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COLUMN

Regeln zur Mietvertragsverlängerung: Gebühren, Marktniveau und Lösungen

Ein ausführlicher Leitfaden zu den Verlängerungsregeln bei unbefristeten und befristeten Mietverträgen, zu üblichen Gebührenhöhen und zu praktischen Schritten, wenn die Zahlung schwerfällt.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wer weiterhin in einer Mietwohnung wohnen möchte, sollte den Zeitpunkt der Vertragsverlängerung richtig im Blick behalten. Wer die Verlängerungsgebühr, die Abläufe und die rechtlichen Grundlagen nicht kennt, riskiert unerwartete Kosten oder Probleme. In diesem Artikel erläutern wir ausführlich, wie die Verlängerung von Mietverträgen funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Wie funktionieren die Regeln zur Verlängerung von Mietobjekten?

Bei Mietverträgen gibt es solche, die verlängert werden können, und solche, die nicht verlängert werden können.

  • Gewöhnlicher Mietvertrag (verlängerbar): Dies ist die übliche Form des Mietvertrags. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (in der Regel 2 Jahre) können Sie weiter dort wohnen, wenn Sie die Verlängerung formal durchführen. Wenn der Mieter dies wünscht, kann der Vermieter die Verlängerung grundsätzlich nicht ablehnen, sofern kein berechtigter Grund vorliegt.
  • Befristeter Mietvertrag (nicht verlängerbar): Die Vertragsdauer ist von vornherein festgelegt, und mit Ablauf dieser Frist endet der Vertrag. Wenn beide Parteien einverstanden sind, ist jedoch ein Neuabschluss möglich. Häufig sind diese Verträge mit vergleichsweise günstiger Miete verbunden.

Der Grund dafür, dass die Verlängerungsperiode bei gewöhnlichen Mietverträgen oft auf 2 Jahre festgelegt wird, liegt in der Bestimmung des japanischen Mietrechts, wonach „ein Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr als Vertrag ohne feste Laufzeit gilt“.

Wie hoch ist die übliche Verlängerungsgebühr? Gibt es regionale Unterschiede?

Die Verlängerungsgebühr ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern beruht auf langjähriger Geschäftspraxis. Der Oberste Gerichtshof Japans hat 2011 entschieden, dass „eine Verlängerungsgebühr den Charakter einer ergänzenden oder im Voraus geleisteten Miete hat und wirksam ist, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht“.

Die folgenden Werte geben einen Anhaltspunkt dafür, in welchen Regionen eine Verlängerungsgebühr üblich ist.

  • Präfektur Kanagawa: ca. 90 % (bei fast allen Objekten erforderlich)
  • Tokio: ca. 65 %
  • Präfektur Chiba: ca. 83 %
  • Präfektur Kyoto: ca. 55 %
  • Präfektur Osaka: ca. 0 % (keine entsprechende Praxis)
  • Präfektur Fukuoka: ca. 23 %

Die übliche Verlängerungsgebühr beträgt häufig 1 bis 2 Monatsmieten. In manchen Fällen kommt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Verlängerungsabwicklung an die Hausverwaltung hinzu (0,5 bis 1 Monatsmiete).

Was kann man tun, wenn man die Verlängerungsgebühr nicht zahlen kann?

Wenn die Zahlung der Verlängerungsgebühr schwierig ist, kommen folgende Optionen in Betracht.

  • Gespräch mit Vermieter oder Hausverwaltung: In manchen Fällen ist eine Reduzierung der Verlängerungsgebühr oder Ratenzahlung möglich. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch zu suchen.
  • Umzug in ein Objekt ohne Verlängerungsgebühr: Eine weitere Möglichkeit ist der Umzug in ein Objekt ohne Verlängerungsgebühr oder in ein Objekt mit befristetem Mietvertrag.
  • Verhandlung über mietfreie Zeit: Bei der Verlängerung kann dies auch als Verhandlungsansatz genutzt werden, zusammen mit Gesprächen über Ausstattungsverbesserungen oder eine Mietsenkung.

Für ein angenehmes Leben in einer Mietwohnung ist es wichtig, nicht nur den Vertragsinhalt, sondern auch das Wohnumfeld zu verstehen.

Können sich Vertragsbedingungen bei der Verlängerung ändern?

Zum Zeitpunkt der Verlängerung können Bedingungen wie Miete, Verwaltungsgebühr oder Bürgschaftsgesellschaft überprüft werden. Gerade für Langzeitmieter kann dies auch eine Gelegenheit für Mietverhandlungen sein. Prüfen Sie die Verlängerungsunterlagen sorgfältig und klären Sie offene Fragen, bevor Sie unterschreiben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Kann ich die Zahlung der Verlängerungsgebühr verweigern?
A. Wenn im Vertrag eine Verlängerungsgebühr vorgesehen ist, besteht grundsätzlich eine Zahlungspflicht. Solange der Betrag nicht deutlich überhöht ist, ist eine Verweigerung der Zahlung schwierig.
F. Was passiert, wenn ich die Verlängerung vergesse?
A. Bei einem gewöhnlichen Mietvertrag läuft der Vertrag auch ohne Verlängerungsverfahren automatisch als „gesetzliche Verlängerung“ weiter. Dennoch sollte geprüft werden, wie mit der Verlängerungsgebühr umgegangen wird.
F. Bedeutet das, dass ein befristeter Mietvertrag nicht verlängert werden kann?
A. Eine Verlängerung ist nicht möglich, aber ein „Neuabschluss“ kann erfolgen, wenn beide Parteien zustimmen. Die Bedingungen für einen Neuabschluss unterscheiden sich je nach Objekt und Vermieter.
F. Kann ich bei der Verlängerung über die Miete verhandeln?
A. Ja, das ist möglich. Vor allem für Langzeitmieter oder in Gebieten mit sinkenden Marktmieten kann eine Mietsenkung bei der Verlängerung erfolgreich verhandelt werden.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte