Für den Erfolg der Bewirtschaftung von Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern ist die Auswahl einer vertrauenswürdigen Verwaltungsgesellschaft der wichtigste Faktor für stabile Erträge. In diesem Artikel erläutern wir die Aufgaben einer Verwaltungsgesellschaft, die Vorteile einer Beauftragung und die Prüfpunkte bei der Auswahl aus der Praxisperspektive.
Was für eine Art von Unternehmen ist eine Mietverwaltungsgesellschaft?
Eine Mietverwaltungsgesellschaft ist ein Fachunternehmen, das die Verwaltung und den Betrieb von Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern stellvertretend übernimmt. Sie deckt ein breites Aufgabenfeld ab: Mietersuche, Vertragsabwicklung, Mietinkasso, Reaktion auf Anlagenstörungen sowie die Endabrechnung beim Auszug. Da Immobiliengesetze komplex sind und Eigentümer ohne Fachwissen kaum allein damit umgehen können, sind Verwaltungsgesellschaften unverzichtbar für eine reibungslose Bewirtschaftung.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung einer Verwaltungsgesellschaft?
Durch die Beauftragung einer Verwaltungsgesellschaft lässt sich die Arbeitsbelastung des Eigentümers erheblich reduzieren. Konkret ergeben sich folgende Vorteile:
- Stellvertretung beim monatlichen Mietinkasso und der Mahnung bei Zahlungsrückständen (in Verbindung mit Mietbürgschaftsgesellschaften ist auch eine Ersatzleistung möglich)
- Schnelle Reaktion auf Anlagenstörungen und Konflikte zwischen Mietern
- Mietersuche, Besichtigungsbegleitung und Erstellung der Vertragsunterlagen aus einer Hand
Worauf ist bei der Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft zu achten?
Bei der Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft sollten Sie vorrangig prüfen, ob sie die Marktdynamik im Standortgebiet der Immobilie kennt und über ausreichende Vermarktungskraft verfügt. Wichtiger als die Bekanntheit großer Marken ist, ob die zuständigen Mitarbeiter die regionalen Trends tatsächlich erfassen. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter, um eine spätere Reue zu vermeiden.
Drei zu prüfende Punkte
- Regionale Kompetenz: Können Mietniveaus und Nachfragetrends rund um die Immobilie konkret erläutert werden?
- Vermarktungskraft: Anzahl der Listings auf den wichtigsten Portalen, Bildqualität und tatsächliche Anfragequoten prüfen
- Transparenz der Verwaltungstarife: Sind Inhalte und Kosten der Tarife – Inkasso-Stellvertretung, Bürgschaft, Sublease – klar nachvollziehbar?
Vergleich der Verwaltungstarife: Hauptmodelle und Kostenrichtwerte
Die von Verwaltungsgesellschaften angebotenen Tarife lassen sich in drei Haupttypen unterteilen.
- Inkasso-Stellvertretung: 3–4 % der Miete. Übernimmt nur Mietinkasso und Mahnungen bei Rückständen
- Inkasso mit Bürgschaft: 5–6 % der Miete. Garantierte Mieteinnahmen unabhängig von Leerstand oder Zahlungsausfall
- Sublease (Vollvermietung an die Verwaltung): stabiles Modell mit etwa 80–90 % der Miete als Auszahlung. Die Prüfung der Vertragsbedingungen ist jedoch entscheidend
Lesen Sie auch
- Auswahl einer Mietverwaltungsgesellschaft – 7 Kernpunkte und Erfolgsgeheimnisse für Eigentümer
- Erfolgsregeln einer Mietersuchstrategie – Zielgruppenwahl und effektive Zusammenarbeit mit Maklern
- Immobilienverwaltung mit null Verwaltungs-Kündigungen – Das Betriebssystem aus Technologie und Strukturierung im Detail
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Wie hoch sind die typischen Kosten einer Verwaltungsgesellschaft?
Je nach Tarifmodell variieren die Kosten; üblich sind 3–5 % der Miete bei der Inkasso-Stellvertretung und 5–6 % beim Modell mit Bürgschaft.
F. Sind große Verwaltungsgesellschaften oder regional verwurzelte Anbieter besser?
Am wichtigsten ist die Wahl eines Anbieters, der in der Region der Immobilie stark vertreten ist. Selbst große Anbieter erzielen kaum Wirkung, wenn die zuständigen Mitarbeiter wenig regionales Wissen haben. Regionale Anbieter punkten mit fundiertem Know-how der Mitarbeitenden vor Ort.
F. Worauf ist bei einem Sublease-Vertrag zu achten?
Sublease ist mit stabilen Einnahmen attraktiv, doch enthält manche Verträge Klauseln, die eine Mietanpassung auch während der Vertragslaufzeit erlauben. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt die Anpassungs- und Kündigungsbedingungen.
F. Kann man die Verwaltungsgesellschaft wechseln?
Ja. Allerdings gelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen; prüfen Sie daher im Vorfeld die Kündigungsklauseln im Verwaltungsvertrag.