wiederherstellungsrichtlinie?
A. Es handelt sich um eine Richtlinie, die vom Ministerium fuer Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus zur Klaerung des Umfangs der Wiederherstellungspflicht ausgearbeitet wurde. Grundsaetzlich ist der Mieter fuer Schaeden verantwortlich, die ueber normale Abnutzung und altersbedingte Verschlechterung hinausgehen.
Q. Warum ist eine Checkliste vor Einzug notwendig?
A. Da es schwierig ist zu widerlegen, wenn bei Auszug behauptet wird "Das war eine Beschaedigung, die von Anfang an vorhanden war", wenn der Zustand des Objekts zum Zeitpunkt des Einzugs nicht dokumentiert wurde, koennen durch die Aufzeichnung mit Fotos und der Verwendung einer Checkliste objektive Beweise zurueckgelassen werden, die die Gespraeche bei Auszug erleichtern.
Q. Was sollte man tun, wenn der Mieter die Kosten nicht akzeptiert?
A. Als erstes die Beweise, die bei Einzug aufgezeichnet wurden, mit den Fotos bei Auszug vergleichen und den Unterschied objektiv erklaeren. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann auch die Einbeziehung des Schlichters der Kanzlei ein wirksames Mittel sein.