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COLUMN

Verdächtige Eindringlinge in Mietwohnungen: Wenn Selbstverwaltung an ihre Grenzen stößt

Sicherheitsmaßnahmen für Mietobjekte und die Vorteile der Beauftragung einer Hausverwaltung – so gelingt eine sichere Immobilienbewirtschaftung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 7 Min. Lesezeit

Kennen Sie das als Vermieter? „Mitten in der Nacht rief ein Mieter an und sagte, eine unbekannte Person streiche ums Grundstück." Oder: „Jemand verhielt sich auf dem Parkplatz verdächtig – ich wusste nicht, wie ich reagieren sollte." Oder: „Briefkästen meiner Mietanlage wurden aufgebrochen, und die Mieter verlangten Gegenmaßnahmen."

Für Eigentümer, die ihr Apartmentgebäude oder ihre Eigentumswohnung in Selbstverwaltung betreiben, ist das Eindringen Unbefugter auf das Grundstück eines der schwierigsten Probleme überhaupt. Statistiken der Nationalen Polizeibehörde belegen, dass ein großer Teil der Straftaten in Mietwohngebäuden auf Einbruchsdiebstahl zurückzuführen ist – und nicht selten entwickeln sich solche Vorfälle zu ernsthaften Situationen.

Dieser Artikel stützt sich auf bei INA&Associates eingegangene Fallberichte zu Eindringlingen auf dem Grundstück von Apartments und Eigentumswohnungen. Er erläutert die Herausforderungen, mit denen selbstverwaltende Eigentümer konfrontiert sind, und zeigt die Sicherheitsvorteile auf, die durch die Beauftragung einer Hausverwaltung erzielt werden können. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte vor, um Ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Mieter gerecht zu werden und gleichzeitig eine sorgenfreie Immobilienbewirtschaftung zu realisieren.

Fallbeispiele: Eindringlinge aus Sicht selbstverwaltender Eigentümer

Fall 1: Nächtlicher Eindringling und verunsicherte Mieter

Herr Sato (50er Jahre, Angestellter) verwaltet ein Apartmentgebäude (12 Einheiten) in Tokio in Eigenregie.

An einem Sommerabend um 23:30 Uhr klingelte sein Mobiltelefon. Eine Mieterin meldete sich mit einer dringenden Nachricht: Ein unbekannter Mann stehe auf dem Parkplatz und schaue durch die Fenster der Wohnungen. Herr Sato wollte sofort hinfahren – doch sein Zuhause liegt 40 Minuten Fahrzeit vom Objekt entfernt.

Er riet der Mieterin, die Polizei zu rufen, und eilte selbst zum Objekt. Als er ankam, war der Verdächtige verschwunden, und mehrere verängstigte Mieter standen bereits vor der Tür. Auch die Polizei kam, konnte jedoch mangels Beweisen und Zeugenaussagen niemanden identifizieren.

Nach dieser Nacht häuften sich Forderungen der Mieter nach nächtlichem Einbruchschutz und Überwachungskameras. Herr Sato holte eilig Angebote für Kameras ein, war aber unsicher über den optimalen Aufstellungsort und die nötige Anzahl. Die verzögerte Reaktion hatte Folgen: Innerhalb von drei Monaten zogen zwei Mieter aus – mit der Begründung, sie fühlten sich unsicher.

Fall 2: Betrüger als falscher Hausverwaltungsangestellter

Herr Tanaka (60er Jahre, Selbstständiger) besitzt ein Eigentumswohngebäude (20 Einheiten) in der Präfektur Kanagawa und verwaltet es selbst.

In seinem Gebäude erschien eine verdächtige Person und behauptete, von der Hausverwaltung zu sein, und klingelte an den einzelnen Wohnungen. Da Herr Tanaka selbst der Eigentümer war und keine Verwaltungsgesellschaft beauftragt hatte, fiel die Unstimmigkeit erst auf, als eine misstrauische Mieterin ihn direkt kontaktierte. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits mehrere Mieter die Person unter dem Vorwand einer „Gerätekontrolle" in ihre Wohnung gelassen.

Glücklicherweise kam es zu keinem Schaden, doch die Mieter fragten scharf: „Warum konnte der Eindringling nicht abgehalten werden?" und „Gibt es kein Türschloss mit Zugangskontrolle?" Herr Tanaka verteilte eilig Warnschreiben an alle Mieter, doch das erschütterte Vertrauen in die Verwaltung führte zu Spannungen – und letztlich zu weiteren Auszügen.

Im Zuge der Vorfälle wuchs bei Herrn Tanaka die Sorge, ob er seiner Sorgfaltspflicht als Eigentümer gerecht werde – insbesondere bei einem Gebäude mit vielen alleinstehenden Mieterinnen. Die psychische Belastung wurde erheblich.

Fall 3: Einbruch über das Baugerüst während einer Großsanierung

Herr Yamamoto (Mitte 50, Unternehmensleiter) besitzt zwei Apartmentgebäude (insgesamt 16 Einheiten) in der Präfektur Osaka.

Während der Aufbauphase eines Gerüsts für Renovierungsarbeiten nutzten Einbrecher dieses, um in die Gebäude einzudringen. Da die Überwachungskameras während der Bauphase vorübergehend abgebaut worden waren, konnte der Täter nicht identifiziert werden.

Die betroffenen Mieter protestierten lautstark über unzureichende Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit und forderten sogar eine Mietminderung mit der Begründung, die Pflicht zur Bereitstellung eines sicheren Wohnumfelds sei verletzt worden.

Dieser Fall verdeutlicht zwei Schwachstellen: fehlende Gegenmaßnahmen für den temporären Sicherheitsverlust während der Bauzeit sowie die Schwierigkeit eines angemessenen Risikomanagements für Worst-Case-Szenarien.

Risiken und Grenzen der Selbstverwaltung

Bei der Selbstverwaltung gibt es beim Umgang mit Sicherheitsproblemen wie dem Eindringen Unbefugter folgende Risiken und Grenzen:

Rechtliche Verantwortung und schwierige Entscheidungen beim Umgang mit Eindringlingen

Vermieter von Mietobjekten tragen eine „Sorgfaltspflicht" und sind dafür verantwortlich, eine Umgebung zu schaffen, in der Mieter sicher leben können. Beim Umgang mit Eindringlingen ist jedoch oft schwer zu beurteilen, wie weit die Verantwortung des Eigentümers reicht.

Wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass der Eigentümer „trotz Kenntnis der verdächtigen Person keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat", kann er zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden. Auch ein unsachgemäßer Umgang mit der als verdächtig eingestuften Person (z. B. fehlerhafter Umgang mit einer unschuldigen Person aufgrund einer Fehlidentifizierung) kann zu weiteren Problemen führen.

Für selbstverwaltende Eigentümer ist es äußerst schwierig, solche Rechtsfragen angemessen zu beurteilen.

Schwierigkeit der Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft und psychische Belastung des Eigentümers

Eindringlinge tauchen nicht selten zu unerwarteten Zeiten auf – mitten in der Nacht oder im frühen Morgengrauen. Bei der Selbstverwaltung muss der Eigentümer alle Notfallanrufe selbst entgegennehmen und reagieren.

Tageszeit Reaktion bei Selbstverwaltung Reaktion mit beauftragter Hausverwaltung
Tagsüber (Werktag) Eigentümer muss auch während der Arbeit reagieren Mitarbeiter der Hausverwaltung reagieren sofort
Abends / nachts Eigentümer überprüft Situation vor Ort oder koordiniert mit Polizei 24-Stunden-Sicherheitssystem oder beauftragter Sicherheitsdienst reagiert
Wochenende / längerer Urlaub Notfallreaktion auch im Urlaub erforderlich Wochenend-Bereitschaftsdienst der Hausverwaltung reagiert

Die psychische Belastung durch diese „jederzeit möglichen Notfalleinsätze" ist enorm und kann die Lebensqualität des Eigentümers erheblich beeinträchtigen.

Mangelndes Fachwissen zur Verbrechensprävention und Grenzen der Sicherheitsmaßnahmen

Um wirksame Einbruchschutzmaßnahmen ergreifen zu können, sind Fachkenntnisse über Kriminologie und die neueste Sicherheitstechnologie erforderlich. Für die meisten selbstverwaltenden Eigentümer ist es jedoch nicht einfach, solche Fachkenntnisse zu erwerben und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Selbst bei der Installation von Überwachungskameras ist die Entscheidung, „an welchem Ort", „mit welchen Gerätespezifikationen" und „wie viele Kameras optimal sind", ohne Fachwissen schwierig. Auch beim Zugangskontrollsystem und Alarmanlagen ist es nicht einfach, die kosteneffizienteste Wahl zu treffen.

Schwierigkeit der angemessenen Informationsweitergabe und Reaktion gegenüber Mietern

Beim Teilen von Informationen über verdächtige Personen mit Mietern ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Informationen zu welchem Zeitpunkt weitergegeben werden sollen. Eine Kommunikation, die übermäßige Ängste schürt, sollte vermieden werden; wenn notwendige Informationen jedoch nicht angemessen weitergegeben werden, können keine Schutzmaßnahmen erwartet werden.

Wenn ein Schaden durch verdächtige Personen tatsächlich eingetreten ist, ist zudem ein äußerst sensibler Umgang erforderlich: die Betreuung der Geschädigten, das Teilen von Informationen mit anderen Mietern und die Erläuterung von Maßnahmen zur Schadensverhütung. Ohne Erfahrung und Fachkenntnisse ist es schwierig, ein solches Krisenmanagement adäquat durchzuführen.

Konkrete Vorteile der Beauftragung einer Hausverwaltung

Durch die Beauftragung einer Hausverwaltung können bei Sicherheitsproblemen wie dem Eindringen von Unbefugten folgende konkreten Vorteile erzielt werden:

Sicherheitsbereitschaft rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr

Einer der größten Vorteile einer Hausverwaltung ist die 24-Stunden-Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr . Sie kann auf Meldungen über verdächtige Personen und Notrufe von Mietern – unabhängig von Tages- und Nachtzeit – schnell reagieren.

Viele Hausverwaltungen haben folgende Strukturen eingerichtet:

  • Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren Notfall-Kontaktstelle
  • Schnelle Überprüfung vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Sicherheitsdienst
  • Einrichtung einer Kooperationsstruktur für die Benachrichtigung der Polizei
  • Bereitstellung eines auf nächtliche Notfälle spezialisierten Teams

Wenn zum Beispiel nachts eine Meldung über eine verdächtige Person eingeht, leistet das Callcenter der Hausverwaltung die erste Reaktion, und Mitarbeiter des beauftragten Sicherheitsdienstes überprüfen die Situation vor Ort entsprechend dem Sachverhalt. Bei Bedarf wird auch die Benachrichtigung der Polizei übernommen, sodass der Eigentümer selbst nicht mehr mitten in der Nacht kopflos reagieren muss.

Wirksame Sicherheitsmaßnahmen auf Basis von Fachwissen

Hausverwaltungen beschäftigen Fachpersonal mit Kenntnissen in den Bereichen Verbrechensprävention und Sicherheit und schlagen optimale Sicherheitsmaßnahmen vor und setzen diese um – abgestimmt auf die Eigenschaften des Objekts und die Umgebungsbedingungen.

Im Einzelnen ist folgender Support zu erwarten:

  • Durchführung einer Sicherheitsanalyse zur Identifizierung der Schwachstellen des Objekts
  • Vorschläge für kosteneffiziente Sicherheitsausrüstung
  • Bereitstellung von Informationen zu den neuesten Sicherheitstechnologien und Kriminalitätstrends
  • Umsetzung von Maßnahmen gemäß einschlägigen Gesetzen und Standards

Insbesondere bei der Installation von Überwachungskameras sind spezielle Kenntnisse erforderlich, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Datenschutz und Schutzwirkung sowie eine gute Kosteneffizienz zu erzielen. Hausverwaltungen können auf Basis von Erfahrungen mit vielen Objekten angemessene Vorschläge unterbreiten.

Weitergabe von Informationen über verdächtige Personen und angemessener Umgang mit Mietern

Das Sammeln, Analysieren und Teilen von Informationen über verdächtige Personen ist ein wesentlicher Bestandteil von Sicherheitsmaßnahmen. Hausverwaltungen handhaben das Informationsmanagement auf folgende Weise:

  • Sammeln und Analysieren von Informationen zu Straftaten und verdächtigen Personen in der Nachbarschaft
  • Weitergabe von Informationen an Mieter zum richtigen Zeitpunkt und auf die richtige Art und Weise
  • Bereitstellung von Warnplakaten und regelmäßigen Sicherheitsinformationen
  • Durchführung von Sicherheitsschulungen und Aufklärungsmaßnahmen

Wenn tatsächlich eine verdächtige Person gesichtet wird, übernehmen erfahrene Mitarbeiter der Hausverwaltung die Betreuung der Mieter. Durch die Sammlung notwendiger Informationen bei gleichzeitiger Verhinderung von Panik und die Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen kann die Sicherheit der Mieter gesteigert werden.

Risikomanagement und Klärung der Rechtshaftung

Wenn ein Schaden durch das Eindringen von Unbefugten entstanden ist, ist eine klare Beurteilung der Reaktion und der Verantwortlichkeiten erforderlich. Bei der Beauftragung einer Hausverwaltung ist folgendes Risikomanagement implementiert:

  • Erstellung von Reaktionshandbüchern für Unfälle und Schäden
  • Kooperationsstruktur mit Polizei und Rechtsanwälten
  • Entschädigungsmanagement in Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften
  • Fachkundige Beurteilung des Umfangs der Rechtshaftung

Besonders wichtig ist, nachweisen zu können, dass der Eigentümer innerhalb seiner „Sorgfaltspflicht" angemessen gehandelt hat. Hausverwaltungen führen geeignete Reaktionsprotokolle und sind so aufgestellt, dass sie im Falle von Rechtsstreitigkeiten angemessen reagieren können.

Steigerung der Mieterzufriedenheit und Werterhaltung des Objekts

Angemessene Sicherheitsmaßnahmen sind ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Mieterzufriedenheit und der Wettbewerbsfähigkeit des Objekts. Die Effekte der Beauftragung einer Hausverwaltung umfassen:

  • Erhöhung der Mieterzufriedenheit und damit der Verlängerungsquote
  • Aufbau eines Rufs als „Objekt mit guter Sicherheit"
  • Realisierung einer angemessenen Miethöhe unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Langfristige Werterhaltung und -steigerung des Objekts

Tatsächlich zeigen Daten, dass Objekte mit Sicherheitseinrichtungen wie Überwachungskameras und Zugangskontrolle im Vergleich zu Objekten unter gleichen Bedingungen um etwa 5 bis 10 % höhere Mieten erzielen können.

Kriterien für die Auswahl einer Hausverwaltung

Wenn Sie Wert auf den Umgang mit Eindringlingen und Sicherheitsmaßnahmen legen, ist es wichtig, bei der Auswahl einer Hausverwaltung auf folgende Punkte zu achten:

Überprüfung von Sicherheitsleistungen und Strukturen

Punkte, um die Sicherheitskompetenz einer Hausverwaltung zu beurteilen:

  • Einzelheiten der 24-Stunden-Notfallbereitschaft (eigenes Personal oder Auslagerung)
  • Leistungen und Beispiele für den Umgang mit Eindringlingen in ähnlichen Objekten
  • Qualität und Reaktionsbereich des beauftragten Sicherheitsdienstes
  • Durchschnittliche Reaktionszeit in Notfällen

Besonders wichtig ist das Bereitschaftssystem für die Nacht und am Wochenende. Überprüfen Sie nicht nur, ob die Verwaltung „24-Stunden-Bereitschaft" angibt, sondern stellen Sie konkrete Fragen: Mit welchem Personal und auf welche Weise wird reagiert?

Beratungsqualität bei Sicherheitseinrichtungen und Kosteneffizienz

Punkte zur Beurteilung, ob die von der Hausverwaltung vorgeschlagene Sicherheitsausrüstung angemessen ist:

  • Werden maßgeschneiderte Vorschläge unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Objekts gemacht?
  • Klare Darstellung der Anfangs- und laufenden Kosten
  • Kann die Kosteneffizienz in Zahlen belegt werden?
  • Ist das Unternehmen offen für die Einführung neuer Technologien?

Wenn Sie mehrere Angebote einholen, vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität und Konkretheit der Vorschläge. Es ist wichtig, eine Hausverwaltung zu wählen, die klar erläutern kann, „warum diese Einrichtung notwendig ist" und „welche Effekte zu erwarten sind".

Mieterbetreuung und Kommunikationsfähigkeit

Sicherheitsprobleme stehen in direktem Zusammenhang mit den Ängsten der Mieter. Punkte zur Beurteilung der Kommunikationsfähigkeit mit Mietern:

  • Art und Inhalt der Weitergabe von Informationen über verdächtige Personen
  • Umgang mit Anfragen der Mieter
  • Erfahrungen mit Sicherheitsunterweisungen und Aufklärungsmaßnahmen
  • Verwendung von Mieterbefragungen und Feedback

Auch die Mieterzufriedenheit und Bewertungen der tatsächlich verwalteten Objekte können als Referenz dienen. Eine Hausverwaltung, die für ihren Umgang mit Sicherheitsfragen geschätzt wird, hat wahrscheinlich auch eine Vertrauensbasis mit den Mietern aufgebaut Reaktion auf verdächtige Personen in der Immobilienverwaltung.

Transparenz des Vergütungssystems und Zusatzkosten

Punkte zur Überprüfung des Vergütungssystems einer Hausverwaltung:

Kostenpunkt Zu überprüfende Punkte
Grundverwaltungsgebühr Ist die Sicherheitsreaktion inbegriffen?
Notfallkosten Fallen für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten Zusatzkosten an?
Einführungskosten für Geräte Anteil der Kostenverteilung bei der Einführung von Sicherheitsanlagen
Wartungskosten Klärung der Kosten für regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten

Wichtig ist das Vorhandensein und der Umfang von „Zusatzkosten". Wenn der Grundpreis günstig ist, aber bei jedem Notfalleinsatz Zusatzkosten anfallen, müssen die Gesamtkosten verglichen werden Kosten für Überwachungskameras in Mietwohnungen.

Fazit: Professionelle Perspektive und Strukturen zum Schutz der Sicherheit in Wohn- und Apartmentgebäuden

Sicherheitsprobleme wie das Eindringen von Unbefugten auf das Grundstück eines Mietobjekts sind für selbstverwaltende Eigentümer eine erhebliche Belastung. Sie sind mit vielen Herausforderungen konfrontiert: der Schwierigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit, dem Mangel an Fachkenntnissen und der Komplexität des Umgangs mit Mietern.

Die Beauftragung einer Hausverwaltung ist eine effektive Option zur Lösung dieser Herausforderungen. Durch Mitarbeiter mit fachlichem Wissen und Erfahrung kann ein umfassendes Sicherheitssystem aufgebaut werden, das eine Rund-um-die-Uhr-Reaktion, die Vorschläge und Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, die Kommunikation mit Mietern und das Risikomanagement umfasst.

Betrachtet man nur die Kosten, mag die Selbstverwaltung günstiger erscheinen – doch wenn man die Verantwortung für die Sicherheit der Mieter und die dadurch erzielte Wertsteigerung des Objekts berücksichtigt, ist eine professionelle Verwaltung durch eine Hausverwaltung durchaus lohnend.

Insbesondere in den letzten Jahren ist das Sicherheitsbewusstsein der Mieter gestiegen, und gute Sicherheitsmaßnahmen sind ein wichtiger Faktor für die Gewinnung neuer Mieter und Verlängerungen. Wenn Sie langfristig die Stabilität Ihrer Immobilienbewirtschaftung und die Werterhaltung Ihres Objekts im Blick behalten, ist der Aufbau eines umfassenden Managementsystems – einschließlich Sicherheitsmaßnahmen – unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

F1: Welche rechtliche Verantwortung trägt ein Eigentümer, wenn eine verdächtige Person auf das Grundstück eindringt?

A: Der Eigentümer trägt eine „Sorgfaltspflicht" und ist dafür verantwortlich, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mieter sicher leben können. Das Eindringen einer verdächtigen Person führt nicht sofort zu einer Rechtshaftung, aber in folgenden Fällen kann die Verantwortung geltend gemacht werden:

  • Wenn trotz früherer ähnlicher Probleme keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden
  • Wenn offensichtliche Sicherheitsmängel vorlagen (z. B. ein defektes Eingangstor oder vernachlässigte Sicherheitsanlagen)
  • Wenn trotz Sicherheitsforderungen der Mieter keine angemessene Reaktion erfolgte

Wenn eine Hausverwaltung beauftragt wird, werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt sowie im Schadensfall angemessene Reaktionsprotokolle geführt, was dazu beitragen kann, nachzuweisen, dass der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

F2: Überwachungskameras sind wirksam – wie soll man mit dem Datenschutzproblem umgehen?

A: Bei der Installation von Überwachungskameras ist tatsächlich der Datenschutz zu beachten. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, können Sie die Schutzwirkung maximieren und gleichzeitig Datenschutzprobleme minimieren:

  • Geeignete Auswahl des Aufstellungsorts (nur in Gemeinschaftsbereichen; keine Aufnahmen in Wohnräumen oder in der Nähe von Badezimmern / Toiletten)
  • Vorabinformation und Benachrichtigung der Mieter (Klarstellung des Zwecks und des Überwachungsbereichs)
  • Angemessenes Management der Aufnahmedaten (Einschränkung der Zugriffsrechte, Festlegung von Aufbewahrungsfristen usw.)
  • Nutzung der Abschreckungswirkung von Hinweisschildern wie „Überwachungskameras in Betrieb"

Hausverwaltungen verfügen über Erfahrungen mit der Installation in vielen Objekten und können geeignete Vorschläge unterbreiten, die das Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Sicherheit berücksichtigen.

F3: Ist eine 24-Stunden-Sicherheitsbereitschaft auch bei einem kleinen Apartmentgebäude erforderlich?

A: Sicherheitsprobleme treten unabhängig von der Größe des Objekts auf. Insbesondere in folgenden Situationen nimmt die Wichtigkeit einer 24-Stunden-Bereitschaft auch bei kleinen Objekten zu:

  • Wenn viele Mieter besonderer Fürsorge bedürfen, z. B. alleinstehende Frauen oder ältere Menschen
  • Wenn es in der Vergangenheit Fälle von Eindringlingen oder Straftaten gab
  • Wenn die öffentliche Sicherheit in der Umgebung des Objekts nicht gut ist

Für kleine Objekte gibt es auch kostengünstige 24-Stunden-Supportdienste. Durch die Partnerschaft mit Sicherheitsdiensten und die gebündelte Verwaltung mehrerer Objekte sind kosteneffiziente Sicherheitsmaßnahmen möglich.

F4: Was ist bei Sicherheitsmaßnahmen während einer Großsanierung zu beachten?

A: Während einer Großsanierung erhöht sich das Sicherheitsrisiko durch das Aufstellen von Gerüsten im Vergleich zu normalen Zeiten. Folgende Maßnahmen sind wirksam:

  • Klärung der Verantwortlichkeiten mit dem Bauunternehmen (Aufnahme in den Vertrag)
  • Temporäre Aufstellung von Sicherheitsleuten oder Installation zusätzlicher Überwachungskameras
  • Vorabinformation der Mieter über besondere Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit
  • Verstärkte Patrouillen nachts und am Wochenende

F5: Wie hoch sollten die Kosten für Maßnahmen gegen Eindringlinge veranschlagt werden?

A: Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen variieren je nach Größe und Lage des Objekts, aber die allgemeinen Richtwerte sind wie folgt:

  • Einfaches Überwachungskamerasystem: 100.000–500.000 Yen (kleines Apartmentgebäude), 500.000–1.000.000 Yen (mittelgroßes Wohngebäude)
  • 24-Stunden-Sicherheitsdienst: ca. 5.000–10.000 Yen pro Monat
  • Zugangskontrollsystem: Einführungskosten 200.000–800.000 Yen, Wartungskosten ca. 5.000–15.000 Yen pro Monat

Bei der Beauftragung einer Hausverwaltung sind einige Sicherheitsleistungen in der Grundverwaltungsgebühr enthalten, sodass die Entscheidung auf Basis der Gesamtkosteneffizienz getroffen werden sollte. Da Sicherheitsmaßnahmen zu höheren Mieten und niedrigeren Leerstandsquoten führen, ist es wichtig, diese aus der Perspektive der Investitionsrendite zu betrachten.

Referenzinformationen


Sicherheitsmaßnahmen für Mietobjekte – insbesondere der Umgang mit Eindringlingen – stellen für Eigentümer eine große Herausforderung dar. INA&Associates株式会社 bietet kostenlose Beratungsgespräche an. Kontaktieren Sie uns gerne.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte