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COLUMN

Was ist die Sumai-Wohnbeihilfe? Antragsvoraussetzungen, Förderhöhe und wichtige Hinweise erklärt

Dieser Leitfaden erläutert die Sumai-Wohnbeihilfe, ein Förderprogramm zur Entlastung der Verbrauchsteuer beim Immobilienkauf. Er behandelt die Antragsvoraussetzungen, die Berechnung der Förderhöhe und wichtige Punkte, die vor dem Kauf geprüft werden sollten.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist eine der größten Anschaffungen im Leben, und schon die Verbrauchsteuer stellt eine erhebliche Belastung dar. Um diese Belastung zu verringern, hat der Staat das System „すまい給付金“ eingeführt.In diesem Artikel erläutern wir die Inhalte des Systems すまい給付金, die Antragsvoraussetzungen, die Berechnung der Förderhöhe und wichtige Hinweise in verständlicher Form.

Was ist das System すまい給付金?

すまい給付金 ist eine Förderleistung, die eingeführt wurde, um die Belastung von Wohnimmobilienkäufern durch die Erhöhung der Verbrauchsteuer zu mindern.Ausgangspunkt war die Anhebung des Verbrauchsteuersatzes von 8 % auf 10 %. Das System wurde vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen konzipiert, die von der Hypothekendarlehenssteuervergünstigung nicht ausreichend profitieren können.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag auf すまい給付金?

Antragsberechtigte Personen

  • Sie haben eine Immobilie auf Ihren Namen gekauft und wohnen tatsächlich selbst darin.
  • Sie nutzen ein Wohnungsdarlehen (nicht erforderlich, wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und ein Jahreseinkommen von höchstens 6,5 Mio. Yen haben).
  • Übergabe und Einzug wurden zwischen April 2014 und Dezember 2021 abgeschlossen.
  • Bei Wohnimmobilien mit 10 % Verbrauchsteuer gilt ein Jahreseinkommen von bis zu 7,75 Mio. Yen als Richtwert.

Förderfähige Wohnimmobilien

  • Wohnfläche von mindestens 50 m²
  • Qualitätssicherung durch eine externe Prüfstelle
  • Bei Gebrauchtimmobilien: Der Verkäufer muss ein Immobilienunternehmen (lizenzierter Immobilienhändler) sein.

Richtwerte für die Förderhöhe (bei 10 % Verbrauchsteuer und Nutzung eines Wohnungsdarlehens)

EinkommensrichtwertGrundförderbetrag
Bis 4,5 Mio. Yen500.000 Yen
4,5 bis 5,25 Mio. Yen400.000 Yen
5,25 bis 6 Mio. Yen300.000 Yen
6 bis 6,75 Mio. Yen200.000 Yen
6,75 bis 7,75 Mio. Yen100.000 Yen

Die tatsächliche Förderhöhe wird nach der Formel „Grundförderbetrag × Eigentumsanteil“ berechnet.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag muss innerhalb von einem Jahr nach der Übergabe der Immobilie gestellt werden. Das Antragsformular kann auf der Website des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus heruntergeladen und persönlich oder per Post eingereicht werden.

Welche Punkte sind bei すまい給付金 zu beachten?

Da die Eigennutzung durch den eingetragenen Eigentümer die wichtigste Voraussetzung ist, sind gebrauchte Eigentumswohnungen, die zu Anlagezwecken gekauft werden, nicht förderfähig.Wenn die Frist überschritten wird, kann die Leistung nicht mehr bezogen werden. Leiten Sie die Antragstellung daher nach dem Kauf zügig ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Was passiert, wenn die Antragsfrist für すまい給付金 abläuft?

Der Anspruch erlischt. Halten Sie die Frist von einem Jahr ab der Übergabe der Immobilie unbedingt ein.

F. Kann man すまい給付金 auch für eine gebrauchte Eigentumswohnung erhalten?

Förderfähig ist dies nur, wenn der Verkäufer ein lizenzierter Immobilienhändler ist. Verkäufe zwischen Privatpersonen sind ausgeschlossen, da darauf keine Verbrauchsteuer erhoben wird.

F. Wie wird die Förderhöhe bei gemeinsamem Eigentum von Ehepartnern berechnet?

Der Grundförderbetrag wird entsprechend den jeweiligen Eigentumsanteilen aufgeteilt. Wenn beide Ehepartner die Voraussetzungen erfüllen, können beide einen Antrag stellen.

F. Wo kann man die Förderhöhe simulieren?

Eine einfache Simulation ist auf der offiziellen すまい給付金-Website des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus möglich. Mit der Steuerbescheinigung zur Präfektur-Einwohnersteuer lässt sich der genaue Betrag ermitteln.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte