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Abrisskosten für ein 50-Tsubo-Haus: Kosten nach Holz-, Stahl- und RC-Bauweise plus Spartipps

Ausführliche Übersicht zu den Abrisskosten eines 50-Tsubo-Hauses nach Bauweise: Holz, Stahl und Stahlbeton. Außerdem behandeln wir Nebenarbeiten, Asbestbeseitigung und drei Punkte zur Kostensenkung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie den Abriss eines Hauses in Erwägung ziehen, fragen Sie sich verständlicherweise, welche Kosten dafür anfallen. In diesem Artikel erläutern wir die Richtwerte für die Abrisskosten eines 50-Tsubo-Hauses nach Bauweise sowie Punkte, mit denen sich die Kosten senken lassen.

Wie hoch sind die Abrisskosten für ein Haus mit 50 Tsubo?

Die Abrisskosten unterscheiden sich je nach Gebäudestruktur deutlich. Als grober Richtwert gelten bei Holzbau etwa 1,25 bis 1,75 Millionen Yen, bei Stahlbau etwa 2,0 bis 2,5 Millionen Yen und bei Stahlbetonbau etwa 2,5 bis 4,0 Millionen Yen.

Bei Holzbau

Der Preis pro Tsubo liegt bei etwa 25.000 bis 35.000 Yen, sodass sich bei 50 Tsubo rund 1,25 bis 1,75 Millionen Yen ergeben. In der Regel wird mit einer Kombination aus schwerem Gerät und Handabbruch gearbeitet. Auf engen Grundstücken dominiert jedoch der Handabbruch, was die Kosten erhöht.

Bei Stahlbau

Der Preis pro Tsubo liegt bei etwa 40.000 bis 50.000 Yen, sodass sich bei 50 Tsubo rund 2,0 bis 2,5 Millionen Yen ergeben. Bei älteren Gebäuden mit Asbest kann der Betrag in manchen Fällen fast 3 Millionen Yen erreichen.

Bei Stahlbetonbau

Der Preis pro Tsubo liegt bei etwa 50.000 bis 80.000 Yen, sodass sich bei 50 Tsubo rund 2,5 bis 4,0 Millionen Yen ergeben. Bei Einsatz eines Sauerstoffbrenners können die Kosten noch weiter steigen.

Regionale Unterschiede

In Tokio liegt der Preis pro Tsubo bei Stahlbetonbauten bei 60.000 bis 80.000 Yen, während er in ländlicheren Regionen auf 40.000 bis 50.000 Yen sinken kann. Für die genaue Summe sollten Sie in jedem Fall ein Angebot einholen.

Welche Kosten fallen zusätzlich zu den Abrissarbeiten an?

Kosten für Nebenarbeiten

Dazu zählen die Kosten für die Entfernung von Gartensteinen und Bäumen, Carports, Blockmauern und ähnlichen Anlagen. Je mehr entfernt werden muss, desto höher fallen die Gesamtkosten aus.

Kosten für die Entfernung vergrabener Gegenstände

Dazu gehören die Kosten für die Beseitigung von unterirdischem Müll, Abfällen, Brunnen oder Klärgruben. In manchen Fällen werden diese erst während der Abrissarbeiten entdeckt, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Kosten für die Asbestentfernung

Allein die Asbestentfernung kann mehrere Hunderttausend bis mehrere Millionen Yen kosten. Bei älteren Gebäuden ist daher eine Voruntersuchung erforderlich.

Wie lassen sich die Abrisskosten senken?

Mehrere Angebote einholen

Durch den Vergleich mehrerer Anbieter finden Sie ein Unternehmen mit einem guten Gleichgewicht aus Zuverlässigkeit und Preis. Bei extrem günstigen Angeboten ist jedoch Vorsicht geboten.

Hausrat selbst entfernen und entsorgen

Wenn Sie die Entsorgung der verbliebenen Gegenstände dem Unternehmen überlassen, kann dies sehr teuer werden. Wenn Sie die Entsorgung selbst übernehmen, lassen sich die Kosten deutlich senken.

Kommunale Zuschüsse und Förderprogramme nutzen

Je nach Kommune können Zuschüsse von mehreren Hunderttausend Yen verfügbar sein. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrer Kommune oder dem Abrissunternehmen.

Fazit

Die Abrisskosten unterscheiden sich je nach Bauweise und Region erheblich. Durch den Vergleich von Angeboten, die eigene Entsorgung von Restgegenständen und die Nutzung von Fördermitteln lassen sich die Kosten jedoch reduzieren. Gehen Sie planvoll vor, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Können Abrisskosten in ein Hypothekendarlehen einbezogen werden?
A. Bei einem Neubau nach Abriss kann es Fälle geben, in denen die Abrisskosten in das Hypothekendarlehen einbezogen werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Finanzinstitut.
Q. Wie lange dauern Abrissarbeiten in der Regel?
A. Bei einem Holzhaus mit 50 Tsubo beträgt die Richtdauer etwa 1 bis 2 Wochen, bei einem Stahlbetonbau etwa 3 bis 4 Wochen. Je nach Wetter und Standortbedingungen kann die Dauer abweichen.
Q. Ist eine Asbestuntersuchung verpflichtend?
A. Seit April 2022 ist bei Abrissarbeiten ab einer bestimmten Größenordnung eine vorherige Asbestuntersuchung verpflichtend.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte