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Was ist eine Brandschutzprüfung in Wohnanlagen? Arten, Inhalte, Kosten und Sanktionen erklärt

Dieser Leitfaden erläutert Brandschutzprüfungen in Wohnanlagen, darunter Geräteprüfungen und Gesamtprüfungen, übliche Kostenrahmen, Sanktionen sowie den Umgang mit Bewohnern, um die gesetzlichen Pflichten nach dem Brandschutzrecht zuverlässig zu erfüllen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Die Brandschutzinspektion in einem Mehrfamilienhaus ist eine wichtige, nach dem japanischen Feuerwehrgesetz vorgeschriebene Prüfung für den vorbeugenden Brandschutz. Werden diese Prüfungen vernachlässigt, drohen nicht nur Sanktionen, sondern auch erhebliche Schäden im Fall eines Brandes. In diesem Artikel erläutern wir die Arten der Brandschutzinspektionen, ihre Inhalte, die üblichen Kosten und mögliche Strafen.

Welche Arten von Brandschutzeinrichtungen sind in einem Mehrfamilienhaus installiert?

In Mehrfamilienhäusern sind mehrere gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzeinrichtungen installiert. Es ist sinnvoll, die wichtigsten Arten und ihre Funktionen zu verstehen.

Alarmanlagen

Dazu gehören automatische Brandmeldeanlagen und Notwarnanlagen. Automatische Brandmeldeanlagen erkennen einen Brand selbstständig und melden ihn dem gesamten Gebäude, während Notwarnanlagen durch manuelles Drücken eines Schalters Alarm auslösen.

Löscheinrichtungen

Dazu zählen Feuerlöscher, Innenhydranten und Sprinkleranlagen. Feuerlöscher müssen gesetzlich innerhalb einer Gehentfernung von 20 Metern zu den zu schützenden Bereichen installiert sein, daher ist es wichtig, ihre Handhabung im Alltag zu kennen.

Fluchteinrichtungen

Installiert werden unter anderem Fluchtleitern, Rettungssäcke und Fluchtseile. Es ist wichtig darauf zu achten, dass vor der Fluchtluke auf dem Balkon keine Gegenstände abgestellt werden.

Einrichtungen, die für Löscharbeiten erforderlich sind

Dazu gehören verbundene Löschwasserleitungen und Notstromanschlüsse, die die Feuerwehr bei ihren Löscharbeiten unterstützen.

Welche Arten von Brandschutzinspektionen gibt es in einem Mehrfamilienhaus?

Es gibt zwei Arten von Brandschutzinspektionen: Geräteinspektionen und Gesamtinspektionen. Beide müssen regelmäßig durchgeführt werden.

Geräteinspektion (zweimal jährlich)

Diese Inspektion wird alle sechs Monate durchgeführt und prüft das äußere Erscheinungsbild sowie die Funktionen der Brandschutzeinrichtungen. Zu den Hauptpunkten gehören der Zustand von Meldern und Feuerlöschern sowie die Funktionsprüfung der Notbeleuchtung.

Gesamtinspektion (einmal jährlich)

Bei dieser einmal jährlich durchgeführten Inspektion werden die Brandschutzeinrichtungen tatsächlich in Betrieb gesetzt, um ihre Funktion zu prüfen. Im Vergleich zur Geräteinspektion erfolgt eine detailliertere Überprüfung, bei der umfassend bewertet wird, ob die Anlagen ordnungsgemäß arbeiten.

Wie hoch sind die üblichen Kosten für eine Brandschutzinspektion?

Die Kosten für eine Brandschutzinspektion unterscheiden sich je nach Größe des Mehrfamilienhauses und Art der installierten Einrichtungen.

Richtwerte nach Gebäudegröße

Üblich sind etwa 30.000 bis 50.000 Yen für kleine Mehrfamilienhäuser mit rund 10 Einheiten, 80.000 bis 150.000 Yen für mittelgroße Objekte mit rund 30 Einheiten und 150.000 bis 300.000 Yen für große Gebäude mit 50 oder mehr Einheiten. Je mehr Arten von Löscheinrichtungen vorhanden sind, desto höher fallen die Kosten aus.

Punkte zur Kostensenkung

Wichtig ist, Angebote von mehreren Anbietern einzuholen und sie in der Eigentümergemeinschaft sorgfältig zu vergleichen. In manchen Fällen werden bei Jahresverträgen auch Rabatte gewährt.

Welche Strafen drohen bei unterlassener Brandschutzinspektion?

Das Unterlassen einer Brandschutzinspektion ist ein Gesetzesverstoß, für den strenge Sanktionen vorgesehen sind.

Strafen nach dem Feuerwehrgesetz

Für die Nichtmeldung von Prüfergebnissen oder falsche Meldungen können Geldbußen von bis zu 300.000 Yen oder Haft verhängt werden. Die Verantwortung trägt die zur Verwaltung des Gebäudes berechtigte Person oder Organisation, also etwa der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft.

Haftungsrisiken im Brandfall

Kommt es zu einem Brand, obwohl die Brandschutzinspektion vernachlässigt wurde, kann auch eine strafrechtliche Verantwortung in Betracht kommen. Um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, sollten die Prüfungen daher zuverlässig durchgeführt werden.

Wie ist vorzugehen, wenn Bewohner die Brandschutzinspektion ablehnen?

Für die Brandschutzinspektion ist der Zutritt zu Sondereigentumsbereichen erforderlich, doch in manchen Fällen verweigern Bewohner diesen Zugang.

Frühzeitige Information und Terminabstimmung

Der Prüftermin sollte ab einem Monat vorher per Aushang oder schriftlicher Mitteilung angekündigt werden. Für Bewohner, denen der Termin nicht passt, sollten Ausweichtermine angeboten werden. Mehrere Gelegenheiten erhöhen die Teilnahmequote.

Vorgehen auf Grundlage der Gemeinschaftsordnung

Wenn in der Gemeinschaftsordnung eine Mitwirkungspflicht an Brandschutzinspektionen festgelegt ist, schafft das eine klare Grundlage für das Vorgehen im Ablehnungsfall.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. In welchen Abständen werden Brandschutzinspektionen in Mehrfamilienhäusern durchgeführt?

Nach dem Feuerwehrgesetz ist die Geräteinspektion zweimal jährlich (alle sechs Monate) und die Gesamtinspektion einmal jährlich vorgeschrieben.

F. Müssen Bewohner bei der Brandschutzinspektion anwesend sein?

Für die Inspektion von Sondereigentumsbereichen ist die Anwesenheit der Bewohner oder eine Zutrittserlaubnis erforderlich. Bei Abwesenheit gibt es auch Fälle, in denen die Hausverwaltung mit einem hinterlegten Schlüssel arbeitet.

F. Wohin werden die Ergebnisse der Brandschutzinspektion gemeldet?

Die Prüfergebnisse werden der zuständigen Feuerwehr gemeldet. Für bestimmte brandgefährdete Objekte ist eine jährliche Meldung vorgeschrieben, für nicht bestimmte Objekte eine Meldung alle drei Jahre.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte