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Brachland in Japan sinnvoll nutzen: Ertragsvergleich von Parkplatz, Trunk Room, Einfamilienhaus und Waschsalon

Nutzungsoptionen für leerstehende Grundstücke in Japan im Vergleich – Parkplatz, Trunk Room, Pflegeeinrichtung, Einfamilienhaus und Waschsalon. Mit Anfangskosten, Erträgen (in EUR) und den Folgen für die japanische Grundsteuer.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wer in Japan ein brachliegendes oder geerbtes Grundstück ungenutzt hält, trägt weiterhin die Last der jährlichen Grundsteuer (固定資産税, kotei-shisan-zei, Japans jährliche Grund- und Immobiliensteuer), ohne dass daraus ein Ertrag entsteht. Anders als in Deutschland, wo unbebaute Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform 2025 vergleichsweise moderat belastet werden, verlieren japanische Eigentümer bei einem reinen Baugrundstück zusätzlich die japanische Wohnbauland-Vergünstigung. Wählt man eine Nutzungsart, die zu den Standortbedingungen passt, lässt sich ein leerstehendes Grundstück in einen stabilen ertragbringenden Vermögenswert verwandeln. Dieser Beitrag vergleicht die wichtigsten Nutzungsarten hinsichtlich Rentabilität, Anfangsinvestition und Fallstricken – aus der Perspektive internationaler Investoren, die den japanischen Markt bislang nicht kennen.

Betrieb von Parkplätzen und Coin-Parking-Anlagen

Dies ist eine der einfachsten Nutzungsarten. In Japan sind bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze – sogenannte Coin-Parking-Anlagen mit Sperrbügel- oder Schrankentechnik und Kassenautomat – ein alltäglicher Anblick im Stadtbild, während in vielen deutschen Städten der Straßenrand- und Quartiersparkraum dominiert. Gerade diese japanische Verbreitung kleinteiliger, technisch automatisierter Parkflächen ist für ausländische Investoren ein Einstieg mit geringem Kapitalbedarf.

Monatsstellplätze (tsukigime-Parkplatz)

Der Betrieb lässt sich allein mit Asphaltierung, Radstoppern und Markierungslinien starten; die Anfangsinvestition liegt bei etwa 500.000 JPY (ca. 2.940 €). Bei 10 Stellplätzen zu je 5.000 JPY (ca. 29 €) monatlich sind Jahreseinnahmen von rund 600.000 JPY (ca. 3.530 €) zu erwarten. Anders als bei den langfristig vermieteten Tiefgaragenstellplätzen in deutschen Ballungsräumen wird hier monatlich und ganz ohne bauliche Errichtung vermietet.

Coin-Parking (Kurzzeit-Parkautomat-Anlagen)

Zusätzlich fallen Gerätekosten von 2.000.000 JPY (ca. 11.760 €) für Schranken, Kassenautomaten und Sensoren an, doch bei 10 Stellplätzen zu 100 JPY (ca. 0,59 €) pro Stunde und acht Betriebsstunden täglich werden Jahreseinnahmen von rund 2.880.000 JPY (ca. 16.940 €) erwartet. Die Investition amortisiert sich damit in etwa einem Jahr. Zu beachten ist: Da diese Nutzung nicht unter die japanische Wohnbauland-Sonderregelung (住宅用地特例, jūtaku-yōchi tokurei) fällt, entfällt die Ermäßigung der Grundsteuer. Diese Vergünstigung, die den steuerlichen Wert von Wohnbauland in Japan auf bis zu ein Sechstel senkt, hat in der deutschen Grundsteuer kein direktes Gegenstück.

Betrieb von Trunk Rooms (Mietlager / Self-Storage)

Bei vorhandener Nachfrage ist diese Nutzungsart weitgehend standortunabhängig. In Japan sind sogenannte Trunk Rooms (トランクルーム, kompakte Miet-Lagerabteile) ein wachsender Markt, weil städtische Wohnungen traditionell wenig Stauraum bieten – anders als in Deutschland, wo Keller- und Dachbodenabteile im Wohnungsbau üblich sind und der Self-Storage-Markt erst allmählich Fuß fasst. Installiert man fünf Einheiten mit insgesamt 15 Abteilen zu je 1.500.000 JPY (ca. 8.820 €) pro Einheit, sind Jahreseinnahmen von rund 2.700.000 JPY (ca. 15.880 €) zu erwarten. Wie beim Parkplatz wird jedoch auch hier keine Grundsteuerermäßigung gewährt.

Grundstücksnutzung für Pflege- und Sozialeinrichtungen

Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft wächst die Nachfrage nach dieser Option. Japan altert schneller als nahezu jede andere Industrienation, weshalb Pflegeimmobilien dort zu einer strukturell getragenen Anlageklasse werden – ähnlich wie in Deutschland, wo Pflegeheime und betreutes Wohnen bereits als eigene Immobilienkategorie etabliert sind, in Japan jedoch mit noch stärkerem demografischem Rückenwind. Für solche Projekte können staatliche Zuschüsse gewährt werden, und selbst Grundstücke am Stadtrand lassen sich sinnvoll nutzen. Allerdings ist die Anfangsinvestition hoch, eine spätere Umnutzung schwierig, und nach einem Rückzug des Betreibers ist die Nachbelegung eine Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, das Projekt von der Planungsphase an gemeinsam mit einem Pflegebetreiber zu entwickeln.

Vermietung von Einfamilienhäusern (kodate-Miethaus)

Diese Nutzungsart hat in den letzten Jahren an Aufmerksamkeit gewonnen. Ein vermietetes Einfamilienhaus, in dem sich niemand am Trittschall spielender Kinder stört, ist in Gebieten nahe Kindergärten und Schulen stark nachgefragt; da das Angebot knapp ist, sind hohe Auslastungsquoten zu erwarten. In Japan ist das Mietsegment stark von mehrgeschossigen apāto- und Eigentumswohnungsbauten geprägt, weshalb ein zur Miete angebotenes Einfamilienhaus (戸建て賃貸, kodate-chintai) eine Nische bedient – anders als in Deutschland, wo das vermietete Einfamilienhaus zwar existiert, der Mietmarkt aber ohnehin von der Wohnung im Mehrfamilienhaus getragen wird. Die Baukosten fallen niedriger aus als bei einem Mehrfamilienhaus, und ein späterer Verkauf ist einfacher. In zentralen Stadtlagen können Apartment- oder Eigentumswohnhäuser allerdings rentabler sein.

Betrieb von Waschsalons (Coin Laundry)

In Gebieten mit nahen Wohnvierteln und ohne Wettbewerb ist der Markteintrittseffekt groß, und die Anlage lässt sich auch auf kleinen Grundstücken errichten. Japanische Waschsalons – oft mit großen Trommelmaschinen für Bettdecken und Futons – erfüllen einen Bedarf, der in Deutschland weniger ausgeprägt ist: Dort verfügt nahezu jeder Haushalt über eine eigene Waschmaschine oder eine gemeinschaftliche Waschküche im Mehrfamilienhaus, weshalb Waschsalons ein Nischenphänomen bleiben. In Japan hingegen tragen kompakte Wohnungen und die Reinigung großformatiger Textilien die Nachfrage. Allerdings dauert es, bis sich ein Standort herumspricht, und der Weg zu stabilen Erträgen ist langwierig. Wichtig ist eine bedarfsgerechte Auslegung: in Vierteln mit vielen Familien großformatige Geräte, in Gegenden mit vielen Single-Haushalten viele kleinere Geräte.

Kriterien für die Wahl der Nutzungsart

  • Zentrale Stadtlage: Apartment- und Eigentumswohnungsbetrieb erzielt die höchste Rentabilität
  • Stadtrand und Wohngebiete: hohe Nachfrage nach Einfamilienhaus-Vermietung und Pflegeeinrichtungen
  • Entlang von Hauptverkehrsstraßen: Coin-Parking und Waschsalons sind im Vorteil
  • Bei begrenztem Kapital: mit Parkplatz oder Trunk Room die Anfangsinvestition niedrig halten

Die Wahl der Nutzungsart sollte stets gemeinsam mit einer langfristigen Strategie für den Vermögenswert betrachtet werden.

FAQ

F. Welche Nutzungsart eines leerstehenden Grundstücks erfordert die geringste Anfangsinvestition?
Der Monatsstellplatz hält die Anfangsinvestition am niedrigsten und lässt sich ab etwa 500.000 JPY (ca. 2.940 €) starten.
F. Welche Nutzungsarten fallen unter die Wohnbauland-Sonderregelung?
Erfasst sind Wohnnutzungen wie Apartments, Eigentumswohnungen und vermietete Einfamilienhäuser. Parkplätze, Trunk Rooms und Waschsalons sind ausgenommen.
F. Wie hoch ist die Grundsteuer, wenn ein Grundstück ungenutzt bleibt?
Für ein unbebautes Grundstück gilt die Wohnbauland-Sonderregelung nicht, weshalb die Grundsteuer im Vergleich zu einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück bis zum Sechsfachen betragen kann.
F. Was ist der übliche Marktwert bei der Verpachtung als Grundstück für eine Pflegeeinrichtung?
Er variiert stark je nach Region, Grundstücksgröße und Vorhandensein von Gebäuden. Üblich ist ein befristeter Erbbau- bzw. Pachtvertrag (定期借地契約, teiki-shakuchi-keiyaku, 20 bis 50 Jahre) mit dem Betreiber.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte