Wer eine Mietwohnung mieten möchte, muss die Mieterprüfung unbedingt bestehen. Wenn Sie sich bewerben, ohne den Ablauf der Prüfung zu kennen, besteht das Risiko, denselben Fehler zu wiederholen, ohne zu verstehen, warum der Antrag abgelehnt wurde. In diesem Artikel erläutern wir die Kriterien der Mieterprüfung, typische Ablehnungsgründe, Gegenmaßnahmen und die Möglichkeiten einer erneuten Prüfung im Detail.
Was ist eine Mieterprüfung bei Mietobjekten?
Die Mieterprüfung ist eine Prüfung, mit der Vermieter oder Immobilienunternehmen feststellen, ob sie einer Person die Immobilie mit gutem Gefühl vermieten können. Einheitliche gesetzliche Standards gibt es nicht; die Inhalte unterscheiden sich je nach Objekt, Eigentümer und Bürgschaftsgesellschaft. Bei der Prüfung werden im „Mietantrag“ Angaben wie Name, Adresse, Arbeitgeber, Jahreseinkommen und Beschäftigungsdauer eingetragen. Je nach Fall müssen außerdem Einkommensnachweise, Ausweisdokumente oder Meldebescheinigungen eingereicht werden.
Wie sehen die Kriterien der Mieterprüfung aus?
In der Regel werden bei der Prüfung vor allem die folgenden Punkte überprüft.
- Einkommens- und Beschäftigungsstabilität:Als Richtwert gilt ein monatliches Einkommen von mindestens dem Dreifachen der Miete. Beamte und Beschäftigte großer Unternehmen haben oft Vorteile. Wer freiberuflich, in Teilzeit oder noch keine sechs Monate beschäftigt ist, hat es tendenziell schwerer.
- Zahlungsverzug und Bonitätsinformationen:Rückstände bei Kreditkarten oder Darlehen wirken sich auf die Prüfung aus. Kreditgebundene Bürgschaftsgesellschaften prüfen Bonitätsinformationen.
- Umgangsformen und Auftreten:Auch Wortwahl, Kleidung und Verhalten im Kontakt mit dem Immobilienunternehmen gehören zu den Prüfkriterien.
- Wohnkonstellation:Bei unverheirateten Paaren, die zusammenziehen, kann die Prüfung strenger ausfallen, weil nach einer Trennung Zahlungsrisiken befürchtet werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa 3 bis 7 Tage.
Welche Gründe führen dazu, dass man die Mieterprüfung nicht besteht?
- Das monatliche Einkommen liegt unter dem Dreifachen der Miete.
- Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit oder eine kurze Beschäftigungsdauer
- Es gibt Rückstände bei Kreditkarten oder Mietzahlungen.
- Der Lebensrhythmus weicht stark von dem der bestehenden Bewohner ab (Beispiel: Nachtschicht in einem Objekt mit überwiegend tagsüber lebenden Bewohnern).
- Kleidung oder Verhalten wirken für das berufliche Umfeld unangemessen.
- Es gibt keinen Bürgen, oder das Einkommen des Bürgen ist nicht ausreichend.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Mieterprüfung nicht bestanden wurde?
Stellvertretender Vertragsabschluss
Wenn das Einkommen instabil ist, kann eine stellvertretende Vertragsunterzeichnung durch einen Verwandten bis zum dritten Grad mit stabilem Einkommen eine Lösung sein. Da die stellvertretende Person die Prüfung durchläuft, kann der Antrag unter Umständen auch dann genehmigt werden, wenn die Bonitätsdaten des eigentlichen Bewohners problematisch sind.
Erneute Prüfung mit einer anderen Bürgschaftsgesellschaft
Es gibt zwei Arten von Bürgschaftsgesellschaften: „kreditgebundene“ und „unabhängige“. Kreditgebundene Gesellschaften sind strenger, weil sie Bonitätsinformationen abfragen, während unabhängige Gesellschaften mit eigenen Maßstäben prüfen und deshalb mitunter leichter zu bestehen sind. Entsprechend sollte die Stelle für die erneute Prüfung je nach Art der abgelehnten Bürgschaftsgesellschaft gewählt werden. Wenn eine Prüfung jedoch mehrfach scheitert, besteht das Risiko, auf eine schwarze Liste zu geraten. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen wichtig.
Bürgen ändern oder hinzufügen
Einkommen, Alter und der Verwandtschaftsgrad des Bürgen beeinflussen die Prüfung. Am aussichtsreichsten ist es in der Regel, Eltern oder Geschwister mit festem Arbeitsverhältnis und stabilem Einkommen als Bürgen zu benennen.
Ein anderes Objekt oder eine andere Mietpreisklasse suchen
Wenn die Miete im Verhältnis zur Zahlungsfähigkeit zu hoch ist, kann es auch eine sinnvolle Option sein, das Wohnumfeld insgesamt neu zu bewerten und nach einer günstigeren Wohnung zu suchen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Q. Können auch Teilzeitkräfte eine Mietwohnung bekommen?
- A. Das ist möglich. Die Chancen steigen jedoch, wenn Sie einen Bürgen mit stabilem Einkommen benennen oder ein Objekt wählen, das mit einer unabhängigen Bürgschaftsgesellschaft arbeitet.
- Q. Wird mir der Grund für das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt?
- A. Immobilienunternehmen und Bürgschaftsgesellschaften legen die Gründe für eine Ablehnung grundsätzlich nicht offen. Praktisch ist es, mit dem zuständigen Ansprechpartner zu sprechen und indirekte Hinweise zur Situation zu erhalten.
- Q. Kann ich die Prüfung beliebig oft wiederholen?
- A. Eine erneute Bewerbung bei derselben Bürgschaftsgesellschaft birgt das Risiko, auf eine schwarze Liste zu geraten. Sicherer ist es, die Bürgschaftsgesellschaft zu wechseln oder sich auf ein anderes Objekt zu bewerben.
- Q. Gibt es Möglichkeiten, trotz Zahlungsrückständen eine Wohnung zu bekommen?
- A. Wenn Sie ein Objekt wählen, das mit einer unabhängigen Bürgschaftsgesellschaft arbeitet, die keine Bonitätsinformationen abfragt, können sich Ihre Chancen auf eine Zusage erhöhen.