Wenn Sie mit Immobilieninvestitionen Mieteinnahmen erzielen, ist die Steuererklärung unumgänglich. Wir erläutern praxisnah, wie Sie durch die Nutzung der Blauen Steuererklärung Steuervorteile maximieren können – von den erforderlichen Unterlagen bis zu wichtigen Hinweisen.
Wie geht man bei der Steuererklärung für Immobilieninvestitionen vor?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist jährlich vom 16. Februar bis zum 15. März. Die Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres werden zusammengefasst und erklärt.
Nutzung des Blauen Steuererklärungsabzugs von bis zu 650.000 Yen
Bei Einkünften aus Immobilien können Sie durch die Nutzung der Blauen Steuererklärung einen Sonderabzug von bis zu 650.000 Yen erhalten. Eine ordnungsgemäße Buchführung nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung ist erforderlich, jedoch ist der Steuervorteil erheblich.
Erforderliche Unterlagen für die Blaue Steuererklärung
- Steuererklärungsformular B
- Mietüberweisungsübersicht und Mietvertrag
- Immobilienkaufvertrag und Übertragungswertnachweis
- Versicherungsprämiennachweis und Darlehensabrechnungen
- Verwaltungskostenübersicht und Steuerzahlungsbelege
- Lohnsteuerbescheinigung (falls Lohneinkommen vorhanden)
Wie erhält man das Steuererklärungsformular?
Es ist ab dem ersten Werktag im Januar des Folgejahres erhältlich. Die wichtigsten Bezugsquellen sind folgende:
- Schalter des Finanzamts oder der Gemeindeverwaltung
- Postanforderung beim Finanzamt
- Beratungsstellen für Steuererklärungen
- Download von der Website der Nationalen Steuerbehörde
Worauf ist bei der Steuererklärung für Immobilieninvestitionen zu achten?
Abgabefrist und Eintragungsfehler
Eine nicht fristgerechte Erklärung führt zu einem Zuschlag für unterlassene Erklärung, Eintragungsfehler können einen Zuschlag für zu geringe Erklärung nach sich ziehen.
Steuerersparnis durch Verlustverrechnung
Bei vorhandenem Lohneinkommen kann, wenn die Immobilieninvestition Verluste erzielt, durch die Verlustverrechnung das zu versteuernde Einkommen gemindert und eine Steuererstattung erzielt werden.
Gesetzesänderungen ab 2020
Der Sonderabzug für die Blaue Steuererklärung wurde von bisher 650.000 Yen auf 550.000 Yen geändert. Jedoch kann der Abzug von 650.000 Yen durch Nutzung von e-Tax oder elektronischer Buchführung beibehalten werden. Der Grundfreibetrag wurde von 380.000 Yen auf 480.000 Yen angehoben.
Steueranrechnung für ausländische Immobilien
Bei Einkünften aus ausländischen Immobilien ist die Erklärung der ausländischen Steueranrechnung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Unter welchen Bedingungen ist bei Immobilieninvestitionen eine Steuererklärung erforderlich?
Eine Steuererklärung ist erforderlich, wenn die Einkünfte aus Immobilien 200.000 Yen übersteigen oder wenn neben Lohneinkommen weitere Einkünfte vorhanden sind.
F. Was ist vorteilhafter – die Weiße oder die Blaue Steuererklärung?
Obwohl sie mehr Aufwand erfordert, ist die Blaue Steuererklärung mit einem Abzug von bis zu 650.000 Yen eindeutig vorteilhafter.
F. Wie hoch sind die Kosten, wenn man die Steuererklärung einem Steuerberater überträgt?
Je nach Anzahl der Objekte und Art der Transaktionen liegt die übliche Gebühr bei etwa 50.000 bis 150.000 Yen.
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