Wer in Japan in eine Mietwohnung einzieht, trifft dort mitunter auf einen bereits älteren Durchlauferhitzer bzw. Gas- oder Elektro-Heißwassergerät (japanisch: kyūtōki), das die Warmwasserversorgung von Bad und Küche sicherstellt. Die Lebensdauer solcher Geräte wird in Japan mit rund zehn Jahren angegeben; wird diese Nutzungsdauer überschritten, treten Störungen deutlich häufiger auf. Dieser Beitrag erklärt, wann ein Austausch fällig wird, wie die Kostenverteilung geregelt ist, worauf im Störungsfall zu achten ist und welche einfachen Wartungsmaßnahmen möglich sind.
Nach wie vielen Jahren sollte ein Heißwassergerät ausgetauscht werden?
Die von den Herstellern in Japan angegebene reguläre Nutzungsdauer eines Heißwassergeräts beträgt zehn Jahre. Sobald ein Hersteller die Produktion von Ersatzteilen für ein bestimmtes Modell einstellt, sind Reparaturen nicht mehr möglich – daher gilt die Zehnjahresgrenze als sinnvoller Richtwert für eine Inspektion oder einen Austausch. Sowohl das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) als auch der japanische Fachverband für Gas- und Ölgeräte veröffentlichen gemeinsam Informationsblätter, die Verbraucher ausdrücklich auf den Austausch nach zehn Jahren hinweisen.
Woran erkennt man, dass ein Austausch fällig ist?
- Das Gerät ist seit zehn oder mehr Jahren in Betrieb
- Ungewöhnliche Geräusche, Gerüche, Verformungen oder Wasseraustritt treten wiederholt auf
- Es kommt kein warmes Wasser mehr, oder es tritt Rauch aus dem Gerät aus
Wie sollte man bei einer Störung vorgehen?
Zunächst die Hausverwaltung kontaktieren
Bei einer Mietwohnung in Japan sollten Mieter zuerst die zuständige Hausverwaltung informieren. Es empfiehlt sich, keinesfalls auf eigene Faust einen Handwerksbetrieb zu beauftragen. Eine Ausnahme gilt bei echten Notfällen wie einem Gasleck oder einem geplatzten Wasserrohr: Nach der reformierten Fassung des japanischen Zivilgesetzbuches (Minpō) darf der Mieter in solchen dringenden Fällen selbst eine Reparatur veranlassen, ohne vorher die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen.
Was Mieter selbst prüfen können
Manche Störungen lösen sich bereits durch ein Aus- und wieder Einschalten des Geräts, eine Kontrolle des Gashaupthahns oder eine Kontrolle des Wasserhaupthahns. Wird auf dem Bedienfeld ein Fehlercode angezeigt, lohnt sich zunächst ein Blick in die Bedienungsanleitung des Geräts.
Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Austausch?
Bei altersbedingtem Verschleiß oder einem Defekt ohne Fremdverschulden trägt in Japan üblicherweise der Vermieter (ōya-san) die Kosten. Hat der Mieter das Gerät hingegen vorsätzlich beschädigt, muss er selbst dafür aufkommen. Verfügt die Hausverwaltung über eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale, lohnt sich vorab ein Blick in den Mietvertrag oder das Merkblatt mit den wichtigen Vertragsinformationen (jūyō jikō setsumeisho), um die richtige Kontaktnummer zu kennen.
Welche Gefahren birgt die weitere Nutzung eines alten Heißwassergeräts?
- Unvollständige Verbrennung: Verstopfte Abluftöffnungen können zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen
- Stromschlag durch Kriechstrom: Altersbedingt kann Regenwasser ins Geräteinnere eindringen
- Brand- oder Explosionsgefahr: Verschlissene Sicherheitsvorrichtungen können zu Unfällen durch austretendes Gas führen
Was sollte man bei einem Ausfall des Heißwassergeräts zuerst prüfen?
- Kommt aus allen Wasserhähnen Wasser? (Zur Unterscheidung, ob ein allgemeines Wasserproblem vorliegt)
- Funktioniert der Gasherd? (Zur Kontrolle, ob der Gaszähler eine Störung anzeigt)
- Ist der Schalter des Heißwassergeräts womöglich ausgeschaltet?
- Ist die eingestellte Warmwassertemperatur zu niedrig gewählt?
- Welcher Fehlercode wird angezeigt?
- Tritt Wasser aus den Leitungen oder dem Gerät selbst aus?
Welche Symptome treten typischerweise auf, bevor ein Heißwassergerät ausfällt?
- Das Wasser wird trotz eingestellter Temperatur nur lauwarm
- Die Nachheizfunktion für die Badewanne funktioniert nicht mehr
- Es treten ungewöhnliche Geräusche auf (dumpfe Knallgeräusche, ein Piepen oder ein Rauschen)
- Fehlercodes werden auffällig häufig angezeigt
- Es tritt Wasser aus
- Es ist ein verbrannter Geruch wahrnehmbar
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Wie kann man sich behelfen, während man auf den Austausch des Heißwassergeräts wartet?
A: Möglich sind der Besuch eines öffentlichen Bades (sentō) oder eines Hotels mit Tagesbadeangebot in der Nähe, das Erhitzen von Wasser mit einem separaten Wasserkocher sowie die Verwendung von Trockenshampoo oder Reinigungstüchern für den Körper.
F: Wer zahlt, wenn ein vom Vormieter zurückgelassenes Heißwassergerät ausfällt?
A: Handelt es sich um ein Gerät, das der vorherige Mieter zurückgelassen hat, übernehmen Vermieter oder Hausverwaltung die Kosten in Japan häufig nicht. Ein Blick in das Merkblatt mit den wichtigen Vertragsinformationen zeigt, ob das Gerät als ursprüngliche Grundausstattung der Wohnung gilt.
F: Welche einfachen Wartungsmaßnahmen kann man selbst durchführen?
A: Empfehlenswert sind das regelmäßige Abwischen des Gehäuses mit einem milden, neutralen Reinigungsmittel, die Reinigung des Wasserablauffilters sowie das Säubern des Bereichs rund um die Abluftöffnung.
Das könnte Sie auch interessieren
- Leitfaden zur nachträglichen Installation einer Badewannen-Nachheizfunktion in Mietwohnungen – Kosten, Vorteile und Auswahl des richtigen Handwerksbetriebs im Detail erklärt
- Was sind die Richtlinien zur Mietminderung? Die Auswirkungen der Zivilrechtsreform von 2020 und der richtige Umgang für Vermieter
