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Hauskauf geplant? Vollständiger Leitfaden zu Ablauf und wichtigen Hinweisen

Ein unverzichtbarer Leitfaden für Erstkäufer mit sechs Schritten vom Finanzierungsplan bis zur Übergabe. Außerdem werden Hypothekenprüfung, Hausinspektion und wichtige Punkte bei einer Vertragsstornierung erläutert.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Der Kauf eines Eigenheims ist eine der größten Anschaffungen im Leben. Um diesen Wunsch sicher zu verwirklichen, ist es unerlässlich, den richtigen Ablauf und die wichtigen Hinweise zu kennen. In diesem Beitrag erläutern wir den Weg von der Finanzplanung bis zur Übergabe sowie die Prüfpunkte, mit denen Sie spätere Reue nach dem Kauf vermeiden können.

Wie läuft ein Immobilienkauf ab?

Schritt 1: Finanzplanung und Informationssammlung

Legen Sie zunächst Ihr Budget fest und erstellen Sie eine Rückzahlungssimulation für das Wohnungsdarlehen. Wenn Sie vorab eine klare Obergrenze für Ihr Budget setzen, lassen sich die Suchkriterien für die Immobilie deutlich leichter eingrenzen. Ordnen Sie Ihre Anforderungen wie Wunschlage, Preisspanne, Grundriss, Wohnfläche und Umfeld, bevor Sie mit der Suche beginnen.

Schritt 2: Besichtigung von Immobilie oder Grundstück

Sobald die Auswahl eingegrenzt ist, folgt die Besichtigung vor Ort. Es empfiehlt sich, ein Maßband mitzunehmen und Deckenhöhe, Stauraum sowie Fensterflächen selbst nachzumessen. Wenn Sie auch Dunkelheit am Abend oder das Verkehrsaufkommen prüfen, können Sie spätere Enttäuschungen nach dem Einzug vermeiden.

Schritt 3: Antrag und Vorprüfung des Wohnungsdarlehens

Wenn Sie eine passende Immobilie gefunden haben, folgt der Antrag. Prüfen Sie unbedingt, ob der Vertragsinhalt, etwa Übergabetermin oder Mängelhaftung, Unklarheiten oder Risiken enthält. Parallel dazu wird die Vorprüfung des Wohnungsdarlehens eingeleitet.

Schritt 4: Endgültige Prüfung des Wohnungsdarlehens

Für die endgültige Prüfung werden Unterlagen wie Meldebescheinigung, Siegelzertifikat und Steuerbescheinigung benötigt. Bereiten Sie diese möglichst frühzeitig vor. Wird die endgültige Prüfung nicht bestanden, wird der Kaufvertrag aufgrund der Darlehensklausel aufgehoben.

Schritt 5: Kaufvertrag

Nach erfolgreicher endgültiger Prüfung wird der Hauptvertrag geschlossen. Lassen Sie sich die wesentlichen Vertragsinhalte von einem lizenzierten Immobilienfachmann erläutern und unterschreiben Sie erst, nachdem Sie alles sorgfältig verstanden haben.

Schritt 6: Abnahme und Übergabe

Prüfen Sie, ob das Gebäude wie vereinbart fertiggestellt wurde und keine Abweichungen zum Vertrag bestehen. Klären Sie Auffälligkeiten sofort. Wenn Sie bei der Abnahme mit einem Maßband messen, hilft das auch bei der Planung von Möbeln und Haushaltsgeräten.

Worauf sollte man beim Immobilienkauf achten?

Vor Vertragsabschluss eine Home Inspection (Wohnungsprüfung) durchführen

Eine Home Inspection ist ein Service, bei dem eine unabhängige Stelle den Zustand des Gebäudes per Sichtprüfung beurteilt. Die marktübliche Gebühr liegt bei etwa 50.000 bis 80.000 Yen, wodurch Baumängel oder Verschleißstellen frühzeitig erkannt werden können. Die Durchführung vor Vertragsabschluss ist ein grundlegender Schritt.

Eine Stornierung nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich

Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags aus eigenen Gründen storniert, wird die Anzahlung als Vertragsstrafe einbehalten. In manchen Fällen kann zusätzlich Schadensersatz verlangt werden, daher sollten Sie die Entscheidung vor Vertragsunterzeichnung sorgfältig prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Worin besteht der Unterschied zwischen Vorprüfung und endgültiger Prüfung des Wohnungsdarlehens?

Die Vorprüfung ist eine überschlägige Prüfung, ob eine Finanzierung grundsätzlich möglich ist, die endgültige Prüfung ist eine detaillierte Prüfung zur verbindlichen Kreditentscheidung. Auch nach bestandener Vorprüfung kann die endgültige Prüfung noch abgelehnt werden, daher sollten Sie die Inhalte der Darlehensklausel genau prüfen.

Q. Ist eine Home Inspection verpflichtend?

Sie ist nicht verpflichtend, aber sehr wirksam bei der Feststellung von Baumängeln. Die Kosten liegen bei etwa 50.000 bis 80.000 Yen und sind im Verhältnis zum Kaufpreis eine vergleichsweise günstige Absicherung.

Q. Wie viel Anzahlung sollte ich vorbereiten?

Als allgemeiner Richtwert gelten 5 bis 10 % des Kaufpreises. Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags aus eigenen Gründen storniert, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

Q. Welche Punkte sollte ich bei der Abnahme prüfen?

Prüfen Sie die Ausführung des Gebäudes, ob Kratzer, Verschmutzungen oder Verformungen vorliegen, mögliche Abweichungen zum Vertrag sowie die Funktionsfähigkeit der Ausstattung. Wenn Sie wichtige Bereiche mit einem Maßband ausmessen, erleichtert das die spätere Wohnplanung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte