Skip to content
Real Estate Intelligence
COLUMN

Was ist eine kleine Renovierung im bewohnten Zustand? Einfache Verbesserungen für Wände, Böden und Beleuchtung

Vorgestellt werden kleine Renovierungen, die auch nach dem Einzug möglich sind, etwa Tapetenwechsel, barrierearme Anpassungen und der Austausch gegen LED-Beleuchtung, einschließlich wichtiger Hinweise für Mietwohnungen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Nach dem Umzug hat man oft das Gefühl, den Raum noch etwas stärker an den eigenen Geschmack anpassen zu wollen. Auch wenn umfangreiche Bauarbeiten schwierig sind, ist es durchaus möglich, die Nutzbarkeit und Atmosphäre eines Zimmers durch kleine Renovierungen zu verbessern, die sich während des Wohnens umsetzen lassen.

Was sind kleine Renovierungen, die auch nach dem Einzug noch möglich sind?

Unter einer kleinen Renovierung versteht man eine Renovierung im überschaubaren Umfang, bei der Bereiche wie Wände, Böden oder Beleuchtung teilweise verbessert werden, ohne größere Bauarbeiten durchzuführen. Da sie sich während des Wohnens umsetzen lässt, können Beeinträchtigungen des Alltags durch die Arbeiten auf ein Minimum begrenzt werden.

Tapeten austauschen

Schon ein Austausch der Tapete kann den Gesamteindruck eines Zimmers deutlich verändern. Das lässt sich unkompliziert umsetzen, wenn Spuren des vorherigen Bewohners stören oder man die Stimmung auffrischen möchte. In Mietwohnungen ist es sinnvoll, eine Tapete vom Typ "ablösbar und wieder entfernbar" zu wählen, damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann.

Stolperkanten im Boden beseitigen und Barrierefreiheit schaffen

Wenn ältere Familienmitglieder im Haushalt leben, lassen sich Höhenunterschiede in Fluren oder zwischen Räumen durch Rampen oder eine Anpassung der Bodenhöhe ausgleichen. Vor der Renovierung sollte man sich außerdem vorab vorstellen, wie breit der Flur nach dem Einbau noch sein wird.

Beleuchtung auf LED umstellen

Schon der Austausch von Glühlampen gegen LED-Beleuchtung macht den Raum heller und kann zugleich die Stromkosten senken. Auch die Atmosphäre des Raums lässt sich durch die Wahl der Farbtemperatur (warmweiß, weiß, neutralweiß) verändern.

Worauf sollte man bei einer Renovierung achten?

Bei Mietobjekten unbedingt vorab den Vermieter informieren

Wenn Sie eine Renovierung in einer Mietimmobilie durchführen möchten, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter unerlässlich. Werden Arbeiten ohne Zustimmung durchgeführt, kann beim Auszug eine hohe finanzielle Belastung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands entstehen. Wird direkt nach dem Einzug ein Mangel festgestellt, gibt es auch Fälle, in denen die Arbeiten vom Vermieter getragen werden. Deshalb ist eine frühzeitige Bestätigung wichtig.

Einen Plan mit Blick auf die Bauzeit erstellen

Während der Bauzeit kann es im Alltag zu Einschränkungen kommen. Wenn die Arbeiten voraussichtlich umfangreicher werden, lassen sie sich in mehreren Etappen umsetzen, um die Belastung für das tägliche Leben auf ein Minimum zu begrenzen.

Ergänzend zu kleinen Renovierungen lohnt sich auch ein Blick auf Ideen zur Nutzung von Interieur in japanischen Zimmern und Tatami-Räumen, wenn Sie die Nutzbarkeit des gesamten Raums verbessern möchten.

Das könnte Sie auch interessieren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Wie weit sind kleine Renovierungen in einer Mietwohnung erlaubt?

Das hängt von der Immobilie und vom Vermieter ab, aber allgemein werden Maßnahmen eher genehmigt, wenn sie im Rahmen der Rückbaubarkeit bleiben, etwa ablösbare Tapeten oder abnehmbare Regale. Arbeiten, die Änderungen an der Ausstattung oder Bohrungen erfordern, sollten vorab schriftlich bestätigt werden.

F2. Mit welchen Kosten ist bei kleinen Renovierungen zu rechnen?

Das teilweise Erneuern von Tapeten kostet oft einige Zehntausend Yen, und der Austausch gegen LED-Beleuchtung kann häufig für unter 10.000 Yen erfolgen. Barrierefreie Maßnahmen hängen vom Umfang ab, aber für die Installation einer Rampe gelten etwa 50.000 bis 150.000 Yen als grober Richtwert.

F3. Ist DIY besser oder die Beauftragung eines Fachbetriebs?

Arbeiten ohne besonderen technischen Anspruch, wie der Austausch gegen LED oder das Anbringen von Dekorfolien, sind als DIY oft wirtschaftlicher. Beim großflächigen Austausch von Wandbelägen oder bei barrierefreien Umbauten ist die Beauftragung eines Fachbetriebs im Hinblick auf Ergebnisqualität und Sicherheit verlässlicher.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte