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COLUMN

Was ist Reikin? Übliche Höhe, Unterschied zur Kaution und Risiken ohne Reikin

Erläutert werden Bedeutung und Ursprung von Reikin, die übliche Höhe von einer Monatsmiete sowie der Unterschied zur Kaution. Außerdem behandelt der Beitrag Fallstricke bei Wohnungen ohne Reikin und Möglichkeiten zur Nachverhandlung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wer eine Mietwohnung sucht, stößt unweigerlich auf den Begriff „Reikin“. Was ist Reikin, warum wird es gezahlt und worin unterscheidet es sich von der Kaution? Dieser Beitrag beantwortet alle Fragen, die sich Menschen stellen, die zum ersten Mal einen Mietvertrag abschließen.

Was ist Reikin?

Reikin ist eine nicht erstattungsfähige Zahlung, die der Mieter dem Vermieter als Dank entrichtet. Als Ursprung gilt die Zeit nach dem Großen Kanto-Erdbeben von 1923, als Menschen, die ihr Zuhause verloren hatten, den Vermietern ihre Dankbarkeit dafür zeigten, dass sie ihnen Wohnraum überließen. Einer anderen Theorie zufolge geht der Brauch auf ein „Dankeschön“ zurück, das Eltern an Vermieter zahlten, wenn ihre Kinder zum Studium oder Berufsstart in eine Unterkunft zogen. Diese Gewohnheit hat sich heute als festes System etabliert.

Worin liegt der Unterschied zwischen Kaution und Reikin?

  • Kaution: Ein hinterlegter Betrag zur Deckung von Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Auszug oder bei Mietrückständen. Ein Restbetrag wird zurückgezahlt.
  • Reikin: Eine Dankeszahlung an den Vermieter. Sie wird nicht zurückerstattet.

Wie hoch ist der übliche Reikin-Betrag?

Der allgemeine Richtwert für Reikin liegt bei „einer Monatsmiete“. Auch die Kaution beträgt häufig eine Monatsmiete, sodass die anfänglichen Kosten in der Regel auf mehr als zwei Monatsmieten hinauslaufen. Je nach Region gibt es Unterschiede: In Hokkaido gibt es das Reikin-System kaum, und in Teilen Westjapans ist stattdessen das Modell „Hosho-kin / Shikibiki“ verbreitet.

Kann man über eine Reduzierung von Reikin verhandeln?

Bei Wohnungen, die schon länger leer stehen, ist es unter Umständen möglich, über das Immobilienunternehmen eine Reduzierung des Reikin zu verhandeln. Bei beliebten Objekten, etwa in Bahnhofsnähe oder Neubauten, sind Verhandlungen jedoch oft schwierig.

Worauf sollte man bei Wohnungen ohne Reikin achten?

Wohnungen mit dem Hinweis „ohne Reikin“ wirken attraktiv, weil sie die anfänglichen Kosten senken. Dennoch sollten Sie auf die folgenden Punkte achten.

Möglicherweise gibt es Probleme mit dem Wohnumfeld

Eine Wohnung ohne Reikin kann ein Hinweis darauf sein, dass sich nicht leicht ein Mieter finden lässt. Dahinter können Probleme wie ein hohes Gebäudealter, schlechte Lichtverhältnisse oder Schwierigkeiten mit Nachbarn stehen. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung bei der Besichtigung wichtig.

Beim Auszug können Reinigungskosten berechnet werden

Wenn keine Kaution anfällt, besteht das Risiko, dass beim Auszug gesondert Kosten für die Wohnungsreinigung verlangt werden. Klären Sie daher vor dem Einzug mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Die monatliche Miete kann höher angesetzt sein

In manchen Fällen werden fehlende Anfangskosten durch einen Aufschlag auf die monatliche Miete ausgeglichen. Prüfen Sie, ob die Miete im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen in der Umgebung mit vergleichbaren Bedingungen höher ist. Bei einem langfristigen Mietverhältnis kann sich der Gesamtbetrag dadurch erhöhen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Warum muss Reikin gezahlt werden?

Reikin ist keine gesetzliche Pflicht, sondern beruht auf dem Brauch, dem Vermieter eine Dankeszahlung zu leisten. Ist es jedoch als Bedingung im Mietvertrag festgelegt, muss es gezahlt werden.

Q. Kann Reikin durch Verhandlungen reduziert werden?

Bei Wohnungen, die lange leer stehen, oder bei Objekten mit Verhandlungsspielraum kann eine Reduzierung möglich sein. Am wirkungsvollsten ist in der Regel eine sachliche Verhandlung über das Immobilienunternehmen.

Q. Was bedeutet „Hosho-kin / Shikibiki“ in Westjapan?

In Westjapan wird anstelle von Reikin und Kaution oft ein Betrag in Höhe mehrerer Monatsmieten als „Hosho-kin“ hinterlegt, von dem beim Auszug ein fester Betrag als „Shikibiki“ abgezogen wird. Wie bei Reikin gibt es also einen nicht erstattungsfähigen Anteil.

Q. Was ist der wichtigste Punkt bei der Wahl einer Wohnung ohne Reikin?

Am wichtigsten ist, zu prüfen, ob die monatliche Miete nicht über dem marktüblichen Niveau liegt, und die Reinigungskosten beim Auszug vorab zu bestätigen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte