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COLUMN

Postsendungen ablehnen: richtiges Vorgehen und Hinweise zu geoeffneter Post und Sonderzustellung

Ein klarer Leitfaden zum Ablehnen unerwuenschter Post und Werbesendungen. Er erklaert die Regel, dass Sendungen ungeoeffnet sein muessen, warum eine Ablehnung nach dem Oeffnen nicht moeglich ist und weshalb Sonderzustellungen in der Regel nicht abgelehnt werden koennen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Haben Sie Probleme, weil unerwünschte Postsendungen oder Direktwerbung bei Ihnen ankommen? Wenn Sie das Verfahren zur Annahmeverweigerung nutzen, können Sie sie überraschend einfach zurücksenden. In diesem Artikel erläutern wir die korrekte Vorgehensweise bei der Annahmeverweigerung von Postsendungen und die wichtigen Punkte, die Sie kennen sollten.

Was ist eine Annahmeverweigerung von Post? Ein Verfahren, das jeder nutzen kann

Die Annahmeverweigerung ist ein Verfahren, mit dem Sie die Entgegennahme von auf Ihren Namen zugestellten Sendungen ablehnen und an den Absender zurücksenden lassen können. Auch auf der Website von 日本郵便 sind die Schritte veröffentlicht, und es ist kein kompliziertes Verfahren erforderlich. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und wichtige Hinweise.

Wie funktioniert die Annahmeverweigerung? Voraussetzung ist, dass die Sendung ungeöffnet ist

Bei normaler Briefpost ist eine Annahmeverweigerung auch nach der Zustellung möglich, sofern die Sendung ungeöffnet ist. Bei Einschreiben müssen Sie dies vor Stempel oder Unterschrift mitteilen. Nach der Annahme wird eine Annahmeverweigerung grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.

Konkrete Schritte

  1. Die Postsendung ungeöffnet bereitlegen
  2. Auf einen Haftzettel oder eine Notiz „Annahme verweigert“ schreiben und den Stempel oder die Unterschrift des Empfängers hinzufügen (rote Schrift ist gut sichtbar)
  3. Die Notiz auf die Sendung kleben und sie dem Zusteller persönlich übergeben oder in einen Briefkasten einwerfen

Damit wird sie an den Absender zurückgesandt. Rücksendekosten fallen nicht an.

Worauf ist bei der Annahmeverweigerung zu achten? 5 wichtige Punkte

1. Geöffnete Postsendungen können nicht verweigert werden

Sobald die Sendung geöffnet wurde, gilt das Porto als verbraucht. Daher muss sie in einen neuen Umschlag gelegt, mit einer neuen Briefmarke versehen und erneut versendet werden.

2. Für Sendungen außerhalb von 日本郵便 ist das Verfahren nicht nutzbar

Sendungen von Paketdiensten oder Zustellungen mit dem Hinweis „Dies ist keine Postsendung“ fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von 日本郵便. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zustellende Unternehmen.

3. Nachnahme-Post wird nach Annahme nicht erstattet

Bei einer Nachnahmesendung, an die Sie sich nicht erinnern, sollten Sie vor der Annahme prüfen, worum es sich handelt; wenn Unklarheiten bestehen, kann sie eine Woche lang zurückgehalten werden. Um Schäden durch unbestellte Waren zu vermeiden, sollten Sie vor der Prüfung kein Geld bezahlen.

4. Die andere Seite erfährt, dass Sie die Annahme verweigert haben

Da die mit „Annahme verweigert“ versehene Notiz unverändert an den Absender zurückgesendet wird, wird Ihre Absicht der Annahmeverweigerung dem Absender mitgeteilt. Das ist auch als klares Signal gegen lästige DM wirksam.

5. Eine besondere Zustellung kann nicht verweigert werden

Besondere Zustellungen, etwa von Gerichten, stehen unter gesetzlichem Schutz und können grundsätzlich nicht verweigert werden. Wenn Sie sie ohne berechtigten Grund ablehnen, wird die „Ersatz-Zustellung durch Hinterlegung“ angewendet (die Zustellung gilt als erfolgt, sobald die Sendung dort abgelegt wird). Da das Ignorieren gerichtlicher Unterlagen zu einer nachteiligen Situation führen kann, sollten Sie sie unbedingt annehmen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Kann ein bereits einmal angenommenes Einschreiben verweigert werden, wenn es noch ungeöffnet ist?

Ein Einschreiben gilt mit Empfangsstempel oder Unterschrift als zugestellt. Danach wird eine Annahmeverweigerung nicht mehr akzeptiert. Teilen Sie daher bei der Zustellung unbedingt „Annahme verweigert“ mit.

Q2. Entstehen dem Absender Kosten, wenn ich die Annahme verweigere?

Die Kosten für die Rücksendung an den Absender trägt der Absender. Der Empfänger muss keine Kosten übernehmen.

Q3. Gibt es eine Möglichkeit, Post von einem bestimmten Absender dauerhaft abzulehnen?

Im System von 日本郵便 gibt es keine dauerhafte Sperre für Zustellungen eines bestimmten Absenders. Bei DM können Sie den Absender direkt auffordern, die Zustellung einzustellen, oder eine Mitteilung auf Grundlage des Gesetzes über besondere kommerzielle Transaktionen senden.

Q4. Was soll ich tun, wenn ich versehentlich eine an jemand anderen adressierte Postsendung geöffnet habe?

Wenn Sie sie geöffnet haben, ohne zu bemerken, dass es sich um eine Fehlzustellung handelt, kontaktieren Sie das Postamt und teilen Sie mit, dass Sie „sie geöffnet haben, ohne die Fehlzustellung zu bemerken“. Dann kommt ein Mitarbeiter zur Abholung. Vorsätzliches Öffnen kann strafbar sein, daher ist Vorsicht geboten.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte