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COLUMN

Auszugsinspektion ohne Streit - Wiederherstellungspflicht und Checkliste

Wie verhindert man Streit bei der Auszugsinspektion? Erklaerung der Wiederherstellungspflicht und praktische Checkliste.

Etwa 2 Min. Lesezeit

Was im Mietgeschäft am häufigsten zu Streit führt, ist die Übergabebesichtigung beim Auszug. Es ist nicht selten, dass Eigentümer und Mieter über die Tragung der Wiederherstellungskosten unterschiedlicher Meinung sind und der Streit sogar vor Gericht endet.

Dieser Beitrag erläutert aus der Praxisperspektive die häufigen Streitarten bei der Auszugsbesichtigung, den Umfang dessen, was Eigentümer einfordern können und was nicht, die eisernen Regeln zur Vermeidung von Streit sowie eine Checkliste pro Bereich.

Drei häufige Beschwerden bei der Auszugsbesichtigung

① Beschwerden zu den Wiederherstellungskosten

Grundsätzlich gehen normale Abnutzung und altersbedingter Verschleiß nicht zulasten des Mieters. Verstehen Sie die „Richtlinie und Streitfälle zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands" des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus richtig, um angemessene Entscheidungen treffen zu können.

② Beschwerden zu Sondervereinbarungen (Tokuyaku)

Selbst wenn eine Sonderklausel die Reinigungskosten dem Mieter auferlegt, sind Fotos oder andere Beweise erforderlich, die belegen, dass der Zustand über die normale Abnutzung hinausgeht, wenn der Mieter dafür herangezogen werden soll.

③ Beschwerden zur Aufklärungspflicht

Wenn der Mieter den Inhalt einer Sondervereinbarung nicht ausreichend verstanden und ihm zugestimmt hat, kann diese Klausel als unwirksam beurteilt werden. Es ist unverzichtbar, eine Bestätigung mit Unterschrift einzuholen, dass die Erläuterung erfolgt ist.

Was der Eigentümer zusätzlich einfordern kann – und was nicht

Schäden, die dem Mieter berechnet werden können (Verletzung der Sorgfaltspflicht)

  • Kratzer an Tapeten oder Säulen, die beim Umzug entstanden sind
  • Kinderkritzeleien
  • Vergilbung und Geruch durch Zigarettenteer
  • Kratzer und Geruch durch Haustiere
  • Verfärbung von Tatami oder Holzboden durch unbeachtetes Schwitzwasser
  • Löcher und Spuren von der Montage von Leuchten
  • Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln
  • Wildwuchs durch fehlende Gartenpflege

Schäden, die nicht berechnet werden können (normale Abnutzung / altersbedingt)

  • Druckstellen oder Spuren durch aufgestellte Möbel
  • Schwarzfärbung der Wand durch Hausgeräte
  • Natürliche Verfärbung von Tatami, Holzboden oder Tapete
  • Reißnagel-Löcher
  • Schraubenlöcher zur Klimaanlagenmontage
  • Schloss-Austauschkosten beim Einzug
  • Schäden durch Naturkatastrophen
  • Altersbedingte Defekte der Ausstattung

※ Der Reparaturumfang kann durch Sondervereinbarungen individuell geregelt werden, doch Inhalte, die den Mieter unangemessen benachteiligen, sind zivilrechtlich nicht zulässig.

Fünf eiserne Regeln zur Vermeidung von Auszugsstreit

① Klare Wiederherstellungsregeln festlegen

Nach Art. 616-5 des Zivilgesetzbuchs gilt klar: Reparaturen wegen normaler Abnutzung und altersbedingten Verschleißes sind nicht Pflicht des Mieters. Ziehen Sie vor Vertragsabschluss klare Linien zwischen Eigentümer- und Mieterlast und halten Sie diese schriftlich fest.

② Behandlung der Kaution definieren

Nach Art. 622-2 des reformierten Zivilgesetzbuchs ist die Verwendung der Kaution auf nicht gezahlte Mieten, Schadensersatz und Reparaturkosten beschränkt; der Überschuss muss an den Mieter zurückerstattet werden.

③ Höchstbetrag (Kyokugaku) für Bürgen festlegen

Nach Art. 465 des reformierten Zivilgesetzbuchs darf einem Bürgen keine über einen bestimmten Betrag hinausgehende Last auferlegt werden. Geben Sie den Höchstbetrag im Vertrag ausdrücklich an.

④ Zustand des Objekts beim Einzug dokumentieren

Beim Einzug sollten Eigentümer und Mieter gemeinsam vor Ort sein und Fotos machen sowie das Zustandsprotokoll unterzeichnen. Bei Auszügen nach langer Mietdauer lässt sich der Ursprungszustand sonst kaum noch nachvollziehen; diese Dokumente sind das wichtigste Beweismittel.

⑤ Auszugsbesichtigung im leeren Zustand durchführen

Damit Schäden oder Verschmutzungen, die von Möbeln verdeckt waren, nicht übersehen werden, sollte die Besichtigung nach abgeschlossenem Umzug im völlig leeren Zustand erfolgen.

Auszugsbesichtigung | Checkliste pro Bereich

Nasszellen (Küche / Bad / Waschtisch / Toilette)

  • □ Sind Wasserhähne / Armaturen unbeschädigt? (durch Aufdrehen prüfen)
  • □ Wassertropfen, Kalk oder Schimmel?
  • □ Fettverschmutzung um den Herd und in der Abluft?
  • □ Zustand von Wanne, Abfluss und Duschkopf
  • □ Wurde der Duschkopf gegen ein anderes Teil als beim Einzug ausgetauscht?
  • □ Auffälligkeiten an Toilettenschüssel, Sitz und Spülkasten
  • □ Zustand der Stauräume

Wohnräume (Wohn-, Schlaf-, Tatami-Zimmer)

  • □ Schäden / Verschmutzungen an Wänden, Boden, Decke (Nagelspuren, Teer, Schimmel)
  • □ Leicht zu übersehende Verschmutzungen oben an Türen oder am Bodenrand der Tapete
  • □ Funktionskontrolle von Klimaanlage, Rauchmelder, Leuchten
  • □ Zustand von Fensterglas, Fliegengitter, Rahmen
  • □ Bei Tatami-Zimmern: Zustand von Tatami, Fusuma, Shoji

Eingangsbereich

  • □ Schäden an Tür / Türgriff (oft im Schatten — sorgfältig prüfen)
  • □ Tür-Bedienkomfort (sicherheitsrelevant)
  • □ Vorhandensein der Einlegeböden im Schuhschrank
  • □ Rückgabekontrolle von Schlüsseln und Ersatzschlüsseln
  • □ Funktionskontrolle von Gegensprechanlage und Türkette

Außenbereich

  • □ Mülltrennung
  • □ Liegt Sperrmüll herum? (Aufkleberkontrolle)
  • □ Vergessene Gegenstände auf Veranda / Balkon
  • □ Schäden an Außeneinrichtungen

Drei Vorgehensweisen bei verweigerter Zahlung

① Anwendung der Mieterhaftpflichtversicherung prüfen

Eine Zusatzklausel der Feuerversicherung, bei der Versicherungsleistungen für Schäden durch unvorhergesehene Unfälle an den Eigentümer ausgezahlt werden. Besonders wirksam, wenn die Reparaturkosten hoch sind.

② Forderung an den Bürgen

Der Bürge trägt die gleiche Zahlungspflicht wie der Mieter. Es ist jedoch auch Flexibilität gefragt, je nach finanzieller Lage Ratenzahlungen zu akzeptieren.

③ Auszugsbesichtigung an die Hausverwaltung übertragen

Erfahrene Hausverwaltungen verfügen über das Wissen zu den Richtlinien und das Know-how zur Streitvermeidung. In vielen Fällen werden Besichtigung und Wiederherstellungsarbeiten in etwa 10 Tagen abgeschlossen, was auch die Leerstandszeit verkürzt.

Fazit

Der Großteil der Auszugsstreitigkeiten entsteht aus mangelhafter Dokumentation beim Einzug, unzureichendem Verständnis der Richtlinie und fehlender schriftlicher Fixierung. Mit Fotos und unterschriebenem Zustandsprotokoll beim Einzug, klaren, an die Richtlinie angelehnten Kostenregeln und der Nutzung bereichsbezogener Checklisten beim Auszug lässt sich der größte Teil der Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden.

Die INA&Associates Co., Ltd. bietet einen Mietverwaltungs-Service, der von der Auszugsbesichtigung bis zu den Wiederherstellungsarbeiten alles aus einer Hand abdeckt. Eigentümer, die einen reibungslosen, streitfreien Auszugsprozess realisieren möchten, dürfen sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er verfügt über elf japanische Berufsqualifikationen: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte