Beim Anmieten eines Ladens oder Bueros werden Innenausbauarbeiten im Kostenvoranschlag mitunter in die Kategorien A-Arbeiten, B-Arbeiten und C-Arbeiten eingeteilt. In diesem Artikel erklaeren wir die Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitskategorien, die Struktur der Kostenverteilung und die Punkte, mit denen sich Probleme vermeiden lassen.
Worin unterscheiden sich A-Arbeiten, B-Arbeiten und C-Arbeiten?
Unterschiedlich sind der Umfang der Arbeiten sowie die Frage, wer beauftragt und wer die Kosten traegt.
A-Arbeiten: Arbeiten am Gebaeudetragwerk und an Gemeinschaftsbereichen
Dazu gehoeren Dachabdichtungen, Fassadenreparaturen, Aufzuege sowie gemeinsame Flure und Treppenhaeuser. Der Eigentuemer uebernimmt die Beauftragung, die Auswahl der Dienstleister und die Kosten vollstaendig.Der Mieter ist daran nicht direkt beteiligt.
B-Arbeiten: Arbeiten am Gesamtgebaeude auf Wunsch des Mieters
Dazu gehoeren Wasser- und Abwasserarbeiten, Abdichtungsarbeiten und Arbeiten an der Klimaanlage. Die Beauftragung und die Kosten traegt der Mieter, die Auswahl der Dienstleister uebernimmt der Eigentuemer. Typisch ist, dass der Mieter die Kosten nur schwer kontrollieren kann.
C-Arbeiten: Innenausbauarbeiten innerhalb der Mietflaeche
Dazu gehoeren Ladenausbau, Beleuchtung und Telefonarbeiten. Da der Mieter Beauftragung, Auswahl der Dienstleister und Kosten vollstaendig uebernimmt, lassen sich die Kosten vergleichsweise gut steuern.
Warum gibt es bei B-Arbeiten so haeufig Probleme?
B-Arbeiten sind die Kategorie mit den meisten Problemen, weil sowohl der Mieter als auch der Eigentuemer beteiligt sind.Da die Auswahl der Dienstleister auf der Seite des Eigentuemers liegt, koennen Angebote vorgelegt werden, die das urspruengliche Budget deutlich uebersteigen. Weil der Eigentuemer die Kosten nicht selbst traegt, besteht oft nur ein geringer Anreiz, ueber den Preis zu verhandeln.
Wie lassen sich Probleme bei B-Arbeiten vermeiden?
- Den Kostenvoranschlag im Detail pruefen und bei Unklarheiten nachfragen
- Verhandeln, ob sich ein Teil der B-Arbeiten in A-Arbeiten oder C-Arbeiten umwandeln laesst
- Die Details der Arbeitskategorien vor Vertragsabschluss bestaetigen
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Wie lassen sich die Kosten fuer B-Arbeiten senken?
Sie koennen verhandeln, ob der Umfang der B-Arbeiten in A-Arbeiten (vom Eigentuemer zu tragen) geaendert werden kann, oder ihn als C-Arbeiten behandeln, damit Sie selbst einen kostenguenstigeren Dienstleister auswaehlen koennen.
F. In welche Kategorie fallen Rueckbauarbeiten?
In der Regel fallen sie unter C-Arbeiten, doch Bereiche mit Auswirkungen auf das Gesamtgebaeude koennen als B-Arbeiten eingestuft werden.
F. Sind die Arbeitskategorien gesetzlich festgelegt?
Sie sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden im Mietvertrag des jeweiligen Gebaeudes bestimmt. Je nach Objekt unterscheiden sich die Kategorien.