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Was ist eine Wohngemeinschaft? Unterschiede zum Share House, Vorteile und Wohnungssuche

Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede zwischen Wohngemeinschaft und Share House sowie deren Vor- und Nachteile und die Suche nach einer passenden Immobilie. Außerdem behandelt er Regeln zur Konfliktvermeidung und Tipps für eine erfolgreiche Mieterauswahl.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

Was ist eine Wohngemeinschaft? Dabei handelt es sich um eine Wohnform, bei der mehrere Personen gemeinsam eine Mietimmobilie anmieten und zusammen leben. In den vergangenen Jahren hat das Interesse daran zugenommen, und auch die Zahl der Wohnungen, in denen eine WG erlaubt ist, steigt. Dennoch ist vielen nicht klar, worin der Unterschied zu einem Share House oder zu Wohnungen mit Zulassung für zwei Personen liegt. In diesem Artikel erläutern wir die Merkmale einer Wohngemeinschaft sowie ihre Vor- und Nachteile und zeigen, wie Sie passende Objekte finden.

Was ist eine Wohngemeinschaft? Worin unterscheidet sie sich von einem Share House oder einer Wohnung für zwei Personen?

Eine Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, bei der mehrere Personen gemeinsam einen Vertrag für eine Wohnung abschließen und zusammen leben. Da es keinen Verwalter gibt, müssen die Mitbewohner Verwaltung und Organisation selbst übernehmen.

Bei Mietobjekten gibt es für Wohngemeinschaften im Wesentlichen zwei Muster: Ein Hauptmieter mietet die Wohnung an und untervermietet sie an die Mitbewohner, oder alle schließen gemeinsam einen Vertrag mit der Hausverwaltung ab. Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Mietverwaltung im Voraus zu prüfen. In jedem Fall gilt: Es ist wichtig, Regeln zu Miete und Nebenkosten, zum Vorgehen beim Auszug eines Mitbewohners und zum Umgang mit Wertsachen vorab festzulegen.

Unterschied zum Share House

Ein Share House hat einen Betreiber oder Verwalter (Hausmeister oder Verwaltungsgesellschaft). Das ist der größte Unterschied zur Wohngemeinschaft. Toilette und Bad werden häufig gemeinsam genutzt, und für den Einzug müssen bestimmte Prüfungsstandards erfüllt werden. Es gibt Einzelzimmer für eine Person sowie Mehrbett- oder Dormitory-Typen für mehrere Bewohner.

Unterschied zu Wohnungen für zwei Personen oder mehrere Bewohner

Eine Wohnung mit Zulassung für zwei Personen ist ein Objekt, in das Paare oder Ehepartner mit Heiratsabsicht einziehen können. Da mit einem langfristigen Mietverhältnis gerechnet wird, ist die Prüfung oft leichter zu bestehen. Bei Mehrpersoneneinzug wird in der Regel vorausgesetzt, dass es sich um denselben Haushalt handelt.

Andererseits können in einer Wohngemeinschaft auch Freunde oder Kollegen zusammen wohnen, selbst wenn sie nicht demselben Haushalt angehören. Die Entscheidungskriterien sind gesetzlich nicht festgelegt und liegen im Ermessen des Vermieters.

Für wen eignet sich eine Wohngemeinschaft?

Eine Wohngemeinschaft passt nicht zu jedem. Wer die folgenden Eigenschaften mitbringt, ist dafür grundsätzlich gut geeignet.

  • Menschen, denen das Zusammenleben mit anderen nichts ausmacht: Personen, die angemessen kommunizieren können
  • Menschen, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können: Personen, die ihren Alltag eigenständig bewältigen
  • Menschen, die klar sagen können, was sie möchten: Personen, die ohne Streitbereitschaft sachlich sprechen können
  • Menschen mit finanzieller Stabilität: Personen, die ihre monatlichen Zahlungen zuverlässig leisten können
  • Menschen, die unterschiedliche Wertvorstellungen respektieren können: Personen, die verschiedene Lebensgewohnheiten akzeptieren können

Was sind die Vor- und Nachteile einer Wohngemeinschaft?

Bevor Sie eine Wohngemeinschaft beginnen, sollten Sie sowohl die Vorteile als auch die Nachteile verstehen.

Vorteile

  • Geringere finanzielle Belastung: Miete und Nebenkosten können geteilt werden. Wenn sich zwei Personen eine 1LDK-Wohnung in Tokio (100.000 bis 120.000 Yen) teilen, liegen die Kosten pro Person bei etwa 50.000 bis 60.000 Yen
  • Haushaltsaufgaben können aufgeteilt werden: Durch eine Aufteilung nach Wochentagen oder Aufgaben bleibt mehr freie Zeit
  • Weniger Einsamkeit: Das Zusammenleben bietet emotionale Unterstützung und mindert die Unsicherheit beim ersten Alleinwohnen
  • Gegenseitige Unterstützung: Etwa bei Krankheit oder der Annahme von Paketen, was auch das Sicherheitsgefühl erhöht
  • Ein geregelter Tagesrhythmus: Die Anwesenheit von Mitbewohnern hilft, einen nachlässigen Lebensstil zu vermeiden

Nachteile

  • Möglichkeit von Konflikten: Es kann Streit über Geldfragen oder die Nutzung gemeinsamer Bereiche geben
  • Weniger Privatsphäre: Auch mit eigenem Zimmer gibt es keine vollständige Freiheit
  • Stress kann sich leichter aufbauen: Unterschiede im Lebensrhythmus oder Einschränkungen bei Besuchen können belasten
  • Plötzliches Ende der Wohngemeinschaft: Durch veränderte Umstände eines Mitbewohners kann die WG unerwartet enden

Welche Punkte sind wichtig, um Probleme zu vermeiden?

Für ein angenehmes Leben in einer Wohngemeinschaft sind vorab festgelegte Regeln unverzichtbar. Achten Sie auf die folgenden sechs Punkte.

1. Lebensregeln festlegen

Die folgenden Punkte sollten unbedingt vorab geklärt werden.

PunktFestzulegender Inhalt
KostenAnteil und Methode der Zahlung von Miete sowie Wasser-, Strom- und Gaskosten
Aufteilung der HausarbeitZuständigkeiten für Putzen und Kochen sowie Regeln für den Wechsel
GemeinschaftseinrichtungenNutzungsregeln für Küche, Bad und Toilette
Gemeinsame VerbrauchsartikelZuständigkeit für den Kauf von Toilettenpapier und Ähnlichem
RauchenFestlegung der Orte, an denen Rauchen erlaubt ist
BesucherRegeln zur vorherigen Abstimmung von Besuchen und Übernachtungen

2. Privatsphäre respektieren

Nicht ungefragt das Zimmer des anderen betreten oder dessen Wäsche aufhängen. Eine Haltung, die die Privatsphäre des anderen respektiert ist der Schlüssel für eine gute Beziehung.

3. Kein Geld verleihen oder leihen

Auch kleine Geldbeträge können eine Beziehung belasten. Legen Sie daher vorab fest, wie vorzugehen ist, wenn jemand nicht zahlen kann.

4. Wertsachen selbst verwalten

Portemonnaie, Sparbuch, Siegel, Kreditkarten und andere Wertsachen sollten von jeder Person selbst verwaltet werden. Vereinbaren Sie außerdem, Zimmer abzuschließen oder Wertsachen in einem Safe aufzubewahren.

5. Notfallkontakte teilen

Für den Fall von Krankheit oder Unfällen sollten die Kontaktdaten von Arbeitsplatz und Familie geteilt werden.

6. Regeln für den Auszug

Wenn Fristen für die Auszugsankündigung, Sanktionen bei kurzfristigem Auszug und die Berechnung der Miete bei einem Auszug mitten im Monat festgelegt sind, lässt sich auch auf eine plötzliche Auflösung der WG reagieren.

Warum gibt es so wenige Objekte, in denen Wohngemeinschaften erlaubt sind?

Tatsächlich gibt es noch immer viele Wohnungen, in denen Wohngemeinschaften nicht erlaubt sind. Die Hauptgründe dafür sind die folgenden zwei Punkte.

  • Beschwerden vermeiden: Es besteht das Risiko von Nachbarschaftsbeschwerden wegen Lärmbelästigung unter Freunden
  • Schnellerer Auszug: Bei Konflikten zieht oft eine Person aus, wodurch die Miete möglicherweise nicht mehr gezahlt werden kann

Vermieter bevorzugen daher oft Alleinstehende oder Familien, bei denen ein stabiles und langfristiges Mietverhältnis zu erwarten ist.

Wie wählt man eine geeignete Wohnung für eine Wohngemeinschaft aus?

Für ein angenehmes WG-Leben ist die richtige Objektauswahl entscheidend.

Wichtige Punkte beim Grundriss

  • 2LDK: Ein Grundriss mit ähnlich großen Zimmern hilft, Konflikte zu vermeiden
  • 2DK: Hier lässt sich die Miete im Vergleich zu 2LDK reduzieren
  • 3DK: Geeignet für drei Bewohner oder für ausreichend Gemeinschaftsfläche
  • Lage der Privatzimmer: Wählen Sie einen Grundriss, in dem die Zimmer voneinander entfernt liegen, um Schallübertragung zu verringern

Getrenntes Bad und WC sind unverzichtbar

Bei einem Unit-Bad kann eine Person die Toilette nicht benutzen, während die andere badet. Das ist unpraktisch.Suchen Sie daher bevorzugt nach Objekten mit getrenntem Bad und WC.

Wie findet man passende Objekte?

  • Filtern Sie auf Suchportalen nach Kriterien wie „WG erlaubt“ oder „Mitbewohner erlaubt“
  • Sprechen Sie direkt mit Immobilienunternehmen und suchen Sie nach Objekten, bei denen sich eine WG-Nutzung verhandeln lässt

Wie erhöht man die Chancen, die Einzugsprüfung für eine Wohngemeinschaft zu bestehen?

Bei WG-geeigneten Objekten kann die Einzugsprüfung streng sein. Achten Sie auf die folgenden Punkte.

  • Bürge: Wählen Sie eine Person mit stabilem Einkommen (zum Beispiel ein fest angestelltes Elternteil)
  • Vertragspartner: Der Vertrag sollte auf die Person mit dem höheren Einkommen laufen
  • Auftreten: Treten Sie bei der Bewerbung zuverlässig und aufrichtig auf

Auch bei Teilzeitbeschäftigung oder freier Arbeit bestehen gute Chancen auf eine Zusage, wenn eine längere Beschäftigungsdauer und ausreichende Ersparnisse vorhanden sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Was ist der größte Unterschied zwischen einer Wohngemeinschaft und einem Share House?

Es geht um das Vorhandensein eines Verwalters. In einem Share House gibt es einen Betreiber, in einer Wohngemeinschaft dagegen nicht. Deshalb müssen die Mitbewohner Verwaltung und Organisation selbst übernehmen.

Q. Wie stark kann die Miete in einer Wohngemeinschaft sinken?

Wenn sich zwei Personen eine 1LDK-Wohnung in Tokio (Miete 100.000 bis 120.000 Yen) teilen, liegen die Kosten pro Person bei etwa 50.000 bis 60.000 Yen. Damit ist sie günstiger als ein Einzimmerapartment (70.000 bis 80.000 Yen).

Q. Was sollte ich tun, wenn es in der Wohngemeinschaft zu Problemen kommt?

Die beste Prävention ist, Regeln vorab festzulegen. Halten Sie Regeln zu Geld, Hausarbeit und Besuchen schriftlich fest und besprechen Sie Probleme im Ernstfall ruhig und sachlich.

Q. Wie finde ich ein Objekt, in dem eine Wohngemeinschaft erlaubt ist?

Suchen Sie auf Mietportalen nach Kriterien wie „WG erlaubt“ oder „Mitbewohner erlaubt“, oder sprechen Sie direkt mit einem Immobilienunternehmen, das Ihnen verhandelbare Objekte vorstellen kann.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte