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COLUMN

Warmwasserbereiter in Mietobjekten ausgefallen - Lebensdauer, Austauschzeitpunkt und Kostenverteilung

Was tun wenn der Warmwasserbereiter in einer Mietwohnung ausfaellt? Lebensdauer, Austauschtiming und Kostenfragen erklaert.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Beim Einzug in eine Mietwohnung ist häufig bereits ein älterer Warmwasserbereiter installiert. Die Lebensdauer eines Warmwasserbereiters beträgt rund 10 Jahre. Sobald diese Nutzungsdauer überschritten ist, häufen sich Störungen. Dieser Artikel erklärt den richtigen Zeitpunkt für einen Austausch, die Regelungen zur Kostentragung, die wichtigsten Prüfpunkte bei einer Störung sowie Wartungstipps.

Wie lange ist die Lebensdauer eines Warmwasserbereiters?

Die vom Hersteller angesetzte Standard-Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Sobald der Hersteller die Ersatzteilproduktion einstellt, sind Reparaturen nicht mehr möglich. Daher empfiehlt es sich, nach etwa 10 Jahren eine Inspektion oder einen Austausch zu erwägen. Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie der Japanische Verband der Gas- und Ölgeräte verteilen hierzu ein entsprechendes Informationsblatt.

Wann sollte ein Austausch erfolgen?

  • Mehr als 10 Jahre seit der Installation vergangen
  • Häufige Probleme wie ungewöhnliche Geräusche, Gerüche, Verformungen oder Wasserverlust
  • Symptome wie kein Warmwasser oder Rauchentwicklung

Was ist bei einer Störung zu tun?

Hausverwaltung kontaktieren

Bei Mietobjekten wenden Sie sich zunächst an die Hausverwaltung. Mieter sollten eigenständig keinen Reparaturdienst beauftragen. Bei Notfällen wie Gaslecks oder Rohrbrüchen dürfen Mieter gemäß dem reformierten Bürgerlichen Gesetzbuch jedoch direkt Reparaturen veranlassen.

Selbst behebbare Störungen

Manchmal lässt sich die Störung durch einen Neustart der Stromversorgung, die Überprüfung des Gashahns oder der Wasserabsperrung beheben. Wird ein Fehlercode angezeigt, schlagen Sie die Bedeutung in der Bedienungsanleitung nach.

Wer trägt die Reparatur- und Austauschkosten?

Bei altersbedingtem Verschleiß oder natürlichem Defekt trägt der Vermieter die Kosten. Hat der Mieter das Gerät mutwillig beschädigt, ist der Mieter kostenpflichtig. Falls ein 24-Stunden-Notdienst zur Verfügung steht, notieren Sie die Kontaktdaten aus Mietvertrag oder Übergabeprotokoll.

Welche Gefahren birgt die weitere Nutzung eines alten Warmwasserbereiters?

  • Unvollständige Verbrennung: Verstopfte Abgasöffnungen erhöhen das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung
  • Stromschlag durch Leckage: Eindringendes Regenwasser durch altersbedingte Verschlechterung
  • Brand und Explosion: Gasleck infolge defekter Sicherheitseinrichtungen

Was ist bei einer Warmwasserbereiter-Störung zu prüfen?

  1. Kommt aus allen Wasserhähnen Wasser? (zur Beurteilung, ob ein Wasserversorgungsproblem vorliegt)
  2. Funktioniert der Gasherd? (Prüfung auf Gaszähler-Fehlfunktion)
  3. Ist der Schalter des Warmwasserbereiters ausgeschaltet?
  4. Ist die Warmwassertemperatur zu niedrig eingestellt?
  5. Angezeigte Fehlercodes überprüfen
  6. Wasserverlust an Leitungen oder Gerät feststellen

Welche Symptome deuten auf das nahende Lebensende hin?

  • Das Warmwasser ist kühler als die eingestellte Temperatur
  • Die Nachheizfunktion arbeitet nicht
  • Ungewöhnliche Geräusche (z. B. Knallgeräusche, Pieptöne, Rauschen)
  • Fehlercodes erscheinen häufig
  • Wasserverlust tritt auf
  • Verbrannter Geruch ist wahrnehmbar

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Was kann ich tun, wenn ich während der Wartezeit auf einen Austausch kein Warmwasser habe?

A: Möglichkeiten sind der Besuch eines öffentlichen Bades oder eines Hotels mit Tageskarte, das Erhitzen von Wasser mit einem Wasserkocher sowie die Nutzung von Trockenshampoo und Körpertüchern.

F: Wer zahlt, wenn ein vom Vormieter zurückgelassener Warmwasserbereiter defekt wird?

A: Bei einem Gerät aus dem Nachlass des Vormieters ist es sehr wahrscheinlich, dass Vermieter oder Hausverwaltung die Reparaturkosten nicht übernehmen. Prüfen Sie in den Übergabeunterlagen, ob das Gerät zur Erstausstattung gehört.

F: Welche einfachen Wartungsarbeiten kann ich selbst durchführen?

A: Führen Sie regelmäßig folgende Maßnahmen durch: Außenreinigung des Geräts (mit Neutralreiniger), Reinigung des Ablassfilters und Säuberung der Umgebung des Abgasauslasses.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte