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COLUMN

Problemimmobilien erkennen und Offenlegungspflicht - Wichtige Pruefpunkte vor dem Mietvertrag

Erklärung der Definition von Unfallobjekten, Methoden zu ihrer Erkennung und Regeln zur Offenbarungspflicht. Erfahren Sie, was vor Vertragsabschluss zu prüfen ist und wie Sie bei Verletzung der Offenbarungspflicht vorgehen.

Etwa 2 Min. Lesezeit

Viele Menschen fühlen sich unwohl bei dem Begriff „Unfallobjekt". Diese Immobilien haben in der Regel günstigere Mieten, aber nur wenige wollen dort aktiv wohnen. Wenn Sie die Anzeichen eines Unfallobjekts kennen, können Sie Risiken vor Vertragsabschluss vermeiden. Dieser Artikel erklärt die Definition von Unfallobjekten, Methoden zu ihrer Erkennung und die Offenbarungspflicht.

Was ist ein Unfallobjekt?

Ein Unfallobjekt ist eine Immobilie, in der der Bewohner durch Brand, Suizid, Mord, einsamen Tod o.Ä. innerhalb des Zimmers verstorben ist. Das japanische Recht kennt jedoch keine klare Definition des Begriffs; solche Immobilien gelten als Objekte mit „psychischem Mangel".

Arten von Mängeln

Mängel (Defekte einer Immobilie) lassen sich in vier Kategorien unterteilen:

  • Psychischer Mangel: Vergangene Ereignisse wie Suizid oder Mord
  • Physischer Mangel: Gebäudemängel wie undichte Dächer oder Termitenschäden
  • Umweltbedingter Mangel: Lärm, unangenehme Gerüche, störende Einrichtungen
  • Rechtlicher Mangel: Rechtliche Probleme wie Verstöße gegen das Baugesetzbuch

In der Regel gilt der natürliche Tod älterer Menschen durch Altersschwäche nicht als Unfallobjekt.

Welche Offenbarungspflicht haben Immobilienunternehmen?

Immobilienunternehmen sind verpflichtet, Interessenten über psychische Mängel einer Immobilie zu informieren. Das Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichte 2021 einen Leitfaden mit klaren Offenbarungsstandards.

  • Miete: Offenbarungspflicht für etwa 3 Jahre nach dem Ereignis
  • Kauf: Keine klare Frist, aber Offenbarung ist erforderlich
  • Natürlicher Tod / Alltagesunfälle: Grundsätzlich keine Offenbarungspflicht (außer bei erforderlicher Sonderreinigung)

Beachten Sie, dass bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf die Informationen möglicherweise nicht weitergegeben werden.

Wie erkennt man ein Unfallobjekt?

Folgende Methoden helfen zu prüfen, ob es sich um ein Unfallobjekt handelt:

Angaben auf Immobilienportalen prüfen

Immobilien mit Angaben wie „Offenbarungspflicht vorhanden" oder „psychischer Mangel vorhanden" sind wahrscheinlich Unfallobjekte. Prüfen Sie auch die Bemerkungen auf der Detailseite sorgfältig.

Auf deutlich günstigere Mieten achten

Immobilien, die 20–30 % oder mehr unter dem Marktpreis liegen, sollten kritisch hinterfragt werden. Möglicherweise wurden sie wegen eines Vorfalls günstiger angeboten.

Unfallobjekt-Informationsseiten wie „Oshima Teru" nutzen

Websites, die Informationen über Unfallobjekte bündeln, können ebenfalls hilfreich sein. Nicht alle Unfallobjekte sind dort erfasst, daher sollten Sie sie als ergänzende Informationsquelle betrachten.

Immobilienunternehmen direkt befragen

Vor Vertragsabschluss direkt zu fragen: „Gab es in dieser Immobilie früher Vorfälle?" ist die verlässlichste Methode. Immobilienunternehmen haben eine Offenbarungspflicht und dürfen auf diese Frage keine falschen Antworten geben.

Was tun, wenn man unwissentlich einen Vertrag für ein Unfallobjekt abgeschlossen hat?

Bei nachgewiesener Verletzung der Offenbarungspflicht stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Vertragsauflösung: Der Vertrag kann wegen Verletzung der Offenbarungspflicht aufgelöst werden
  • Schadensersatzforderung: Entschädigung für psychischen Schmerz und Umzugskosten kann gefordert werden
  • Mietminderungsverhandlung: Bei weiterem Verbleib kann eine Mietminderung verhandelt werden

In jedem Fall empfiehlt es sich, die Besonderheiten von Mietverträgen zu verstehen und rechtlichen Rat einzuholen.

Welche Maßnahmen sollte ein Vermieter ergreifen, um eine Klassifizierung als Unfallobjekt zu vermeiden?

Als Eigentümer können Sie das Risiko der Unfallobjekt-Klassifizierung durch folgende Maßnahmen reduzieren:

  • Einführung von Überwachungsdiensten: Wohlfahrtsprüfungen für ältere Alleinmieter
  • Mieterprüfung: Überprüfung der Stabilität der Lebensgrundlage
  • Zusammenarbeit mit einer Verwaltungsgesellschaft: Regelmäßige Begehungen durch eine vertrauenswürdige Hausverwaltung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es Vorteile bei der Wahl eines Unfallobjekts?

Unfallobjekte neigen dazu, etwa 20–30 % günstiger als der Marktpreis zu sein, was für Menschen mit begrenztem Budget ein wirtschaftlicher Vorteil ist. Oft gibt es keine Probleme mit der Ausstattung oder Lage der Immobilie.

Hat die Offenbarungspflicht für Unfallobjekte eine Frist?

Bei Miete gilt etwa 3 Jahre als Richtwert. Bei Kauf gibt es keine klare Frist; bei schwerwiegenden Ereignissen wird eine langfristige Offenbarung erwartet.

Wie kann ich prüfen, ob eine Immobilie ein Unfallobjekt ist?

Die direkteste Frage an das Immobilienunternehmen ist am verlässlichsten. Darüber hinaus helfen Unfallobjekt-Websites, Vergleiche mit der Marktmiete und die Überprüfung der Reparaturhistorie.

Gilt ein natürlicher Tod als Unfallobjekt?

Grundsätzlich gilt der natürliche Tod (Altersschwäche, chronische Krankheit) nicht als Unfallobjekt. Wurde der Verstorbene jedoch erst nach langer Zeit gefunden und ist eine Sonderreinigung erforderlich, unterliegt er der Offenbarungspflicht.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte