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Real Estate Intelligence
COLUMN

Wie sich Verarmung durch die geerbte Familienimmobilie vermeiden lässt: Grundwissen zu Leerstandskosten, Erbschaftsteuer und Eigentumsübertragung

Immer mehr Familien geraten nach der Übernahme des Elternhauses durch Erbschaftsteuer, laufende Kosten und Reparaturen finanziell unter Druck. Dieser Beitrag erklärt, wie mit einer ungenutzten Immobilie umzugehen ist, etwa durch Verkauf, Vermietung oder Spende, sowie die Grundlagen der Eigentumsumschreibung und Steuerberechnung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Immer mehr Menschen geraten durch die geerbte Familienimmobilie in die sogenannte "Erbschaftsarmut", also in eine wirtschaftlich belastende Lage. Der Grund sind unerwartet hohe Ausgaben wie Erbschaftsteuer, laufende Kosten fuer ein leerstehendes Haus und Abrisskosten. Dieser Artikel erklaert das notwendige Wissen und praktische Gegenmassnahmen, um Erbschaftsarmut zu vermeiden.

Warum kann die Vererbung des Elternhauses arm machen?

In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Faelle zu, in denen ein geerbtes Elternhaus unter den Beteiligten regelrecht "hin- und hergeschoben" wird. Der groesste Grund dafuer ist die Belastung durch die Erbschaftsteuer. Je hoeher der Wert des geerbten Vermoegens ist, desto hoeher faellt die Steuer aus. So entsteht das paradoxe Phaenomen, dass man Vermoegen uebernimmt und trotzdem finanziell unter Druck geraet.

Welche Kosten fallen fuer ein Elternhaus an, in dem niemand wohnt?

Wenn Sie nicht in dem geerbten Elternhaus wohnen, entstehen unter anderem die folgenden Kosten.

  • Hoehere Erbschaftsteuer: Die "Bewertungsbeguenstigung fuer kleine Wohnbaugrundstuecke" greift nicht, wodurch der Bodenwert hoeher angesetzt wird
  • Laufende Unterhalts- und Verwaltungskosten: Grundsteuer, Reparaturkosten und Verwaltungskosten fallen auch dann an, wenn niemand dort wohnt
  • Abrisskosten: Bei Asbest koennen die Kosten noch deutlich hoeher ausfallen

Welche drei Moeglichkeiten gibt es fuer ein Elternhaus, in dem niemand wohnt?

Verkaufen

Wenn Sie laufende Unterhalts- und Verwaltungskosten vermeiden moechten, ist der Verkauf die beste Option. Allerdings findet sich moeglicherweise kein Kaeufer, wenn der Bodenwert niedrig ist oder die Lage unguenstig ausfaellt.

Vermieten

Wenn Lage und Zustand des Gebaeudes gut sind, lassen sich Mieteinnahmen erzielen. Zugleich wird die Belastung durch die laufenden Kosten gemindert.

Spenden

Wenn weder Verkauf noch Vermietung realistisch sind, kann auch eine Schenkung an die Kommune eine Option sein. Allerdings wird sie moeglicherweise nicht angenommen, wenn das Grundstueck keinen ausreichenden Nutzen hat.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Der Grundfreibetrag bei der Erbschaftsteuer wird nach der Formel "30 Millionen Yen + 6 Millionen Yen pro gesetzlichem Erben" berechnet. Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 10 und 55 Prozent. Je hoeher der Wert des geerbten Vermoegens ist, desto groesser wird daher die Steuerbelastung.

Haeufige Fragen (FAQ)

F. Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ja. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben, beim Familiengericht das entsprechende Verfahren einleiten, koennen Sie die Erbschaft ausschlagen. Dabei verzichten Sie allerdings auf das gesamte Erbe.

F. Was passiert, wenn ein leerstehendes Haus einfach ungenutzt bleibt?

Wegen einer Verschlechterung des Erscheinungsbildes oder hygienischer Probleme kann es zu Hinweisen oder Anordnungen durch Nachbarn oder Behoerden kommen. Wird das Objekt als "besonders problematisches leerstehendes Haus" eingestuft, entfaellt die steuerliche Beguenstigung bei der Grundsteuer, was die Steuerlast erhoeht.

F. Koennen Renovierungskosten fuer das geerbte Elternhaus von der Erbschaftsteuer abgezogen werden?

Die Renovierungskosten selbst sind nicht von der Erbschaftsteuer abziehbar. Wenn Sie jedoch im Elternhaus wohnen, kann die "Bewertungsbeguenstigung fuer kleine Wohnbaugrundstuecke" den angesetzten Bodenwert um bis zu 80 Prozent senken.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte