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COLUMN

Lärmprobleme in Mietwohnungen: So reagieren Sie richtig, wenn die Wohnung darüber zu laut ist

Für Mieter, die unter Lärm aus der oberen Wohnung leiden, erklärt dieser Leitfaden Lärmarten, Messmethoden, das richtige Vorgehen gegenüber der Immobilienverwaltung sowie Maßnahmen zur Schalldämmung in der eigenen Wohnung, ohne den Konflikt zu verschärfen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Viele Menschen, die in einer Mietwohnung leben, leiden unter Lärm aus der darüberliegenden Etage. Ein gewisses Maß an Alltagsgeräuschen lässt sich zwar nicht vermeiden, doch übermäßig laute Geräusche oder nächtlicher Lärm können Stress und Schlafmangel verursachen und im schlimmsten Fall sogar die Gesundheit beeinträchtigen. In diesem Artikel erläutern wir ausführlich das Lärmproblem in Mietobjekten sowie den richtigen Umgang und wichtige Hinweise, wenn es in der oberen Etage laut ist. Im zweiten Teil stellen wir außerdem Methoden vor, mit denen Sie den Lärm in Ihrem eigenen Zimmer reduzieren können.

Was ist das Lärmproblem in Mietobjekten? Welche Geräusche führen zu Problemen?

Es gibt viele Fälle, in denen Alltagsgeräusche aus der oberen Etage zu Problemen führen. Sehen wir uns die typischen Arten von Lärm an.

  • Schritte und Laufgeräusche: Wenn Kinder rennen oder springen, hallt das in die darunterliegende Etage. Auch Alltagsgeräusche am frühen Morgen nach einer Nachtschicht führen leicht zu Problemen.
  • Gespräche und nächtliches Weinen: Das nächtliche Weinen von Babys, Feiern oder Streit in der Nacht werden oft als störend empfunden.
  • Fernseher und Musik: Tiefe Bässe werden als Vibration in die unteren Etagen übertragen und lassen sich daher selbst mit Kopfhörern oder Ohrstöpseln nicht vollständig abhalten.
  • Geräusche beim Bewegen von Gegenständen: Besonders stark zu hören sind dumpfe Aufprallgeräusche wie ein „Poltern“, wenn Möbel verrückt oder schwere Gegenstände abgestellt werden.
  • Anlagen- und Bewegungsgeräusche: Auch Vibrationen von Aufzügen oder Wasserpumpen sowie Erschütterungen durch Sport in der Wohnung können Lärmquellen sein.

Was sollten Sie zuerst tun, wenn es in der oberen Etage laut ist?

Wenn Ihnen der Lärm auffällt, birgt es das Risiko, das Problem zu verschärfen, wenn Sie sich sofort direkt beim Gegenüber beschweren. Gehen Sie nach den folgenden Schritten vor.

  1. Prüfen Sie die Schallquelle: Ursache ist nicht immer die Wohnung direkt über Ihnen, sondern mitunter eine schräg darüberliegende Wohnung. Eine Beschwerde auf Basis einer falschen Annahme führt nur zu zusätzlichen Problemen.
  2. Führen Sie Protokoll: Notieren Sie „wann, woher und welche Art von Geräusch“ zu hören ist, und sammeln Sie objektive Daten.
  3. Messen Sie mit einem Schallpegelmesser: Ab etwa 70 dB gilt ein Geräusch als Richtwert dafür, als „laut“ empfunden zu werden. Solche objektiven Daten helfen bei der Erklärung gegenüber der Hausverwaltung.
  4. Fragen Sie die Nachbarn: Wenn auch andere betroffen sind, gewinnt die Beratung mit der Hausverwaltung an Überzeugungskraft.
  5. Wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft: Grundsätzlich sollte die Reaktion über die Hausverwaltung erfolgen, etwa durch Aushänge oder eine direkte Kontaktaufnahme.

Welche Schallschutzmaßnahmen können Sie selbst umsetzen?

Wenn Sie die Hausverwaltung einschalten und zugleich Maßnahmen in Ihrem eigenen Zimmer ergreifen, können Sie die Belastung verringern.

  • Ohrstöpsel und Kapselgehörschutz: Wirksam gegen einfache Lärmquellen wie Schritte während des Schlafens. Lässt sich sofort und ohne große Kosten ausprobieren.
  • Schallschutzvorhänge und Akustikpaneele: Reduzieren eindringenden Schall über Fenster und Wände. Schallschutzvorhänge haben zudem eine wärmedämmende Wirkung.
  • Schallschutzmatten und Steckmatten: Auf dem Boden ausgelegt, helfen sie, Trittschall zu absorbieren. Sie sind auch wirksam, um Schall aus dem eigenen Zimmer zu mindern.
  • White-Noise-Gerät: Durch ein gleichmäßiges Umgebungsgeräusch fällt störender Lärm weniger auf.

Wie vermeiden Sie, selbst zur Lärmquelle zu werden?

Es ist wichtig, auch aus der umgekehrten Perspektive darauf zu achten, ob Geräusche von Ihnen oder Ihren Kindern die darunterliegende Etage belasten.

  • Dicke Teppiche oder Schallschutzmatten auslegen
  • Waschmaschine und Staubsauger spät nachts nicht benutzen
  • Kinder bitten, in der Wohnung nicht herumzurennen
  • Abends die Lautstärke von Fernseher und Musik senken

Wenn Bewohner gegenseitig Rücksicht nehmen, lässt sich ein angenehmes Leben in einer Wohnanlage verwirklichen.

Was tun, wenn das Problem trotzdem nicht gelöst wird?

Wenn sich auch nach der Beratung mit der Hausverwaltung nichts verbessert, sollten Sie die nächsten Schritte prüfen.

  • Formeller Antrag an die Eigentümergemeinschaft: Bei Eigentumswohnanlagen ist ein Verfahren über die Eigentümergemeinschaft möglich.
  • Schlichtung bei Lärmbelästigung oder rechtliche Schritte: Bei schwerwiegenden Schäden können Sie einen Anwalt einschalten und auch Schlichtung oder Klage in Betracht ziehen.
  • Einen Umzug in Erwägung ziehen: Letztlich kann ein Wechsel der Umgebung in manchen Fällen der schnellste Weg zur Lösung sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Darf ich mich direkt bei der oberen Etage beschweren?
A. Grundsätzlich sollte die Reaktion zunächst über die Hausverwaltung erfolgen. Bei direkter Verhandlung steigt das Risiko, dass sich der Konflikt zuspitzt.
Q. Wo kann ich einen Schallpegelmesser bekommen?
A. Sie können ihn in Baumärkten oder Online-Shops für etwa 2.000 bis 10.000 Yen kaufen. Auch Smartphone-Apps für Schallmessung eignen sich für eine einfache Messung.
Q. Ab wie vielen dB gilt ein Geräusch als „Lärm“?
A. Allgemein gelten 70 dB oder mehr als Richtwert dafür, dass ein Geräusch als laut empfunden wird. Ein Staubsauger liegt bei etwa 70 dB, ein Klavier bei etwa 80 dB.
Q. Was soll ich tun, wenn die Hausverwaltung nicht tätig wird?
A. Wenn sich auch nach mehreren Anfragen nichts verbessert, sollten Sie eine Beratung bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale in Betracht ziehen.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte