Skip to content
Real Estate Intelligence
COLUMN

Hausbau auf 50 Tsubo Grundstück: 3 Punkte zu Bebaubarkeit, Geschossfläche und Raumnutzung

Dieser Leitfaden erläutert die Größen- und Grundrissmöglichkeiten eines Hauses auf einem 50-Tsubo-Grundstück. Außerdem zeigt er, wie Keller, Balkon und Loft die nutzbare Fläche erweitern können, und erklärt die Grundlagen von Bebauungs- und Geschossflächenzahl.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Beim Bau eines Einfamilienhauses beeinflusst die Grundstuecksgroesse sowohl den Grundriss als auch die Wohnqualitaet. Ein Grundstueck mit 50 Tsubo (ca. 165 m²) bietet grosszuegige Flaechen und liegt deutlich ueber der durchschnittlichen Grundstuecksgroesse fuer ein individuell geplantes Haus (38 Tsubo). In diesem Artikel erklaeren wir welche Wohnmoeglichkeiten sich auf einem 50-Tsubo-Grundstueck realisieren lassen und welche Punkte wichtig sind, um die Flaeche optimal zu nutzen.

Wie gross ist ein 50-Tsubo-Grundstueck und was kann darauf gebaut werden?

50 Tsubo entsprechen etwa 165 m² und sind damit etwas groesser als ein Volleyballfeld. Allerdings darf das Grundstueck baurechtlich nicht vollstaendig bebaut werden. Deshalb ist ein Verstaendnis von Bebauungsquote und Geschossflaechenzahl Voraussetzung.

Was sind Bebauungsquote und Geschossflaechenzahl?

Die Bebauungsquote bezeichnet das Verhaeltnis der bebauten Flaeche zur Grundstuecksflaeche und ist je nach Nutzungsgebiet in einem Bereich von 30 bis 80 % festgelegt. Die Geschossflaechenzahl bestimmt die Obergrenze der gesamten Geschossflaeche. Bei 50 Tsubo und einer Bebauungsquote von 50 % betraegt die maximal bebaubare Flaeche etwa 82,5 m² (rund 25 Tsubo).

Wohnoptionen auf 50 Tsubo

  • Zweifamilienhaus: Auch eine vollstaendig getrennte Loesung mit separatem Eingang und Bad laesst sich realisieren
  • Haus mit Innenhof: Ein Courtyard-House-Konzept mit Fokus auf Tageslicht und Offenheit ist moeglich
  • Bungalow: Wegen Barrierefreiheit und geringer Wartungskosten in den letzten Jahren besonders gefragt

Welche drei Punkte helfen, die Wohnflaeche zu vergroessern?

Auch innerhalb der Grenzen der Bebauungsquote laesst sich der tatsaechliche Wohnraum mit den folgenden Massnahmen erweitern.

1. Nutzung eines Kellergeschosses

Bei Wohnhaeusern wird ein Keller nicht in die Berechnung der Geschossflaechenzahl einbezogen, wenn er hoechstens ein Drittel der Gebaeude-Geschossflaeche ausmacht. Er bietet gute Schall- und Waermedaemmung und kann vielseitig als Heimkino, Stauraum oder Arbeitsbereich genutzt werden.

2. Anlage von Veranda oder Balkon

Veranden und Balkone, die nicht mehr als 1 m aus der Aussenwand des Gebaeudes herausragen, werden nicht zur gesamten Geschossflaeche gerechnet. Allerdings kann es bei einer Bebauungsquote nahe der Obergrenze Faelle geben, in denen eine Anlage nicht moeglich ist, daher ist eine vorherige Pruefung erforderlich.

3. Nutzung von Dachboden oder Loft

Wenn die Hoehe 1,4 m oder weniger betraegt und die Flaeche nicht mehr als die Haelfte der darunterliegenden Geschossflaeche ausmacht, werden Dachboden oder Loft weder als Geschoss noch als gesamte Geschossflaeche angerechnet. Als Stauraum ist diese Loesung besonders effektiv.

Worauf Sie beim Bau eines Hauses auf 50 Tsubo achten sollten

Mit einem grossen Haus steigen auch die Energie- und Instandhaltungskosten entsprechend an. Wenn Sie einen Luftraum ueber mehrere Etagen einplanen, kann die Effizienz der Klimatisierung sinken. Zudem sollte beruecksichtigt werden, dass nach dem Auszug der Kinder ungenutzte Zimmer entstehen koennen. Entscheidend ist eine Planung, die nicht nur die aktuelle Familienkonstellation, sondern auch den Lebensstil in 10 bis 20 Jahren beruecksichtigt.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie viele LDK kann man auf einem 50-Tsubo-Grundstueck bauen?

Das haengt von Bebauungsquote und Geschossflaechenzahl ab. In einem typischen Wohngebiet (Bebauungsquote 50 %, Geschossflaechenzahl 100 %) ist jedoch eine gesamte Geschossflaeche von etwa 165 m² moeglich. Auch ein Haus mit 4LDK bis 5LDK laesst sich gut realisieren.

F. Welche Vorteile hat ein Bungalow auf 50 Tsubo?

Ein Bungalow hat eine einfache Struktur, ist erdbebensicher und laesst sich leicht barrierefrei gestalten. Auch Geruestkosten und Ausgaben fuer die Aussenwandwartung fallen meist geringer aus als bei einem zweigeschossigen Haus.

F. Kann ein Keller auf jedem Grundstueck gebaut werden?

Auf Grundstuecken mit hohem Grundwasserstand oder weichem Baugrund koennen die Baukosten deutlich steigen, daher ist eine Baugrunduntersuchung unverzichtbar. Je nach Gebietsentwicklungsplan koennen zudem Einschraenkungen bestehen.

F. Gibt es steuerliche Vorteile bei einem Zweifamilienhaus?

Wenn die Sonderregelung fuer kleine Wohnbaugrundstuecke greift, kann sich der fuer die Erbschaftsteuer massgebliche Bodenwert in manchen Faellen um bis zu 80 % verringern. Die Voraussetzungen sollten Sie mit einem Steuerberater pruefen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte