Wenn Sie nach 10 Jahren aus einer gemieteten Wohnung oder einem Mietapartment ausziehen, wie hoch fallen die Kosten aus? Tatsächlich ist die Marke von 10 Jahren ein wichtiger Wendepunkt, der die Auszugskosten erheblich beeinflusst, weil in diesem Zeitraum mehr als normale Abnutzung anerkannt wird. In diesem Artikel erläutern wir auf Grundlage der Richtlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus die Abgrenzung zwischen Eigenbeteiligung und normaler Abnutzung.
Sinken die Auszugskosten nach 10 Jahren? Was ist normale Abnutzung?
Normale Abnutzung bezeichnet Schäden, Verschmutzungen und Alterung, die durch ein gewöhnliches Wohnen ganz natürlich entstehen. In den Richtlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zu Streitigkeiten rund um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gilt: Abnutzung, die als normale Alterung eingestuft wird, trägt der Vermieter (Eigentümer). Typische Beispiele sind die folgenden.
- Reißzweckenspuren von Kalendern und Postern
- Elektrische Verfärbungen durch Haushaltsgeräte
- Druckstellen im Boden durch aufgestellte Möbel
- Ausbleichungen von Wänden und Böden durch Sonnenlicht
- Innenreinigung der Klimaanlage und Wachsen des Holzbodens
Nach welchem Zeitraum wird normale Abnutzung je nach Ausstattung anerkannt?
Je nach Ausstattung gelten unterschiedliche Nutzungsdauern. Schäden, die diese überschreiten, werden eher als normale Abnutzung anerkannt.
- Küchenspüle: etwa 5 Jahre
- Tapeten und Klimaanlage: etwa 6 Jahre
- Dellen in Möbeln (außer Metallmöbeln): etwa 8 Jahre
- Wasser- und Abwasseranlagen: etwa 15 Jahre
Wenn Sie länger als 10 Jahre am selben Ort wohnen, wird normale Abnutzung bei vielen Ausstattungen wie Tapeten, Klimaanlage und Bodenbelägen eher anerkannt.
Welche Punkte sollten Sie bei einem Kostenvoranschlag für den Auszug prüfen?
Wenn Sie den Kostenvoranschlag erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte prüfen, um unberechtigte Forderungen zu vermeiden.
Boden und Tapeten: Verfärbungen durch Sonne oder Strom können verhandelbar sein
Flecken von Getränken und Kratzer durch das Verschieben von Möbeln gehen zulasten des Mieters. Verfärbungen der Tapete durch Sonnenlicht oder elektrische Verfärbungen lassen jedoch Verhandlungsspielraum.
Holzboden und Bodenwachs: Wird oft als natürliche Abnutzung anerkannt
Gebrauchsspuren am Boden durch den Alltag zählen zur natürlichen Abnutzung. Wenn sich Wachs nach mehr als 10 Jahren ablöst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dafür keine Eigenbeteiligung mehr anfällt.
Schäden durch Naturkatastrophen werden über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt
Fensterschäden oder zerrissene Fliegengitter durch Erdbeben oder Taifune fallen in der Regel unter die Versicherung und erfordern keine Eigenbeteiligung.
Reinigungen, die Fachfirmen erfordern, gehen zulasten des Vermieters
Die Kosten für Bereiche, die nur von Fachfirmen gereinigt werden können, etwa das Innere der Klimaanlage oder Abflüsse, trägt grundsätzlich der Vermieter. Steht im Vertrag jedoch, dass die Reinigungskosten vom Mieter zu tragen sind, werden sie zur Eigenbeteiligung.
In welchen Fällen kann die Eigenbeteiligung auch nach 10 Jahren hoch ausfallen?
Sie sollten auch die Fälle kennen, die nicht als normale Abnutzung anerkannt werden und deshalb häufig zulasten des Mieters gehen.
- Vergilbung und Geruch durch Tabak: Kosten für den Austausch der Tapete plus Geruchsbeseitigung trägt der Mieter vollständig. In Nichtraucherobjekten kann zusätzlich eine Vertragsstrafe anfallen
- Kratzer durch Umzug oder Möbelverschiebung: keine normale Abnutzung und daher vom Mieter zu tragen
- Dellen durch Möbel mit Rollen: weil sie sich etwa durch Teppiche vermeiden lassen, trägt sie der Mieter
- Schimmel oder Verschmutzung, die unbehandelt blieb: wird als Folge unterlassener Reinigung gewertet und ist daher vom Mieter zu tragen
- Schäden oder Gerüche durch Haustiere: Auch in haustierfreundlichen Objekten gilt grundsätzlich Eigenbeteiligung. Übersteigt der Betrag die Kaution, wird der Differenzbetrag zusätzlich verlangt
- Defekte Einrichtungen, die unbeachtet blieben: Wenn sie nicht gemeldet und einfach belassen wurden, ist eine Eigenbeteiligung sehr wahrscheinlich
Was tun, wenn Sie die Auszugskosten nicht nachvollziehen können?
Wenn Sie Zweifel am Inhalt des Kostenvoranschlags haben, sollten Sie zunächst von der Immobilienfirma oder dem Vermieter eine Erläuterung auf Grundlage der Richtlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus verlangen. Führt das nicht zur Lösung, kann eine Beratung bei der nationalen Verbraucherzentrale oder einer lokalen Verbraucherberatungsstelle sinnvoll sein.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q1. Können die Auszugskosten auch nach 10 Jahren bei null liegen?
Ja, das ist möglich. Wenn normale Abnutzung in großem Umfang anerkannt wird und überhaupt keine Schäden vorliegen, die der Mieter tragen muss, kann sogar die gesamte Kaution zurückgezahlt werden. Liegen jedoch Schäden durch Rauchen oder vorsätzliche Beschädigung vor, entstehen Kosten.
Q2. Ich habe gehört, dass Tapeten nach 6 Jahren keinen Wert mehr haben. Stimmt das?
Nach den Richtlinien beträgt die Nutzungsdauer von Tapeten 6 Jahre. Wenn Tapeten nach Ablauf dieser 6 Jahre ersetzt werden, beschränkt sich die Belastung des Mieters grundsätzlich nur auf den Restwert (Restwert 1 Yen). Wenn Sie 10 Jahre dort gewohnt haben, fällt Ihr Kostenanteil noch geringer aus.
Q3. Was soll ich tun, wenn Kosten verlangt werden, die die Kaution übersteigen?
Prüfen Sie zunächst die einzelnen Positionen des Kostenvoranschlags genau und gleichen Sie sie mit den Richtlinien ab. Wenn eine unberechtigte Forderung vorliegt, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und ziehen Sie auch eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt in Betracht.
Q4. Muss ich die Kosten für einen Schlossaustausch beim Auszug bezahlen?
Grundsätzlich müssen Sie diese beim Auszug nicht bezahlen. Ist jedoch im Vertrag ausdrücklich festgehalten, dass "die Kosten für den Schlossaustausch beim Auszug vom Mieter zu tragen sind", entsteht eine Zahlungspflicht.