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Glasfaser in japanischen Wohnanlagen: Ablauf, Kosten, Tipps

Wie ein Glasfaseranschluss in einer japanischen Wohnanlage tatsächlich entsteht: Prüfung der Gebäudeverkabelung, Genehmigung durch Eigentümer oder Verwaltung, Ablauf der Bauarbeiten, übliche Kosten und die typischen Streitpunkte. Mit Einordnung für Investoren aus dem DACH-Raum, für die die japanische Genehmigungspraxis rechtlich deutlich anders funktioniert als der gesetzliche Glasfaseranspruch nach deutschem Wohnungseigentums- und Telekommunikationsrecht.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 11 Min. Lesezeit

Glasfaser gilt in Japan als Synonym für hohe Übertragungsgeschwindigkeit, und entsprechend viele Mieter wie Eigentümer denken über einen eigenen Anschluss nach.
Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus – in Japan „Manshon" (マンション) genannt – stellt sich allerdings sofort die Frage, ob man einen solchen Anschluss überhaupt eigenmächtig legen lassen darf.
Dieser Beitrag erklärt daher den Unterschied zwischen einem Glasfaseranschluss und einer herkömmlichen Internetleitung, den Ablauf der Anschlussarbeiten, die üblichen Kosten sowie die Kriterien, nach denen Sie einen Anbieter auswählen sollten.
Ergänzend stellen wir die Probleme vor, die bei Glasfaserarbeiten auftreten können. Wenn Sie eine Wohnanlage in Japan besitzen oder darin wohnen, lohnt sich die Lektüre bis zum Schluss.

Glasfaser und herkömmliche Internetleitung – wo liegt der Unterschied?

Sehen wir uns zunächst genauer an, worum es sich bei einem Glasfaseranschluss überhaupt handelt und worin er sich von einer herkömmlichen Internetleitung unterscheidet.

Was ist Glasfaser? Die Vorteile im Überblick

Ein Glasfaseranschluss ist eine Internetverbindung, die über Lichtwellenleiter geführt wird.
Verwendet werden dabei extrem dünne, durchsichtige Fasern aus Glas oder Kunststoff, in denen Daten durch Brechung und Reflexion des Lichts übertragen werden – daher die außergewöhnlich hohe Geschwindigkeit.

Als Vorteile eines Glasfaseranschlusses lassen sich vor allem die folgenden Punkte nennen.

・Hohe Übertragungsgeschwindigkeit
・Stabile Verbindung
・Feste monatliche Grundgebühr

Verglichen mit den bislang üblichen Zugängen erlaubt Glasfaser das Senden und Empfangen sehr großer Datenmengen bei deutlich höherem Tempo.
Da Lichtsignale von elektromagnetischen Störungen unbeeinflusst bleiben, ist die Verbindung zudem ausgesprochen stabil; und weil die Grundgebühr fest ist, können Sie das Internet nutzen, ohne auf den Verbrauch zu achten.
In einer Zeit, in der Videostreaming, Online-Spiele und Videotelefonie das Datenvolumen nach oben treiben, ist Glasfaser eine Grundvoraussetzung für eine komfortable Internetnutzung.

Was genau ist eine herkömmliche Internetleitung – und worin unterscheidet sie sich?

Neben der Glasfaser gibt es in Japan weitere Zugangsarten, die je nach Gebäude und Region noch immer im Einsatz sind.

・ADSL
・Mobiles WLAN
・Kabelfernsehen

ADSL nutzt die vorhandene Telefonleitung und hat damit den Vorteil, dass keine größeren Bauarbeiten nötig sind.
Gegenüber Glasfaser ist die Geschwindigkeit allerdings niedrig und die Verbindung instabil, weshalb der Marktanteil kontinuierlich zurückging und der Dienst Ende März 2024 vollständig eingestellt wurde.
Neuverträge werden praktisch nirgendwo mehr angenommen.
Mobiles WLAN funktioniert über Funk und ermöglicht den Zugang daher auch unterwegs.
Die Verbindung ist jedoch schwankungsanfällig und oft im Datenvolumen begrenzt – als Hauptanschluss eines Haushalts ist sie kaum geeignet.
Daneben existieren Zugänge über die Koaxialkabel des Kabelfernsehens.
In Gebäuden mit Kabelanschluss lassen sie sich sofort nutzen, gegenüber Glasfaser sind sie jedoch spürbar langsamer.
Zusammengefasst: Zwischen Glasfaser und den herkömmlichen Zugängen bestehen erhebliche Unterschiede bei Geschwindigkeit und Stabilität.
Wer heute neu anschließt, sollte sich für Glasfaser entscheiden.

Auch Glasfaser hat Nachteile

So schnell und stabil Glasfaser im Vergleich zu herkömmlichen Zugängen auch ist – Nachteile gibt es dennoch.
Der wichtigste: Für die Nutzung sind Einführungsarbeiten am Gebäude erforderlich.
Zwischen Bestellung und Abschluss der Arbeiten vergeht üblicherweise etwa ein Monat.
Bis zur Freischaltung steht kein Internet zur Verfügung, weshalb man rechtzeitig planen sollte.
Und selbst danach gilt: Anders als ein mobiler WLAN-Router lässt sich ein Glasfaseranschluss nicht mitnehmen.
Nutzbar ist er ausschließlich in der jeweiligen Wohnung.
Hinzu kommen die Baukosten sowie feste Vertragslaufzeiten: Wer außerhalb des vorgesehenen Kündigungsmonats vorzeitig kündigt, zahlt oft eine Vertragsstrafe.

Prüfen Sie zuerst die Netzausstattung der Wohnanlage

Wer in einem Mehrfamilienhaus einen Glasfaseranschluss einrichten möchte, muss vorab die Netzausstattung des Gebäudes prüfen.
Viele japanische Wohnanlagen verfügen zwar bereits über eine Internetinfrastruktur, doch handelt es sich dabei keineswegs immer um Glasfaser.
Im Folgenden stellen wir vor, wie Sie die tatsächliche Ausstattung zuverlässig ermitteln.

So prüfen Sie die Netzausstattung einer Wohnanlage

Für die Prüfung der vorhandenen Netzausstattung stehen Ihnen im Wesentlichen drei Wege offen.

Bei der Hausverwaltung oder dem Maklerunternehmen nachfragen

Vor Vertragsabschluss fragen Sie beim Maklerunternehmen nach, nach Vertragsabschluss bei der Hausverwaltung – und zwar konkret danach, ob im Gebäude bereits Lichtwellenleiter liegen.
Ist die Glasfaser bereits vorhanden, genügt unter Umständen ein neuer Vertrag mit einem Provider, und die Nutzung kann sofort beginnen.

Die Objektunterlagen durchsehen

Ob Miet- oder Eigentumsobjekt: In den Unterlagen mit den Objektdaten finden sich häufig auch Angaben zur Internetausstattung.
Steht dort „Internet komplett" (インターネット完備), sind die Verträge mit Netzbetreiber und Provider bereits geschlossen und das Internet sofort nutzbar.
Bei „internetfähig" (インターネット対応) sind die Leitungsarbeiten bis zum Gemeinschaftsbereich abgeschlossen.
Es genügt dann, die Leitung bis in die Wohnung führen zu lassen und einen Providervertrag abzuschließen.
Ist das Objekt dagegen nicht internetfähig, fehlt dem Gebäude die Leitung vollständig, und ein Anschluss muss neu beauftragt werden.

Prüfen, ob eine Glasfaserdose vorhanden ist

Befindet sich in der Wohnung eine Glasfaserdose (光コンセント), spricht viel dafür, dass bereits ein Glasfaseranschluss vorhanden ist.
Die Glasfaserdose ist der Anschlusspunkt, ohne den sich ein Glasfaseranschluss nicht nutzen lässt.
Ist sie bereits montiert, kann sie in aller Regel weiterverwendet werden, sodass für die Internetnutzung keine erneuten Bauarbeiten anfallen.

Prüfen Sie auch die Verkabelungsart der Wohnanlage

Ist die Wohnanlage internetfähig, klären Sie zusätzlich die Verkabelungsart, denn sie bestimmt die erreichbare Geschwindigkeit.
Unterschieden werden die Glasfaserverkabelung (光配線方式), die LAN-Verkabelung (LAN配線方式) und das VDSL-Verfahren (VDSL方式).

Am weitesten verbreitet ist die Glasfaserverkabelung.
Bei ihr muss in jeder Wohneinheit eine Glasfaserdose gesetzt werden.
Fehlt sie, sind Montagearbeiten erforderlich.
Bei der LAN-Verkabelung ist der Lichtwellenleiter bis in den Gemeinschaftsbereich eingeführt.
Von dort wird mit LAN-Kabel weiterverlegt, und der Zugang erfolgt über die installierte Anschlussdose.
Beim VDSL-Verfahren ist der Lichtwellenleiter ebenfalls bis in den Gemeinschaftsbereich geführt, die Strecke bis in die Wohnungen wird jedoch über die vorhandenen Telefonleitungen überbrückt.

Für Investoren aus dem DACH-Raum ist hier eine Einordnung wichtig: Die japanische Dreiteilung entspricht funktional der in Deutschland, Österreich und der Schweiz geläufigen Unterscheidung zwischen FTTH (Faser bis in die Wohnung) und FTTB (Faser bis in den Keller, letzte Etage über Kupfer). Der entscheidende Unterschied liegt in der Markterwartung: Während im DACH-Raum ein VDSL-Anschluss mit 50 bis 250 Mbit/s vielerorts noch als akzeptabler Standard gilt, ist in japanischen Ballungsräumen die Glasfaserverkabelung bis in die Wohnung längst der Normalfall, und ein VDSL-Gebäude wird von Mietinteressenten als spürbarer Mangel wahrgenommen. Wer eine japanische Wohnanlage erwirbt, sollte die Verkabelungsart deshalb bereits in der Due Diligence abfragen – die Nachrüstung ist technisch möglich, verlangt aber einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft und einen Eingriff in die Steigleitungen.

Inhalt und Ablauf der Glasfaser-Anschlussarbeiten

Wie genau läuft die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses in einer Wohnanlage ab?
Im Folgenden erläutern wir den Ablauf und die einzelnen Arbeitsschritte, damit Sie einschätzen können, was am Tag der Ausführung tatsächlich in Ihrer Wohnung geschieht.

Was bei den Anschlussarbeiten geschieht

Bei der Freischaltung eines Glasfaseranschlusses werden die folgenden Arbeiten ausgeführt.

・Einführung des Lichtwellenleiters vom Strommast
・Montage der Glasfaserdose in der Wohnung
・Anschluss des ONU beziehungsweise HGW an die Glasfaserdose

Was hinter diesen drei Schritten jeweils steckt, erläutern wir nun im Einzelnen.

Einführung des Lichtwellenleiters vom Strommast

Ein Glasfaseranschluss stellt die Internetverbindung über Lichtwellenleiter her.
Um ihn nutzen zu können, muss folglich eine Faserverbindung zwischen dem Strommast, an dem die Leitung anliegt, und der Wohnung hergestellt werden. In Japan verläuft die Telekommunikationsinfrastruktur überwiegend oberirdisch an Masten, was diesen Arbeitsschritt erst nötig macht.
Bei einem freistehenden Haus wird dafür entweder ein Loch von rund einem Zentimeter Durchmesser in die Außenwand gebohrt oder das vorhandene Leerrohr der Telefonleitung genutzt.
Allerdings gilt: In einer Wohnanlage ist im Gemeinschaftsbereich in aller Regel bereits die technische Einrichtung installiert, über die die Verbindung zum Netz hergestellt wird.
Besteht die Verbindung zwischen Strommast und dieser Einrichtung bereits, entfallen die Einführungsarbeiten vollständig.

Montage der Glasfaserdose in der Wohnung

Damit sich der eingeführte Lichtwellenleiter für den Internetzugang nutzen lässt, wird eine Glasfaserdose benötigt – eine speziell für Glasfaser ausgelegte Anschlussdose.
Es gibt sie als integrierte Variante (一体型) und als getrennte Variante (分離型); welche davon montiert wird, entscheidet der ausführende Betrieb.

Ist in der Wohnung noch keine Glasfaserdose vorhanden, wird sie im Rahmen der Arbeiten gesetzt.

Anschluss des ONU beziehungsweise HGW an die Glasfaserdose

ONU und HGW sind die Geräte, über die Computer und Smartphones mit dem Internet verbunden werden.
Nach Vertragsabschluss schickt sie der Anbieter per Post zu; ohne sie lässt sich der Glasfaseranschluss nicht nutzen.
Zu beachten ist jedoch: An ein ONU lässt sich nur ein einziger Computer anschließen. Wer mit Smartphone, Tablet oder Fernseher ins Internet möchte, benötigt zusätzlich einen Router.
Handelt es sich bei dem zugesandten Gerät dagegen um ein HGW, ist kein separater Router nötig.

Ein HGW vereint ONU und Router in einem Gehäuse, sodass sich damit auch ohne Zusatzgerät mehrere Endgeräte verbinden lassen.

Vorbereitung auf die Anschlussarbeiten

Vor der Ausführung der Arbeiten sollten Sie die folgenden vier Punkte geklärt haben.

・Liegt die Adresse im Versorgungsgebiet des Glasfaseranbieters?
・Sind Einführungsarbeiten überhaupt erforderlich?
・Liegt die Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung vor?
・Wo sollen die Geräte aufgestellt werden?

Die Versorgungsgebiete unterscheiden sich je nach Dienst erheblich.
Wer außerhalb des Gebiets wohnt, kann den betreffenden Dienst schlicht nicht nutzen.

Liegt die Adresse im Versorgungsgebiet, klären Sie als Nächstes, ob Einführungsarbeiten nötig sind.
Ist die Glasfaser bereits bis in die Wohnung geführt, genügen Anschluss und Konfiguration in Eigenregie.
Dagegen gilt: Sind Einführungsarbeiten erforderlich, kann es je nach Verlegeweg notwendig werden, das Gebäude anzubohren. Deshalb müssen Sie vorab beim Eigentümer oder bei der Hausverwaltung die Zustimmung einholen.
Ohne Genehmigung dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden – klären Sie diesen Punkt also frühzeitig.
Ist auch das erledigt, legen Sie den Aufstellungsort für die Geräte fest.
Möglich ist nur ein einziger Standort, und eine spätere Verlegung kann erneute Bauarbeiten erfordern.
Da dies Zeit und Geld kostet, sollten Sie von Anfang an einen Platz wählen, der im Alltag gut funktioniert.

Der Ablauf im Einzelnen

Sehen wir uns nun an, wie der Weg von der Bestellung bis zum Abschluss der Arbeiten konkret aussieht.

Arbeiten beauftragen

Beauftragen Sie die Arbeiten gemeinsam mit dem Dienst selbst und legen Sie einen Termin fest.
Bei Glasfaserarbeiten liegt der nächste verfügbare Termin häufig erst drei bis vier Wochen in der Zukunft.

Wenn Sie ein festes Datum im Blick haben, ab dem der Anschluss laufen soll, empfiehlt es sich, so früh wie möglich zu bestellen.

Ausführung der Anschlussarbeiten

Ist noch kein Lichtwellenleiter bis in die Wohnung geführt oder fehlt die Glasfaserdose, müssen Sie am Ausführungstag anwesend sein.
Besondere Aufgaben haben Sie dabei nicht – die Anwesenheit ist erforderlich, weil die Techniker die Wohnung betreten.
Die Arbeiten können mehrere Stunden dauern; wählen Sie deshalb einen Tag, an dem Sie zeitlich nicht unter Druck stehen.

Abschluss der Arbeiten

Sind die Arbeiten abgeschlossen, verbinden Sie das zuvor zugesandte Gerät (ONU oder HGW) mit der Glasfaserdose und nehmen die Konfiguration vor.
Die Einrichtung der Internetverbindung übernehmen Sie selbst, wobei sich das konkrete Vorgehen von Provider zu Provider unterscheidet.
Auf Anfrage führt Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Hotline Schritt für Schritt durch die Einrichtung, sodass auch weniger computeraffine Nutzer zum Ziel kommen.

Sobald die Konfiguration steht und die Verbindung einwandfrei funktioniert, sind die Glasfaserarbeiten abgeschlossen.

Was kostet die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses?

Für einen Glasfaseranschluss fallen neben den Baukosten auch die Providergebühr, die monatliche Grundgebühr für die Leitung sowie eine Vertragsgebühr an.
Die genauen Beträge hängen vom gewählten Anbieter ab; im Folgenden nennen wir die üblichen Größenordnungen, an denen Sie sich bei einer Wohnanlage orientieren können. Als Umrechnungskurs legen wir 1 EUR ≈ 163 JPY zugrunde.

・Vertragsgebühr: rund 1.000 Yen (ca. 6 EUR)
Der Betrag variiert je nach Anbieter, liegt aber üblicherweise bei etwa 1.000 Yen.
Er fällt ausschließlich im ersten Monat an.

・Baukosten: rund 15.000 bis 20.000 Yen (ca. 90 bis 125 EUR)
Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten.
Hinzu kommt in manchen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von etwa 2.000 bis 3.000 Yen (ca. 12 bis 18 EUR).
Die Baukosten lassen sich in der Regel auf einmal begleichen; viele Anbieter bieten jedoch auch eine Ratenzahlung gemeinsam mit der monatlichen Grundgebühr an – wer die Anfangsbelastung gering halten möchte, wählt diese Variante.

・Monatliche Grundgebühr: rund 4.500 bis 6.500 Yen (ca. 28 bis 40 EUR)
Dabei handelt es sich um das Entgelt für die laufende Nutzung des Glasfaseranschlusses.
Die Höhe hängt vom Standort und vom gewählten Tarif ab.
Prüfen Sie deshalb genau, welche Konditionen Ihr Vertrag tatsächlich vorsieht.

・Providergebühr: rund 500 bis 1.000 Yen (ca. 3 bis 6 EUR)
Für die Internetnutzung schließen Sie in Japan neben dem Vertrag über die Leitung zusätzlich einen Vertrag mit einem Provider ab.
Da die Providergebühr monatlich anfällt, sollten Sie die Leistungen der Anbieter vergleichen und den für Ihre Nutzung passenden auswählen.

Wenn in einer Mietwohnung zuvor bereits jemand gewohnt hat, genügt es häufig, das per Post zugesandte Endgerät anzuschließen, um das Internet zu nutzen.
Vertragsgebühr, monatliche Grundgebühr und Providergebühr bleiben in diesem Fall zwar unverändert, die Baukosten lassen sich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich reduzieren oder entfallen sogar ganz.

Für Kapitalanleger aus dem DACH-Raum steckt in dieser Kostenstruktur eine japanische Besonderheit: Es ist dort seit Jahren üblich, dass der Eigentümer die Leitung auf eigene Rechnung ins Gebäude holt und das Internet den Mietern kostenfrei überlässt – beworben als „Internet kostenlos" (インターネット無料). Diese Ausstattung wirkt in umkämpften Lagen wie eine Mieterhöhung ohne Mieterhöhung, weil sie die Vermarktungsdauer verkürzt und den Leerstand senkt. Anders als in Deutschland, wo sich Glasfaserkosten über das Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG befristet auf die Betriebskosten umlegen lassen, kennt Japan keinen gesetzlichen Umlagemechanismus. Die Investition muss sich allein über Miethöhe und Vermietungsquote rechnen – bei Baukosten im niedrigen dreistelligen Eurobereich je Einheit ist die Amortisation praktisch dennoch schnell erreicht.

Worauf Sie bei der Auswahl eines Glasfaseranbieters achten sollten

Sehen wir uns als Nächstes an, welche Kriterien bei der Auswahl eines Glasfaseranbieters tatsächlich den Ausschlag geben.

Kombirabatte mit dem Mobilfunkvertrag lohnen sich

Bei der Nutzung eines Glasfaseranschlusses lohnt es sich, auf Kombirabatte mit dem Mobilfunkvertrag zu achten.
Nahezu alle japanischen Mobilfunkanbieter bieten solche Tarife an: Wer Glasfaser und Mobilfunk im Paket bucht, zahlt für den Mobilfunkvertrag weniger.

Der Rabatt liegt meist zwischen 500 und 1.000 Yen (ca. 3 bis 6 EUR) monatlich.
Neben den Tarifen, bei denen die bloße gemeinsame Bestellung genügt, gibt es allerdings zahlreiche Varianten mit abweichenden Bedingungen.
Teils wird der Rabatt nur bei Buchung bestimmter Zusatzoptionen gewährt, teils sind die Voraussetzungen verschachtelt – hier ist Aufmerksamkeit gefragt.
Besonders häufig ist die Bedingung, zusätzlich einen Festnetzanschluss über Glasfaser („Hikari Denwa") zu buchen.
Wer ohnehin kein Festnetztelefon besitzt, wird darin zunächst keinen Nutzen erkennen.
Zu beachten ist jedoch: Je nach Anbieter und Tarif gibt es Dienste, bei denen das Smartphone die Rolle des Festnetzanschlusses übernimmt. Prüfen Sie deshalb genau, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie die Festnetzoption dazubuchen.
Wer viel telefoniert, senkt seine Mobilfunkkosten so unter Umständen spürbar.

Aktionen konsequent nutzen

Wer einen Glasfaservertrag besonders günstig abschließen möchte, kommt an den laufenden Aktionen nicht vorbei.
Der japanische Glasfasermarkt bietet eine außergewöhnliche Vielfalt davon, und es wäre wenig sinnvoll, sie ungenutzt zu lassen.
Besonders verbreitet sind Cashback-Aktionen, bei denen zwischen 40.000 und 50.000 Yen (ca. 245 bis 305 EUR) erstattet werden.

Zeitweise gibt es sogar Aktionen mit einem Cashback von 100.000 Yen (ca. 615 EUR).
Entsprechend warten manche Interessenten bewusst ab, bis der Betrag ein attraktives Niveau erreicht.
Selbst 50.000 Yen (ca. 305 EUR) entsprechen ungefähr den Leitungskosten eines ganzen Jahres – der Vorteil ist also erheblich.
Daneben erlassen manche Anbieter im Rahmen einer Aktion die Baukosten vollständig.
Vorsicht ist geboten, weil solche Aktionen oft nur kurz laufen oder die Zahl der Empfänger begrenzt ist.

Wer Komfort will, wählt ein Eigennetz oder einen IPv6-fähigen Anschluss

Im japanischen Glasfasermarkt existieren zwei Grundmodelle: die sogenannten „Hikari Collabo"-Angebote (光コラボ) und die Eigennetze (独自回線).
Hinzugekommen ist in jüngerer Zeit „IPv6", das aktuelle Internetprotokoll.
Wer eine hohe Geschwindigkeit und damit ein komfortables Interneterlebnis wünscht, sollte einen Anbieter mit eigenem Netz oder mit IPv6-Unterstützung wählen.

Welche Eigenschaften die beiden Varianten jeweils mitbringen, erläutern wir im Folgenden.

Eigennetze

Verglichen mit den „Hikari Collabo"-Angeboten der meisten Mobilfunkanbieter sind Eigennetze bislang deutlich weniger bekannt.
Ein Grund dafür dürfte die regional stark begrenzte Verfügbarkeit sein.
Dafür sind Eigennetze schneller und ermöglichen ein Interneterlebnis ohne Wartezeiten.

Während „Hikari Collabo"-Anschlüsse typischerweise 200 bis 300 Mbit/s erreichen, steigt der Wert bei Eigennetzen auf 400 bis 600 Mbit/s.
Manche Mobilfunkanbieter führen eigene Tarife auf Basis solcher Netze mit zusätzlichem Kombirabatt – prüfen Sie deshalb, welche Eigennetze in Ihrer Region verfügbar sind.

IPv6-fähige Glasfaseranschlüsse

Weil die Internetnutzung rasant zugenommen hat, sind die verfügbaren IP-Adressen knapp geworden.
Eine IP-Adresse ist gewissermaßen die Anschrift, die Smartphones und Computern im Internet zugewiesen wird.
Ohne sie ist keine Verbindung möglich – und genau deshalb wurde IPv6 geschaffen.
IPv6 unterstützt das „IPoE-Verfahren", eine neue Art der Interneteinwahl.
Wer sich über IPoE verbindet, erreicht höhere Geschwindigkeiten und darf mit einer stabileren Verbindung rechnen.

Unter den Glasfaserangeboten gibt es entsprechend solche mit IPv6-Unterstützung.
Wer häufig Online-Spiele spielt oder Videos in hoher Auflösung schaut, sollte gezielt danach suchen.

Mögliche Probleme bei Glasfaserarbeiten

Bei Glasfaserarbeiten kann es durchaus zu Schwierigkeiten kommen.
Verschaffen Sie sich deshalb vorab einen Überblick darüber, welche Probleme realistischerweise auftreten – wer sie kennt, kann den meisten davon vorbeugen.

Die Arbeiten kommen nicht voran

Dass die Glasfaserarbeiten nicht reibungslos vorankommen, gehört zu den häufigsten Beschwerden.
Als Ursachen kommen sowohl eine unzureichende Vorbereitung des Auftraggebers als auch Fehler des Betriebs in Betracht.

Auf die Fehler des Betriebs haben Sie keinen Einfluss; durch gründliche Vorbereitung tragen Sie jedoch erheblich zu einem reibungslosen Ablauf bei.
Konkret bedeutet Vorbereitung vor allem: den Montageort der Glasfaserdose vorab festlegen.

Weil Router und ONU in unmittelbarer Nähe stehen, sollten Sie auch das einbeziehen.
Wer den Montageort nachträglich ändern möchte, muss erneut Handwerker kommen lassen und zahlt zusätzlich – Vorsicht ist hier angebracht.

Die Baukosten fallen zu hoch aus

Ein weiteres typisches Ärgernis: Die Kosten liegen höher als erwartet.
Kennzeichnend für Glasfaserarbeiten ist nämlich, dass Termine außerhalb der Werktage tagsüber Zuschläge auslösen.

Zuschläge fallen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen an, aber auch bei Arbeiten zwischen 17 und 22 Uhr sowie zwischen 22 und 8:30 Uhr, also abends, nachts und am frühen Morgen.
Wer außerhalb der Werktage tagsüber beauftragt, sollte die Zuschläge bereits im Kostenvoranschlag genau prüfen.
Zudem gibt es Fälle, in denen trotz einer Aktion mit kostenfreier Ausführung die Zuschläge ausdrücklich nicht erfasst sind – klären Sie das vorab.

Schäden an Einrichtung und persönlichen Gegenständen

Da Glasfaserarbeiten zwingend auch Arbeiten in der Wohnung umfassen, kann es zu Schäden an Einrichtung und persönlichen Gegenständen kommen.
Fälle, in denen Monteure aus Unachtsamkeit etwas beschädigen, sind keineswegs selten.
Besonders häufig fällt Werkzeug von der Leiter und beschädigt dabei Boden oder Wand.

Vorsätzlich handelt kein Betrieb, doch auch Monteure sind Menschen, und Fehler lassen sich nie ganz ausschließen.
Wurde etwas beschädigt, wenden Sie sich an den ausführenden Betrieb und klären Sie, ob Ersatz geleistet wird.
Die meisten Betriebe haben eine Bauhaftpflichtversicherung, sodass im Schadensfall eine Entschädigung möglich ist.
Nehmen Sie den Schaden also nicht stillschweigend hin, sondern schildern Sie dem Betrieb den Vorfall im Detail.

Darüber hinaus gilt: Alles, was beweglich ist und die Arbeiten behindern könnte, sollten Sie vorab an einen anderen Ort bringen.
So sehr eine Entschädigung auch hilft – was unwiederbringlich ist, lässt sich mit Geld nicht ersetzen.
Ein gewisses Maß an Eigenvorsorge ist deshalb unverzichtbar.
Räumen Sie den Arbeitsbereich frei, bevor die Monteure eintreffen.

Unseriöse Anbieter werden auf Sie aufmerksam

Nach Abschluss der Arbeiten erhalten manche Kunden Anrufe von Personen, die sich als Mitarbeiter des bestehenden Anbieters ausgeben und einen Vertragswechsel empfehlen.
Typisch ist die Erklärung, man erhalte „einen günstigeren Preis und eine höhere Geschwindigkeit als bisher".

Immer wieder folgen Betroffene den Anweisungen, ändern Einstellungen oder erledigen Formalitäten – und wechseln damit unbemerkt den Vertragspartner.
Reagieren Sie auf solche Anrufe deshalb nicht sofort, sondern prüfen Sie sorgfältig, ob es sich wirklich um Ihren Vertragspartner handelt.

Worauf Sie bei der Ausführung von Glasfaserarbeiten achten sollten

Der Vertragsabschluss selbst ist bei Glasfaser unkompliziert, doch bei der Ausführung gibt es mehrere Punkte, die Aufmerksamkeit verlangen.
Wer sie übersieht, riskiert Streit – sehen Sie sich die folgenden Punkte deshalb genau an.

Regionen ohne Glasfaserversorgung

Ob Glasfaserarbeiten ausgeführt werden können, hängt davon ab, ob in der Region Lichtwellenleiter vorhanden sind.
In Regionen ohne entsprechende Infrastruktur – insbesondere in Berggebieten – sind sie nicht möglich.
Ebenso gibt es Fälle, in denen die Entfernung zwischen Wohnung und Vermittlungsstelle zu groß ist.
Und auch dann, wenn sich der Lichtwellenleiter wegen der Bauweise nicht einführen lässt, scheitern die Arbeiten.
Eine gewisse Vorabklärung ist möglich, endgültig entschieden wird die Ausführbarkeit jedoch erst am Tag der Arbeiten.

Holen Sie die Zustimmung von Hausverwaltung oder Eigentümer ein

Für Glasfaserarbeiten benötigen Sie die Zustimmung der Hausverwaltung oder des Eigentümers.
Der Grund liegt darin, dass Arbeiten im Gemeinschaftseigentum erforderlich sein können oder möglicherweise die Wand angebohrt werden muss.
Wer ohne Genehmigung bauen lässt, riskiert nicht nur Streit, sondern auch hohe Forderungen bei der Wohnungsrückgabe.
Zudem verlangen manche Vermieter bei Auszug den Rückbau des Glasfaseranschlusses.

Es beruhigt, wenn Sie vorab klären, ob ein Rückbau bei Auszug tatsächlich gefordert wird.
Die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Anbieter, liegen aber üblicherweise zwischen 10.000 und 30.000 Yen (ca. 60 bis 185 EUR).

Genau hier weicht die japanische Praxis grundlegend von der Rechtslage im DACH-Raum ab. In Deutschland hat jeder Wohnungseigentümer seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass ihm angemessene bauliche Veränderungen für den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität gestattet werden – die Eigentümergemeinschaft kann Glasfaser also nicht beliebig blockieren. In Japan existiert kein vergleichbarer Anspruch: Ob gebaut werden darf, entscheiden Vermieter beziehungsweise Eigentümerversammlung (管理組合) nach freiem Ermessen, und gegen eine Ablehnung gibt es praktisch kein Rechtsmittel. Für den Mieter tritt damit Verhandlungsgeschick an die Stelle des Rechtsanspruchs; für den Eigentümer entsteht umgekehrt eine Gestaltungsfreiheit, die im deutschsprachigen Raum so nicht mehr besteht – verbunden mit der Verantwortung, die Attraktivität des eigenen Objekts nicht durch pauschale Ablehnung zu beschädigen.

Termine sind mitunter schwer zu bekommen

Weil Glasfaserarbeiten in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, findet die Ausführung typischerweise ein bis zwei Monate nach der Bestellung statt.
Hinzu kommt, dass sich der Wunschtermin häufig nicht realisieren lässt.
Wer unmittelbar nach dem Einzug Internet benötigt, sollte das unbedingt einkalkulieren.
Empfehlenswert ist deshalb, den Termin mit möglichst großem zeitlichem Vorlauf zu vereinbaren.

Anwesenheit ist Pflicht

Da bei Glasfaserarbeiten auch in der Wohnung gearbeitet wird, ist Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich.
Es wäre ärgerlich, wochenlang auf den Termin zu warten und dann am Tag selbst nicht vor Ort zu sein – die Wartezeit verlängert sich dadurch nur weiter.
Manche Anbieter lassen allerdings auch andere Personen als den Vertragspartner zu; wer partout nicht kann, sollte eine Vertretung organisieren.
Klären Sie also im Vorfeld, wer anwesend sein darf – das erspart Ihnen Reibungsverluste.

Fälle mit erteilter und mit verweigerter Genehmigung

Wer in einer Wohnanlage Glasfaserarbeiten ausführen lassen möchte, benötigt vorab die Zustimmung des Vermieters, des Eigentümers oder der Hausverwaltung.
Die Genehmigung wird in manchen Fällen erteilt, in anderen dagegen verweigert.
Wenn Sie wissen, worin sich die Fälle mit und ohne Genehmigung konkret unterscheiden, hilft Ihnen das in der Verhandlung erheblich weiter.

Fälle mit erteilter Genehmigung

Sehen wir uns zunächst die Konstellationen an, in denen die Genehmigung erteilt wurde.

Es wurde sorgfältig erklärt

Wer nicht nur den Umfang der Arbeiten, sondern auch die Gründe für den Glasfaserbedarf sorgfältig darlegen konnte, erhält von vielen Vermietern die Zustimmung, weil sie das Anliegen nachvollziehen können.
Tatsächlich gibt es Fälle, in denen die zuständigen Mitarbeiter des Glasfaserbetriebs die Arbeiten dem Vermieter direkt erläutern. Wer sich mit der eigenen Erklärung schwertut, sollte den Betrieb also darauf ansprechen.

Es bestand ein guter Kontakt zum Vermieter

Wer im Alltag grüßt, sich an die Hausregeln hält oder sogar in einem Verhältnis steht, das Smalltalk erlaubt, stößt oft auf Verständnis.
Die allermeisten Vermieter möchten den Anliegen ihrer Mieter nach Möglichkeit entgegenkommen – ein guter Kontakt im Alltag zahlt sich deshalb aus.

Es wurde auf berufliche Nachteile hingewiesen

Für viele Menschen bedeutet fehlendes Internet unmittelbar berufliche Nachteile.
Gerade wer Arbeit mit nach Hause nimmt oder im Homeoffice arbeitet, kommt ohne eine gewisse Übertragungsgeschwindigkeit nicht komfortabel zurecht.

Kann jemand nicht arbeiten, bleibt das Gehalt aus – und daraus können Mietrückstände entstehen.
Weil das auch für den Vermieter Einnahmeausfälle bedeutet, stößt dieses Argument erfahrungsgemäß häufig auf Zustimmung.

Ein Auszug wird in Betracht gezogen

Auch das Argument, man erwäge bei ausbleibender Genehmigung einen Auszug, kann Wirkung entfalten.
Weil damit jedoch das Risiko einhergeht, das Verhältnis zum Vermieter nachhaltig zu belasten, sollten Sie es nur als letztes Mittel einsetzen.

Zu beachten ist dabei: Bei Mietobjekten in guter Lage, die sofort nachvermietet sind, verpufft dieses Argument weitgehend.
In weniger gefragten Lagen oder bei älteren Objekten kann es dagegen durchaus Wirkung zeigen.

Fälle mit verweigerter Genehmigung

Kommen wir nun zu den Konstellationen, in denen die Genehmigung verweigert wurde.

Es sind Bohrarbeiten erforderlich

Häufig ist das Muster, dass eine Ausführung ohne Bohren genehmigt wird, eine Ausführung mit Bohrarbeiten dagegen nicht.
Die ausführenden Betriebe versuchen zwar grundsätzlich, auf Bohrungen zu verzichten, doch es gibt Gebäudekonstruktionen, bei denen sich Bohrarbeiten nicht vermeiden lassen.

Wird die Erlaubnis zum Bohren nicht erteilt, lässt sich der Glasfaseranschluss folgerichtig nicht nutzen.

Große Wohnanlagen

Bei großen Wohnanlagen mit vielen Einheiten wird die Genehmigung nur selten erteilt.
Der Grund dürfte darin liegen, dass es kein Ende nähme, wollte man auf jeden einzelnen Wunsch eingehen.
Weil diese Tendenz mit der Größe der Anlage zunimmt, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zu klären, welche Anbieter im Gebäude überhaupt verfügbar sind.

Unzureichende Erklärung

Wer nicht überzeugend darlegen kann, warum ein Glasfaseranschluss nötig ist und welche Arbeiten dafür anfallen, erhält mitunter keine Genehmigung.
Dass Mieter ein solches Anliegen vortragen, ist völlig legitim – die Entscheidung darüber liegt jedoch beim Vermieter.

Wer trotz bestehender Risiken eine Zustimmung erreichen will, muss eine entsprechend sorgfältige Haltung erkennen lassen.

In diesem Beitrag haben wir die Arbeiten, die Kosten und die entscheidenden Kriterien für die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses in einer japanischen Wohnanlage vorgestellt.
Zwischen Glasfaser und einer herkömmlichen Internetleitung bestehen zahlreiche Unterschiede.
Wer besonderen Wert auf Geschwindigkeit legt, kommt an einem Glasfaseranschluss nicht vorbei.
Weil in japanischen Wohnanlagen jedoch häufig bereits eine Leitung vorhanden ist, sehen Vermieter den zusätzlichen Bedarf oft nicht.
Wenn Sie um eine Genehmigung bitten, sollten Sie Ihr Anliegen deshalb so detailliert und sorgfältig wie möglich darlegen.

Häufige Fragen zur Glasfaser-Einrichtung in Wohnanlagen

F1. Was kostet die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses in einer Wohnanlage?

Für die Einführung in den Gemeinschaftsbereich sind mehrere Zehntausend bis mehrere Hunderttausend Yen (ca. 200 bis 6.000 EUR) anzusetzen, für die Verkabelung in die einzelnen Wohneinheiten rund 10.000 bis 30.000 Yen (ca. 60 bis 185 EUR). In manchen Fällen ist zusätzlich die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich.

F2. Wie lange dauern die Glasfaserarbeiten?

Von der Bestellung bis zur Freischaltung vergehen üblicherweise zwei Wochen bis zwei Monate. In der Hochsaison – also während der japanischen Umzugssaison im Frühjahr – kann es auch mehr als drei Monate dauern.

F3. Warum ist die Glasfaserverbindung in meiner Wohnanlage langsam?

Ist das Gebäude im VDSL-Verfahren verkabelt, wird die Strecke vom Gemeinschaftsbereich bis in die Wohnungen über Telefonleitungen geführt, was die Geschwindigkeit begrenzt. Wirksam ist in diesem Fall die Umstellung auf eine durchgehende Glasfaserverkabelung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte