Wenn in einer Mietimmobilie plötzlich kein Warmwasser mehr aus dem Wassererhitzer kommt, ist es wichtig, zunächst ruhig die Ursache zu prüfen. Es muss nicht unbedingt ein Defekt vorliegen, denn häufig lassen sich Ursachen wie Bedienfehler oder Vereisung selbst beheben. In diesem Artikel erläutern wir acht Hauptursachen dafür, dass der Wassererhitzer kein Warmwasser liefert, sowie die jeweils passenden Maßnahmen.
Was sind die Ursachen, wenn aus dem Wassererhitzer kein Warmwasser kommt?
Wenn kein Warmwasser aus dem Wassererhitzer kommt, wird oft zuerst ein Defekt am Gerät selbst vermutet. Tatsächlich kommen jedoch verschiedene Ursachen infrage. Wenn Sie die Punkte der Reihe nach prüfen, lässt sich das Problem in vielen Fällen selbst lösen.
Bedien- oder Einstellungsfehler
Überraschend häufig ist die Fernbedienung ausgeschaltet oder die eingestellte Temperatur versehentlich zu niedrig. Der erste Schritt ist daher, Stromversorgung und Temperatureinstellung zu prüfen.
Der Wasserhahn ist nicht weit genug geöffnet
Wassererhitzer sind mit einem Wassermengensensor ausgestattet, und die Erwärmung beginnt erst ab einer bestimmten Durchflussmenge. Da der Sensor bei nur leichtem Rinnsal nicht reagiert, muss der Wasserhahn ausreichend weit geöffnet werden.
Vereisung von Wassererhitzer oder Leitungen
Im Winter können Leitungen durch sinkende Temperaturen einfrieren. Der Wassererhitzer selbst verfügt zwar über eine Frostschutzfunktion, bei gezogenem Netzstecker kann es jedoch zu Vereisung kommen. Steigen die Temperaturen, löst sich das Problem oft von selbst. Wenn Sie das Auftauen beschleunigen möchten, können Sie lauwarmes Wasser (etwa Körpertemperatur) über die Leitungen geben. Heißes Wasser ist tabu, da die Gefahr eines Rohrbruchs besteht.
Gasventil oder Wasserzulaufventil ist geschlossen
Direkt nach dem Einzug oder nach Geräteprüfungen beziehungsweise Fassadenarbeiten kann es vorkommen, dass Ventile geschlossen bleiben. Prüfen Sie das Gasventil, das Wasserzulaufventil und das Hauptventil am Wasserzähler.
Die Sicherheitsvorrichtung am Gaszähler wurde ausgelöst
Bei langer Gasnutzung, einem Gasleck oder einem Erdbeben kann die Sicherheitsvorrichtung des Gaszählers auslösen und die Gaszufuhr unterbrechen. Prüfen Sie die Lampenanzeige am Zähler. In manchen Fällen lässt sich das Problem durch eine Rückstellung beheben (Taste am Zähler drücken und warten).
Auswirkungen von Naturkatastrophen
Bei starkem Regen oder Taifunen kann zur Vermeidung unvollständiger Verbrennung die Sicherheitsvorrichtung ansprechen und eine Zündstörung verursachen. Nach einem Erdbeben wird auch die Sicherheitsvorrichtung des Gaszählers automatisch ausgelöst. Es ist wichtig, den Fehlercode auf der Fernbedienung zu prüfen.
Verstopfter Filter am Entleerungsventil
Wenn sich Schmutz im Filter des Entleerungsventils an der Verbindungsstelle zwischen Wassererhitzer und Leitungen ansammelt, kann die Warmwasserleistung nachlassen. Regelmäßige Reinigung hilft bei der Vorbeugung.
Defekt am Wassererhitzer oder Wasserhahn
Die Lebensdauer eines Wassererhitzers beträgt etwa 10 Jahre. Bei Immobilien, in denen das Gerät seit mehr als 10 Jahren installiert ist, steigt daher die Wahrscheinlichkeit eines Defekts. Bei Thermostat-Mischbatterien kann auch eine verschlissene Kartusche die Ursache sein. In Mietimmobilien sollten Sie die Hausverwaltung oder den Vermieter kontaktieren.
Prüfschritte, wenn kein Warmwasser kommt
Prüfung nach Wasserhahn
- Nur an einzelnen Wasserhähnen kommt kein Warmwasser→ Möglicherweise ist der Wasserhahn selbst defekt. Kontaktieren Sie die Hausverwaltung
- An allen Wasserhähnen kommt kein Warmwasser→ Prüfen Sie, ob der Filter am Entleerungsventil verstopft ist
- Weder kaltes noch warmes Wasser kommt→ Prüfen Sie Absperrventil, Hauptventil und Wasserzulaufventil. Prüfen Sie auch Informationen zu einer möglichen Unterbrechung der Wasserversorgung
Prüfung der elektrischen Anlage
Schalten Sie die Fernbedienung erneut ein. Prüfen Sie auch, ob der Netzstecker herausgezogen ist (in Apartments und Mehrfamilienhäusern befindet er sich oft im Zählerkasten neben dem Eingang). Wenn die Sicherung ausgelöst hat, gilt: Falls der FI-Schutzschalter ausgelöst wurde, schalten Sie die Leitungsschutzschalter nacheinander wieder ein, um die Fehlerstelle einzugrenzen.
Maßnahmen bei Vereisung
Grundsätzlich sollte man die natürliche Auftauung abwarten. Wenn es eilt, geben Sie lauwarmes Wasser auf die betroffene Stelle und wischen Sie nach dem Auftauen die Feuchtigkeit ab, damit es nicht erneut einfriert.
Wenn in einer Mietimmobilie eine Reparatur nötig ist, kontaktieren Sie die Hausverwaltung
Für die Ausstattung einer Mietimmobilie trägt die Hausverwaltung die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Instandhaltung. Wenn sich das Problem nicht selbst lösen lässt oder ein Austausch des Geräts erforderlich ist, sollten Sie nicht eigenmächtig einen Handwerker beauftragen, sondern sich zuerst an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden. Eine nicht abgestimmte Reparatur kann zu Problemen führen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Wie lange ist die Lebensdauer eines Wassererhitzers?
Im Allgemeinen liegt sie bei etwa 10 Jahren. Wenn bei einem Wassererhitzer, der seit mehr als 10 Jahren in Betrieb ist, Störungen auftreten, ist ein Austausch häufig kosteneffizienter als eine Reparatur.
Q. Wie setzt man die Sicherheitsvorrichtung des Gaszählers zurück?
Drücken Sie die Taste an der Seite des Gaszählers und warten Sie einige Minuten, bevor Sie wieder Gas verwenden. Nach einem Erdbeben ist dieser Schritt häufig erforderlich.
Q. Darf man bei Vereisung kein heißes Wasser darüber gießen?
Heißes Wasser kann durch den abrupten Temperaturwechsel zu einem Rohrbruch führen. Verwenden Sie daher immer lauwarmes Wasser (etwa Körpertemperatur) und wischen Sie die Feuchtigkeit anschließend ab.
Q. Wer trägt die Kosten, wenn der Wassererhitzer in einer Mietwohnung kaputtgeht?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für altersbedingten Verschleiß oder Defekte an der Ausstattung bei normaler Nutzung. Ist der Schaden jedoch durch ein Verschulden des Mieters entstanden, muss der Mieter die Kosten tragen. Wenden Sie sich zunächst an die Hausverwaltung.