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Kostenbelastung beim Wiederaufbau von Gebrauchtwohnungen und Risikomanagement für Investoren

Erklärt die Kostenbelastungsstruktur beim Wiederaufbau von Gebrauchtwohnungen und das Risikomanagement für Investoren.

Etwa 1 Min. Lesezeit

Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung (Mansion) zu Investitionszwecken wird ein Risiko oft übersehen: die Kostenbelastung beim Neubau. Wird der Neubau beschlossen, können auch Investoren (Sondereigentümer) zu hohen Beteiligungen herangezogen werden. Dieser Artikel erläutert den Zeitpunkt des Neubaus, die Struktur der Kostenbelastung und die Maßnahmen, die Investoren ergreifen sollten.

Warum müssen gebrauchte Eigentumswohnungen neu gebaut werden?

Hauptursache ist die Alterung. Ab 30–40 Jahren reichen Großsanierungen von Fassaden und Sanitärbereich oft nicht mehr aus. Zudem können Objekte, die nach alten Vorschriften errichtet wurden, durch Novellen des Baugesetzes als unzureichend feuer- und erdbebenfest eingestuft werden.

Die gesetzliche Nutzungsdauer beträgt 47 Jahre

Die gesetzliche Nutzungsdauer von Stahlbeton- (RC) und Stahl-Stahlbetonbauten (SRC) liegt bei 47 Jahren. Dies ist jedoch ein steuerlicher Abschreibungsmaßstab, kein physisches Lebensdauer-Limit. Bei guter Pflege können Objekte das Zwei- bis Dreifache der gesetzlichen Nutzungsdauer überdauern.

Tatsächliche Neubauten sind selten

Laut MLIT befanden sich im Reiwa 3 (2021) landesweit nur 303 Eigentumswohnanlagen in einem Neubaustadium (abgeschlossen, in Vorbereitung oder in Umsetzung). Hauptgrund ist die hohe Kostenbelastung.

Wie wird die Kostenbelastung beim Neubau bestimmt?

Objekte mit Eigenbeteiligung

Bei Objekten mit geringer Geschossflächenzahl (GFZ), bei denen ein Neubau weder Flächengewinn noch Verkaufserlös zulässt, fallen die Kosten den Sondereigentümern zur Last. Bei einer rund 60 m² großen Eigentumswohnung sind häufig 10–20 Mio. Yen Eigenbeteiligung üblich; der Großteil der Eigentumswohnungen in Japan fällt in dieses Muster.

Objekte ohne Eigenbeteiligung

Wenn die GFZ noch Reserven bietet und die Baukosten durch den Verkauf neuer Wohneinheiten gedeckt werden können, kann die Belastung der Bewohner bei null liegen. Objekte in beliebten Wohnlagen großer Städte erfüllen diese Bedingungen häufiger.

Voraussetzungen für den Neubaubeschluss

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist für einen Neubau die Zustimmung von mindestens 4/5 der Sondereigentümer erforderlich. Bei großem Widerstand wird der Neubau aufgeschoben oder verworfen – mit dem Risiko, dass die Alterung nicht behoben wird.

3 Entscheidungsachsen für Investoren

EntscheidungsachsePrüfpunkte
GFZ-ReserveSpielraum für zusätzliche Wohnflächen und kalkulierter Verkaufserlös nach Neubau
Stand der ReparaturrücklagenUnterdeckung ist ein Indikator für Großsanierungs- und Neubauk-Risiken
Baujahr und Exit-StrategieBei Überschreitung der gesetzlichen Nutzungsdauer ist Finanzierung schwierig; Verkaufszeitpunkt entscheidend

Wiedereinzug oder Auszug

Nach dem Neubaubeschluss bleibt die binäre Wahl: Wiedereinzug (mit Kostenbeteiligung in den Neubau einziehen) oder Auszug (Rechte an die Eigentümergemeinschaft verkaufen). Der Verkaufspreis beim Auszug liegt tendenziell niedrig; deshalb sollte vor dem Beschluss eine Verkaufsbewertung eingeholt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie häufig kommt es zu Neubauten gebrauchter Eigentumswohnungen?

Sehr selten. Landesweit nur einige Dutzend Fälle pro Jahr. Wegen der hohen Kostenbelastung und der Schwierigkeit, die Bewohner einzuvernehmen, wird in den meisten Anlagen kein Neubau durchgeführt.

F. Lässt sich die Kostenbelastung vermeiden?

Wer dem Beschluss widerspricht und sich für den Auszug entscheidet, entgeht der Belastung. Allerdings liegt der Verkaufspreis der Rechte an die Eigentümergemeinschaft unter dem Marktpreis.

F. Was kennzeichnet gebrauchte Eigentumswohnungen mit geringem Neubauk-Risiko?

GFZ-Reserve, Lage in einer beliebten Gegend und ausreichend dotierte Reparaturrücklagen weisen auf ein vergleichsweise geringes Risiko hin.

F. Sollte man in Objekte investieren, die die gesetzliche Nutzungsdauer von 47 Jahren überschritten haben?

Da Finanzierung schwer und Abschreibung nicht mehr möglich ist, sind die Investitionsvorteile begrenzt. Die Entscheidung sollte nur nach sorgfältiger Simulation der tatsächlichen Rendite und der Exit-Strategie erfolgen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er verfügt über elf japanische Berufsqualifikationen: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte