Indem Sie den freien Stellplatz an Ihrem Zuhause an andere vermieten, können Sie ungenutzte Flächen monetarisieren. Wenn Sie jedoch ohne die Wahl einer passenden Vermietungsmethode und ohne Vorbereitung auf mögliche Probleme starten, besteht auch das Risiko des Scheiterns. Wir erläutern Probleme, die beim Vermieten des heimischen Stellplatzes auftreten können, geeignete Gegenmaßnahmen sowie den Supportumfang von Sharing-Diensten.
Welche drei Möglichkeiten gibt es, einen Stellplatz am eigenen Haus zu vermieten?
Für die Vermietung eines privaten Stellplatzes gibt es drei Wege: „direkt zwischen Privatpersonen“, „über ein Immobilienunternehmen“ und „über einen Sharing-Dienst“. Ertrag, Aufwand und Risiko unterscheiden sich je nach Modell.
Direkt an Privatpersonen vermieten
Sie erhalten zwar sämtliche Einnahmen ohne Gebühren, müssen sich aber selbst um die Kundengewinnung, das Inkasso und die Problemlösung kümmern. Die Rendite ist am höchsten, dafür erfordert diese Methode Zeit und Arbeitsaufwand.
Ein Immobilienunternehmen nutzen
Aufgaben wie Kundengewinnung, Inkasso, Unkrautpflege und Kautionsabrechnung können an einen Dienstleister delegiert werden. 5 bis 10 % der Miete werden als Vermittlungsmarge einbehalten. Allerdings werden Stellplätze an Einfamilienhäusern mit nur ein bis zwei Plätzen häufig nicht übernommen.
Einen Sharing-Dienst nutzen
Nach der Registrierung in einer App übernimmt der Dienst den Vertragsabschluss mit Nutzern und das Inkasso. Die größte Stärke liegt in der hohen Reichweite und dem geringen Aufwand. Die Gebühr liegt bei etwa 30 bis 38,5 % des Umsatzes.
Was ist geeigneter: Monatsmiete oder Coin Parking?
Monatlich vermietete Stellplätze eignen sich mit geringeren Anfangskosten eher für Wohngebiete. Coin Parking kann in Bahnhofsnähe oder in touristischen Lagen hohe Erträge bringen, erfordert aber Investitionen in Ausstattung wie Kassenautomaten. Entscheiden Sie entsprechend dem Standort.
Welche Probleme können auftreten, wenn Sie den Stellplatz Ihres Hauses vermieten?
Unbefugtes oder störendes Parken
Vor allem bei monatlicher Vermietung sind Gegenmaßnahmen unverzichtbar. Überwachungskameras, Zäune und Mauern sind wirksame Präventionsmaßnahmen. Wenn es zu Problemen kommt, sollten Sie umgehend das Immobilienunternehmen oder das Supportcenter des Sharing-Dienstes kontaktieren.
Beschädigungen an Einrichtungen oder Unfälle
Unfälle auf dem Parkplatz liegen grundsätzlich in der Verantwortung der beteiligten Parteien. Liegt die Ursache jedoch in einem Mangel der Anlage, etwa durch ein einsturzgefährdetes altes Dach oder eine falsch platzierte Radbegrenzung, kann der Vermieter in manchen Fällen schadensersatzpflichtig sein. Regelmäßige Wartung ist unerlässlich.
Mietrückstände und unzulässiges Parken
Bei privater Bewirtschaftung können Inkassoprobleme auch zu einer Verschlechterung zwischenmenschlicher Beziehungen führen. Aus der Perspektive der für Immobilieninvestitionen wichtigen Gesamtkompetenz sollten Sie prüfen, Verwaltungsaufgaben an Fachleute zu übertragen.
Vergleich des Supports wichtiger Sharing-Dienste
特P, akippa, タイムズのB und 軒先パーキング bieten alle ohne Anfangskosten einen telefonischen 24-Stunden-Support an. akippa hat als erster Anbieter der Branche eine spezielle Versicherung für Parkplatz-Sharing eingeführt und zeichnet sich dadurch aus, dass Sachschäden, Personenschäden und Entschädigungszahlungen abgedeckt sind. Vergleichen Sie Gebührenquote und Reichweite und wählen Sie den Dienst, der zu Lage und Größe Ihres Stellplatzes passt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Ist eine Steuererklärung erforderlich, wenn ich meinen privaten Stellplatz vermiete?
Wenn die jährlichen Einnahmen 200.000 Yen übersteigen, ist eine Steuererklärung erforderlich. Einnahmen aus dem Stellplatz werden als "Einkünfte aus Immobilien" angegeben. Steuerpflichtig ist der Betrag nach Abzug der Kosten wie Verwaltungs- und Ausstattungsaufwand.
Q. Ändert sich die Grundsteuer, wenn ich den Stellplatz meines Hauses vermiete?
Für Grundstücke mit Wohnbebauung gilt eine Sonderregelung für Wohnbauland, durch die die Grundsteuer auf bis zu 1/6 reduziert wird. Wenn das Gebäude abgerissen und das Grundstück als Parkplatz genutzt wird, entfällt diese Sonderregelung, und die Steuer kehrt auf den regulären Betrag zurück. Darauf sollten Sie achten.
Q. Wie hoch sind die üblichen Gebühren von Sharing-Diensten?
Bei den wichtigsten Diensten werden etwa 30 bis 40 % des Umsatzes als Gebühr einbehalten. Bei 特P sind es 30 %, bei 軒先パーキング 38,5 % (inkl. Steuer). Vergleichen Sie bei der Auswahl nicht nur die Gebührenquote, sondern auch Reichweite und Supportumfang.
Q. Kann ich auch vermieten, wenn ich nur Platz für ein Fahrzeug habe?
Bei Sharing-Diensten ist eine Registrierung bereits ab einer Fläche möglich, auf der ein Motorrad abgestellt werden kann. Immobilienunternehmen übernehmen Fälle mit nur wenigen Stellplätzen mitunter nicht.