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So vermeiden Sie Streit bei der Auszugsabrechnung | Abrechnung verstehen, Leitlinien zur Wiederherstellung des Ursprungszustands und Prüfpunkte

Ein praxisnaher Leitfaden, um Streit bei der Auszugsabrechnung zu vermeiden. Ein Profi für Mietverwaltung erläutert, wie Sie die Auszugsabrechnung lesen, welche Maßstäbe die Leitlinien zur Wiederherstellung des Ursprungszustands setzen, welche Kosten üblich sind und worauf Sie bei der Wohnungsabnahme achten sollten.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Streitigkeiten bei der Auszugsabrechnung gehoeren in der Mietverwaltung zu den haeufigsten Problemen. Als professionelle Fachleute in der Verwaltung erklaeren wir, wie Sie eine Abrechnung korrekt lesen und welche Pruefpunkte helfen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

Wann kommt die Auszugsabrechnung? Der grundlegende Ablauf

Die Auszugsabrechnung (Kautionsabrechnung) ist ein Dokument, das ausweist, in welchem Umfang die Kaution beim Auszug zurueckerstattet wird. Sie wird vom Vermieter oder von der Hausverwaltung erstellt und geht in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Auszug zu. Ist im Vertrag eine Rueckzahlungsfrist festgelegt, gilt diese.

Woran orientieren sich die Auszugskosten? Die Leitlinien zur Wiederherstellung des Ursprungszustands verstehen

Die Auszugskosten werden auf Grundlage der Leitlinien des Ministeriums fuer Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zu Streitigkeiten rund um die Wiederherstellung des Ursprungszustands festgelegt. Grundsaetzlich gilt: Abnutzung durch Alterung traegt der Vermieter, Schaeden durch Fahrlaessigkeit oder Vorsatz des Mieters traegt der Mieter.

Gerade weil diese Abgrenzung schwierig ist, entstehen hier besonders leicht Streitigkeiten. Selbst fuer Profis der Mietverwaltung ist dies ein Bereich, in dem sorgfaeltige Entscheidungen gefragt sind.

Welche Pruefpunkte helfen, Streit bei der Abrechnung zu vermeiden?

Die einzelnen Positionen der Abrechnung sorgfaeltig pruefen

Wenn Ihnen die Abrechnung zugeht, pruefen Sie bitte insbesondere die folgenden Punkte.

  • Ob der Anteil fuer normale Abnutzung angemessen abgezogen wurde
  • Ob die Betraege fuer das Erneuern des Bodenbelags (bei 6 Tatami-Matten etwa 100.000 bis 150.000 Yen) oder fuer das Erneuern der Tapete (bei 6 Tatami-Matten etwa 40.000 bis 50.000 Yen) angemessen sind
  • Ob trotz nur teilweiser Beschaedigung keine Kosten fuer eine vollstaendige Erneuerung verlangt werden
  • Ob keine ueberhoehten Forderungen vorliegen, etwa durch die Berechnung einer groesseren Flaeche als tatsaechlich vorhanden

Pruefpunkte bei der Wohnungsabnahme

  • Kratzer und Verschmutzungen an Boden und Waenden: Normale Alterung, etwa durch Sonneneinstrahlung, traegt der Vermieter; Nikotinverschmutzungen durch Rauchen traegt der Mieter
  • Maengel an Einrichtungen und Geraeten: Melden Sie Defekte umgehend der Hausverwaltung oder dem Vermieter
  • Schimmel durch Kondensation: In den meisten Faellen wird unterlassene Reaktion auf Kondensation als Verschulden des Mieters bewertet

Haeufige Fragen (FAQ)

Q. Was sollte ich tun, wenn ich die Abrechnungssumme nicht nachvollziehen kann?

Bitten Sie zunaechst den Vermieter oder die Hausverwaltung um eine nachvollziehbare Begruendung. Fuehrt auch das nicht zu einer Loesung, kommen eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder auch ein Verfahren vor dem Bagatellgericht in Betracht.

Q. Wie verhaelt es sich mit den Auszugskosten bei einer Wohnung ohne Kaution?

Auch wenn keine Kaution hinterlegt wurde, werden Reparaturkosten in Rechnung gestellt, wenn sie auf ein Verschulden des Mieters zurueckgehen. Da beim Auszug eine separate Abrechnung erforderlich sein kann, ist es wichtig, den Zustand der Wohnung beim Einzug mit Fotos festzuhalten.

Q. Wie kann eine Hausverwaltung Auszugsstreitigkeiten verringern?

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug detailliert und teilen Sie die Checkliste mit dem Mieter. Auch die Wohnungsabnahme beim Auszug sollte sorgfaeltig erfolgen, damit eine transparente Abrechnung auf Grundlage der Leitlinien moeglich wird.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte