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Real Estate Intelligence
COLUMN

Zeitpunkt der Kautionsrückzahlung, übliche Beträge und Tipps für die volle Erstattung

Dieser Leitfaden erklärt den üblichen Zeitraum für die Rückzahlung der Mietkaution von ein bis zwei Monaten sowie die typische Rückzahlungsspanne von 30.000 bis 70.000 Yen. Außerdem zeigt er praktische Maßnahmen bei Vertragsabschluss, Einzug und Auszug, um unnötige Verluste zu vermeiden und die Chance auf eine vollständige Erstattung zu erhöhen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage, wie viel von der Kaution zurückgezahlt wird. Wenn Sie den Zeitpunkt und die üblichen Beträge der Kautionsrückzahlung richtig verstehen und vom Vertragsabschluss bis zum Auszug angemessen handeln, ist auch eine vollständige Rückzahlung möglich. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigen Punkte, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, und zeigen, wie Sie eine volle Rückzahlung anstreben können.

Was ist eine Kaution überhaupt?

Die Kaution ist Geld, das Sie beim Anmieten einer Immobilie vorübergehend beim Vermieter hinterlegen. Sie dient als Sicherheit für Schäden an der Ausstattung durch Unachtsamkeit des Mieters oder für ausstehende Mietzahlungen. Anders als ein Schlüsselgeld ist ihr wichtigstes Merkmal, dass sie beim Auszug zurückgezahlt wird, wenn es während der Mietzeit keine Probleme gab.

Wann wird die Kaution zurückgezahlt und wie hoch ist der übliche Betrag?

Die Kaution wird beim Auszug für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verwendet, und der verbleibende Betrag wird zurückgezahlt.

  • Üblicher Rückzahlungsbetrag: 30.000 bis 70.000 Yen (je nach Zustand des Zimmers unterschiedlich)
  • Zeitpunkt der Rückzahlung: In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach dem Auszug (im Mietvertrag festgehalten)

Um eine Rückzahlung nahe am ursprünglichen Betrag zu erhalten, ist es wichtig, das Zimmer im Alltag sauber zu halten.

Was sollten Sie in jeder Phase tun, um keine Nachteile zu haben?

Prüfpunkte beim Vertragsabschluss

Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig vollständig durch und prüfen Sie insbesondere den Inhalt von „Sondervereinbarungen“, etwa zur Übernahme von Reinigungskosten. Es ist wichtig, im Voraus zu wissen, ob nachteilige Bedingungen enthalten sind.

Was beim Einzug zu prüfen ist

Dokumentieren Sie Kratzer an Wänden und Böden, Schimmel sowie Mängel an der Ausstattung mit Fotos oder Videos. So vermeiden Sie das Risiko, beim Auszug für Reparaturen an bereits vorhandenen Schäden in Anspruch genommen zu werden.

Worauf Sie beim Auszug achten sollten

Nehmen Sie unbedingt an der Wohnungsabnahme mit dem Vermieter teil. Es ist wichtig zu prüfen, ob Kratzer oder Schäden durch eigenes Verschulden entstanden sind, und diese von Abnutzung durch Alterung zu unterscheiden.

Wie können Sie eine vollständige Rückzahlung anstreben?

  • Richtiges Verständnis der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Es wird nicht verlangt, den ursprünglichen Zustand vollständig wiederherzustellen, sondern die Wohnung in einen normalen Gebrauchszustand zurückzuversetzen
  • Direkte Verhandlung mit dem Vermieter: Wenn eine Forderung den Leitlinien zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus widerspricht, besteht Verhandlungsspielraum
  • Prüfung der Forderungsdetails: Kontrollieren Sie genau, wofür das hinterlegte Geld verwendet wird
  • Klage im vereinfachten Verfahren: Bei Forderungen bis 600.000 Yen besteht die Möglichkeit, den Betrag gerichtlich zurückzuerhalten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Sind Wohnungen ohne Kaution günstiger?

Die Anfangskosten können zwar niedriger sein, jedoch werden beim Auszug in manchen Fällen zusätzlich Reinigungskosten verlangt. Prüfen Sie den Vertragsinhalt deshalb immer sorgfältig.

F. Wird die Kaution vollständig einbehalten, wenn ich ein Haustier gehalten habe?

Schäden durch Haustiere fallen unter die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, aber Sie müssen nicht auch für normale Abnutzung durch Alterung aufkommen. Eine Forderung ist nur in dem Umfang angemessen, der dem Ausmaß und dem Grad des Schadens entspricht.

F. An wen kann ich mich wenden, wenn es bei der Kautionsrückzahlung zu Problemen kommt?

Sie können sich an Verbraucherzentren vor Ort oder an einen Rechtsanwalt wenden. Ein vereinfachtes Gerichtsverfahren ist auch ohne Anwalt möglich.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte